Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 981

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 981 (GBl. DDR 1952, S. 981); 981 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 6. Oktober 1952 Nr. 140 Tag Inhalt Seite 2.10.52 Gesetz über die staatsbürgerlichen Rechte der ehemaligen Offiziere der faschistischen Wehrmacht und der ehemaligen Mitglieder und Anhänger der Nazipartei 981 2.10. 52 Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums 982 Gesetz über die staatsbürgerlichen Rechte der ehemaligen Offiziere der faschistischen Wehrmacht und der ehemaligen Mitglieder und Anhänger der Nazipartei. Vom 2. Oktober 1952 Seit dem Bestehen der Deutschen Demokratischen Republik hat die überwiegende Mehrzahl der ehemaligen Mitglieder der NSDAP und deren Gliederungen sowie der früheren Offiziere der faschistischen Wehrmacht auf allen Gebieten unseres politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens beim Aufbau eines friedliebenden und demokratischen Deutschland tatkräftig mitgearbeitet. Damit haben sie sich des durch das Gesetz vom 11. November 1949 über den Erlaß von Sühnemaßnahmen und die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte für ehemalige Mitglieder und Anhänger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht in sie gesetzten Vertrauens würdig erwiesen. In folgerichtiger Fortsetzung der mit diesem Gesetz verfolgten Politik, die nicht auf Gefühlen der Rache gegenüber den Offizieren der faschistischen Wehrmacht und den ehemaligen Mitgliedern und Anhängern der Nazipartei beruhte, sondern die Sicherung des demokratischen Aufbaus erstrebte, hat die Volkskammer, um allen vaterlandliebenden Deutschen die uneingeschränkte Betätigungsmöglichkeit und Teilnahme beim Aufbau des Sozialismus zu gewährleisten, folgendes Gesetz beschlossen: maligen Mitglieder der NSDAP oder deren Gliederungen sowie auf frühere Offiziere der faschistischen Wehrmacht, die wegen Kriegsverbrechen oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sie als Mitglieder oder Anhänger der NSDAP oder ihrer Gliederungen begangen haben, gerichtlich j verurteilt sind und ihre Freiheitsstrafen verbüßen, j § 3 Alle diesem Gesetz entgegenstehenden Bestim-' mungen werden aufgehoben. § 4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Oktober 1952 § 1 Alle im „Gesetz über den Erlaß von Sühnemaßnahmen und die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte für ehemalige Mitglieder und Anhänger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht“ vom 11. November 1949 (GBl. S. 59) festgelegten Einschränkungen der Rechte für frühere Offiziere der faschistischen Wehrmacht und für ehemalige Mitglieder der NSDAP oder deren Gliederungen werden aufgehoben. Diesen Personen werden die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte gewährt wie allen anderen deutschen Staatsbürgern. § 2 Die im § 1 bestimmte Aufhebung der Beschränkung der Rechte bezieht sich nicht auf die ehe- Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer unter dem dritten Oktober neunzehnhundertzweiundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den sechsten Oktober neunzehnhundertzweiundfünfzig. Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. P i e c k;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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