Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 950

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 950 (GBl. DDR 1952, S. 950); 959 Gesetzblatt Nr. 136 Aasgabetag: 29. September 1952 (2) Jedes Schiff muß außer den zum Ausweis für Schiff, Besatzung und Ladung erforderlichen Papieren eine von der Arbeitsschutzinspektion ausgestellte Bescheinigung an Bord haben, daß das Schiff den vorgeschriebenen Überholungen unterzogen und nach deren Ergebnis als den Arbeitsschutzbestimmungen genügend zur Seefahrt zugelassen ist (Fahrterlaubnisschein). (3) Alle Papiere, die sich nach den Arbeitsschutzbestimmungen an Bord befinden müssen, sind so aufzubewahren, daß sie auch in Abwesenheit des Kapitäns den Überwachungsorganen vorgelegt werden können. (4) Hafen-, Hafenpolizei-, Zollbehörden und der Arbeitsschutzinspektion sind der Fahrterlaubnisschein sowie alle Schiffspapiere auf Anforderung vorzulegen. (5) Schiffe auf Probefahrt haben die von der Arbeitsschutzinspektion herausgegebenen „Grundsätze für Seeschiffe auf Probefahrt“ (Anlage 2) zu beachten. (6) Schiffseigner und Kapitän sind verpflichtet, jeden die Seetüchtigkeit beeinträchtigenden Unfall unverzüglich der Arbeitsschutzinspektion zu melden. Erleidet ein Schiff einen Schaden, der seine Seetüchtigkeit beeinträchtigen kann, so verliert der Fahrterlaubnisschein seine Gültigkeit und wird eingezogen. Er wird nach erfolgter Reparatur des Schiffes erneuert, sofern die Voraussetzungen zur Erteilung eines Fahrterlaubnisscheines vorhanden sind. § 6 Beladung Das Schiff darf nicht überladen, die Ladung und das Fischereigerät muß ordnungsgemäß nach Seemannsbrauch gestaut sein, erforderlichenfalls ist Ballast vorzusehen. Die Fischereifahrzeuge haben einen ihrer Bauart und Verwendung entsprechenden Freibord einzuhalten. § 7 Stabilität (1) Bei neuen Schiffen sowie bei vorhandenen Schiffen, die einem die Stabilität beeinflussenden Umbau unterzogen worden"sind, ist ein Krängungsoder Schlingerversuch durch die Werft im Beisein von Vertretern der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation (DSRK) und der zuständigen Arbeitsschutzinspektion zu machen. Für" die verschiedenen Beladungsfälle müssen die Hebelarmkurven der statischen Stabilität aufgestellt, erläutert und an Bord gegeben werden. Sie sind der DSRK vorzulegen. Der Schiffseigner ist verpflichtet, den jeweiligen Kapitän auf besondere Stabilitätseigenschaften hinzuweisen. (2) Das Schiff darf nur so beladen sein, daß es hinreichende Stabilität behält. (3) Insbesondere ist Decks! ast so zu bemessen, daß das Schiff auch während der Reise keine erhebliche Schlagseite wegen ungenügender Stabilität erhält Hierbei ist besondere Rücksicht auf die Ge- fahr der Gewichtszunahme, z. B. im Winter infolge Vereisens der Deckslast, sowie auf die Gefahr frei beweglicher Flüssigkeitsmengen in Tanks beim Fluten oder Lenzen zu nehmen. § 8 Besatzung (1) Für die Besetzung der Schiffe mit Kapitänen, Steuerleuten und Maschinisten gelten die gesetzlichen Vorschriften (Schiffsbesetzungsordnung). (2) Im übrigen muß die Bemannung den von der Arbeitsschutzinspektion erlassenen Richtlinien entsprechen. § 9 Gesundheitspflege, Krankenfürsorge In der Hochseefischerei muß entweder der Kapitän oder ein Steuermann ausreichende Kenntnis in der „Ersten-Hilfe-Leistung bei Unglücksfällen an Bord“ durch Prüfung nachgewiesen haben. § 10 Tauglichkeitsuntersuchung (1) Für die Tauglichkeitsuntersuchung der Seeleute ist die „Bekanntmachung betr. die Untersuchung von Schiffsleuten auf Tauglichkeit zum Schiffsdienst“ maßgebend. (2) Für den Decksdienst dürfen im Inlande nur Seeleute angemustert werden, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellte Bescheinigungen über erfolgreiche Untersuchungen auf Hör-, , Seh- und Farbenunterscheidungsvermögen besitzen (Verordnung über die Untersuchung der Seeleute auf Hör-, Seh- und Farbenunterscheidungsvermögen). § 11 Borddienst (1) Sofern Kapitän und Steuermann das Schiff im Hafen (ausgenommen aufliegende Schiffe) gleichzeitig verlassen müssen, ist zuvor eine geeignete Aufsichtsperson zu bestellen. Die Aufsicht kann sich auf mehrere Schiffe erstrecken. (2) Auf See, auf nicht sicherer Reede, in einem nicht sicheren Hafen oder bei sonst drohender Gefahr muß der Kapitän an Bord sein, sofern nicht eine dringende Notwendigkeit seine Abwesenheit rechtfertigt. Auf Fischereifahrzeugen mit Kraftantrieb muß in diesen Fällen außerdem mindestens ein Maschinist an Bord sein. § 12 Ausguck (1) Das Ruder und der Ausguck müssen bei in Fahrt befindlichen Schiffen ordnungsmäßig besetzt sein. (2) Der Wachhabende muß sich auch während des Fischens auf der Brücke aufhalten. Auf Schiffen ohne Brücke muß der Wachhabende sich da an;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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