Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 978

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 978 (GBl. DDR 1952, S. 978); 978 Gesetzblatt Nr. 139 Ausgabetag: 2. Oktober 1952 Es entspricht daher einem dringenden Bedürfnis und einem vielfach von der Bevölkerung und der Lehrerschaft geäußerten Wunsch, diesen Tatsachen Rechnung zu tragen und eine individuelle Behandlung dieser Frage in den einzelnen Schulen zu gestatten. Gleichzeitig ergeben sich der Wunsch und die Notwendigkeit, daß die Elternbeiräte zu Beginn des Schuljahres Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen. Durch diese Maßnahmen wird eine verstärkte Mitarbeit der Elternschaft bei der Lösung der Aufgaben der deutschen demokratischen Schule in der Periode des sozialistischen Aufbaus erreicht werden. Deshalb wird auf Grund § 7 Abs. 1 der Verordnung vom 12. April 1951 über die Bildung und die Aufgaben der Elternbeiräte an allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 279) folgende Durchführungsbestimmung erlassen: § 1 Rechenschaftslegung Die gewählten Elternbeiräte legen in der Zeit vom 15. bis zum 24. November öffentlich Rechenschaft über ihre bisher geleistete Tätigkeit ab. § 2 Bildung der Elternbeiräte (1) Ein Elternbeirat gilt im Sinne des § 1 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 12. April 1951 auch für das neue Schuljahr als gewählt, wenn er im Anschluß an die Rechenschaftslegung mit einfacher Stimmenmehrheit von der Wahlversammlung bestätigt ist. (2) In diesen Fällen sind für die bisherigen Mitglieder des Elternbeirats, deren Kinder aus der Schule ausgeschieden sind oder die aus anderen Gründen nicht mehr dem Elternbeirat angehören, Ergänzungswahlen vorzunehmen. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Elternbeiratsmitglieder ihre Funktion niederlegen oder wegen ungenügender Arbeit abberufen wurden. (3) Neuwahlen sind vorzunehmen, a) wenn die Mehrheit der Wahlversammlung sie für notwendig erachtet, b) an Schulen, die zum 1. September 1952 eröffnet wurden, c) an unvollständigen Grundschulen (Zubringerschulen) und an sonstigen allgemeinbildenden Schulen, an denen bisher kein Elternbeirat bestand. § 3 Durchführung der Ergänzungs- und Neuwahlen (1) Für die Durchführung der Ergänzungs- und Neuwahlen gemäß § 2 dieser Durchführungsbestimmung findet die Wahlordnung vom 12. April 1951 für die Wahl der Elternbeiräte an den allgemein-bildenden Schulen (GBl. S. 280) sinngemäß und nach Maßgabe dieser Durchführungsbestimmung Anwendung. (2) Der Wahlausschuß tritt bis spätestens zum 1. November 1952 zusammen. Wahlausschüsse sind auch in den Fällen zu bilden, in denen zunächst keine Ergänzungswahlen notwendig erscheinen. Ergibt sich erst nach der Rechenschaftslegung, daß Ergänzungswahlen erforderlich sind, hat der Wahlausschuß für die Durchführung dieser Wahlen zu sorgen. (3) An die Stelle des Ministeriums für Volksbildung des Landes gemäß § 8 der Wahlordnung tritt die Abteilung Volksbildung beim Rat des Bezirkes. § 4 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. September 1952 in Kraft. Berlin, den 29. September 1952 Ministerium für Volksbildung I. V.: L a a b s Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Bildung einer Hauptabteilung für Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen. Vom 25. September 1952 In Ausführung des § 2 Abs. 1 Buchst, d der Anordnung vom 31. Januar 1952 über die Bildung einer Hauptabteilung für Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen (GBl. S. 135) wird auf Grund des § 7 dieser Anordnung folgendes bestimmt: § 1 (1) Die Hauptabteilung Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen errichtet in Plauen/Vogtl. ein Institut für Fachschullehrerbildung. (2) Hauptaufgaben dieses Institutes sind: a) die Lösung von gesellschaftswissenschaftlichen und pädagogischen Fragen auf dem Gebiet des Fachschulwesens, b) die Aus- und Weiterbildung von Fachschullehrern. § 2 An dem Institut für Fachschullehrerbildung sind eine gesellschaftswissenschaftliche Abteilung und eine pädagogische Abteilung einzurichten. § 3 Der Leiter des Institutes für Fachschullehrerbildung, sein Stellvertreter und die Dozenten werden vom Staatssekretariat für Hochschulwesen eingesetzt. § 4 Die Lehrpläne des Institutes für Fachschullehrerbildung bedürfen der Bestätigung durch die Hauptabteilung Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen. § 5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. September 1952 Staatssekretariat für Hochschulwesen Prof. Dr. H a r i g Staatssekretär;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 978 (GBl. DDR 1952, S. 978) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 978 (GBl. DDR 1952, S. 978)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet ist oder die Person, deren Rechte im Rahmen der Wahrnehmung der Befugnis eingeschränkt wurde, keinen Beitrag mehr zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Hauptstadt der und die angrenzenden Bezirke - ergeben sich zum Beispiel hinsichtlich - der Aktivierung der volkspolizeilichen Streifentätigkeit in Schwer- und Brennpunkten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Formung und Ausprägung von Einstellungen, wie es bereits insbesondere im Abschnitt beschrieben wurde, gesellschaftliche Seite der Vorbeugung, weil wir keinen Menschen zurücklassen können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X