Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 960

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 960 (GBl. DDR 1952, S. 960); 960 Gesetzblatt .\Tr. 136 Ausgabetag: 29. September 1952 (3) Luftkästen erhalten eine Wandstärke von 0,7 mm. Die Längsnähte werden doppelt gefalzt und verlötet, die Böden werden einfach gefalzt und vernietet oder verlötet. Die Länge der Kästen darf in keiner Richtung 1,2 m überschreiten. (4) Luftkästen aus verzinktem Eisenblech sind mit Schutzanstrich zu versehen und können, solange sie in gutem Zustande sind, beibehalten werden. (5) Kästen aus Zink sind nicht gestattet. (6) Die Kästen sind in durch Holz abgedeckte Räume an den Längsseiten einzusetzen, so daß sie gegen Beschädigung geschützt sind. Die Verschalung ist so anzubringen, daß sie jederzeit schnell zur Besichtigung der Luftkästen weggenommen werden kann. § 94 Bootszubehör In jedem Rettungsboot müssen an Ausrüstungsgegenständen vorhanden sein: Riemen mindestens 4 Reserveriemen 2 Angebundene Pflöcke für jedes Wasserablaßloch 2 Angebundene Szepter Satz l‘/e Schöpfeimer 1 Ruder mit Pinne angebunden 1 Treibanker (oder Material zur Herstellung eines Treibankers) 1 Fangleine 1 Bootshaken 1 Blechdosen mit sechs Rotfeuern nebst einer Schachtel Sturmstreichhölzern 1 Wasserbehälter mit Schöpfgerät, auf See mit Frischwasser gefüllt , 1 Mast und Segel ; je 1 Kappbeile, an jedem Bootsende angebunden je 1 Bootskompaß 1 Gefäß mit 5 kg Wellenöi und ölbeutel 1 Laterne mit achtstündiger Brenndauer 1 Brotbehälter, gefüllt, luftdicht verschlossen 1 Sicherheitsleine um das Boot 1 Bei Booten vorhandener Logger kann von der Ausrüstung mit Mast und Segel abgesehen werden. § 95 Bettungsgeräte Rettungsgeräte müssen mindestens 14,5 kg Tragfähigkeit für jede Person der Besatzung haben und ringsherum.mit Sicherheitsleinen 30 cm für jede Person versehen sein. Sie sind gegebenenfalls innen mit Gurten oder Netzen zu versehen. Außerdem müssen zwei Paddeln vorhanden sein. § 96 ' Rettungsringe (1) Neue Rettungsringe müssen den von der Arbeitsschutzinspektion erlassenen „Richtlinien für die Anfertigung und Handhabung von Schwimmwesten und Rettungsringen sowie für die Änderung vorhandener Schwimmwesten“ entsprechen und eine Tragfähigkeit von mindestens 14,5 kg haben. Rettungsringe sind zu erneuern, wenn die Tragfähigkeit weniger als 14 kg beträgt. Rettungsringe, die nicht als Nachtrettungsringe eingerichtet sind, müssen rot gestrichen sein. (2) Auf jeder Seite des Ruderhauses ist minde- stens ein Rettungsring anzubringen, ebenso auf dem Ruderhaus, wenn dort ein Steuerapparat steht. Ein Rettungsring soll sich in nächster Nähe des Hecks befinden. § 97 . Nachtrettungsringe Die Nachtrettungsringe sind so aufzuhängen, daß sie jederzeit sofort abgeworfen werden können. Die Wasserlichter müssen den von der Arbeitsschutzinspektion erlassenen „Richtlinien über Schwimmwesten und Rettungsringe“ entsprechen. § 98 Schwimmwesten (1) Neue Schwimmwesten müssen den von der Arbeitsschutzinspektion erlassenen „Richtlinien über Schwimmwesten und Rettungsringe“ entsprechen, eine Tragfähigkeit von mindestens 8 kg haben und derartig aufbewahrt werden, daß sie jederzeit leicht erreichbar sind. Schwimmwesten sind zu erneuern, wenn die Tragfähigkeit weniger als 7,5 kg beträgt. (2) Jede Person der Besatzung muß sich mit dem Anlegen der Schwimmwesten vertraut machen. § 99 Prüfung der Rcttungsmittel (1) Boote, Rettungsgeräte, Rettungsringe und Schwimmwesten sind mindestens vierteljährlich auf ihre Beschaffenheit zu untersuchen, bei Loggern vor der jedesmaligen Indienststellung. Der Befund ist im Schiffstagebuch zu verzeichnen. (2) Die Boote sind, soweit irgend möglich, vor jeder Ausreise, mindestens jedoch in Zwischenräumen von höchstens drei Monaten unter Leitung des Kapitäns auszuschwingen und zu Wasser zu lassen. Dabei ist festzustellen, ob sie zum sofortigen Aussetzen bereit sind. Etwaige Mängel sind sofort zu beseitigen. Das Ergebnis ist im Schiffstagebuch zu verzeichnen. (3) Sämtliche Personen der Schiffsbesa’tzung sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit, d. h. auch auf See, in der Händhabung der Boote und im Rudern zu üben. Zahl, Art und Zeit der mindestens alle drei Monate vorzunehmenden Übungen sind im Schiffstagebuch zu vermerken.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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