Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 946

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 946 (GBl. DDR 1952, S. 946); 946 Gesetzblatt Nr. 136 ■ Ausgabetag: 29. September 1952 (2) Soweit ein vorhandener Tankdampfer die Voraussetzungen und Bestimmungen nicht ganz erfüllt, ist sein Tankschifffreibord entsprechend zu vergrößern. § 7 Besondere Schiffsarten (1) Einem Dampfer von mehr als 91,44 m Länge mit den baulichen Merkmalen eines Tankschiffes, die erhöhten Schutz gegen die Gefahren der See bieten, darf ein kleinerer Freibord zugestanden werden. (2) Diese Verkleinerung des Freibordes ist wie bei dem für Tankschiffe bestimmten Freibord zu bemessen, und zwar unter Berücksichtigung des Grades, bis zu dem die für die Bestimmung des Freibordes der Tankschiffe aufgestellten Bedingungen erfüllt sind, und des Maßes der Unterteilung "durch Schotte. (3) Der für ein solches Schiff bestimmte Freibord darf niemals kleiner sein als der, den das Schiff als Tankschiff erhalten würde. § 8 Innehaltung des Freibordes (1) Kein Schiff darf tiefer als bis zur vorgeschriebenen Freibordmarke beladen werden. Ist bei der Beladung bis zur -Freibordmarke die Stabilität des Schiffes nicht gesichert, so darf es nur so weit weggeladen werden, daß es für die bevorstehende Reise hinreichende Stabilität behält. (2) Solange ein Schiff als Fahrgastschiff im Sinne der Bestimmungen über Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe gilt, darf es den zulässigen Tiefgang mittschiffs nicht überschreiten (Anlage 3). § 9 Zonen und jahreszeitliche Gebiete (1) Schiffe, die diesen Bestimmungen unterliegen, müssen sich nach den Bedingungen richten, die für Zonen und jahreszeitliche Gebiete niedergelegt sind. (2) Liegt ein Hafen auf der Grenze zweier Zonen, so rechnet er jeweils zu der Zone, die das Schiff vor der Ankunft oder nach der Abfahrt durchfährt. § 10 Gleichwertige Vorkehrungen Wo für ein Schiff eine besondere Einrichtung oder Ausführung oder eine besondere Art von solchen oder eine beende re Anordnung vorgeschrieben ist, kann an deren Stelle eine andere Einrichtung, Ausführung oder Anordnung zugelassen werden, wenn sie unter den gegebenen Umständen mindestens ebenso zweckmäßig ist. Anlage 3 zur Arbeitsschutzbestimmung 372 Seesdiiffahrt Bestimmungen über Sieherheitseinriehtungen und Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Die Bestimmungen gelten für Fahrgastschiffe, die in einem Schiffsregister eingetragen sind, sowie für andere Schiffe, die von der Arbeitsschutzinspektion zur Seefahrt zugelassen werden und Fahrgäste befördern. Fahrgastschiffe im Sinne dieser Bestimmungen sind Schiffe mit Maschinenantrieb, wenn sie mehr als 12 Fahrgäste befördern. Personen, die sich infolge höherer Gewalt oder infolge der Verpflichtung des Kapitäns, Schiffbrüchige oder andere Personen aufzunehmen, an Bord befinden, kommen bei der Feststellung, ob die Bestimmungen für ein Schiff gelten, nicht in Betracht. § 2 Schwimmfähigkeit, Retiungsmittel und Feuerschutz von Fahrgastschiffen (1) Fahrgastschiffe müssen die einschlägigen Vorschriften erfüllen hinsichtlich a) der Sicherung der Schwimmfähigkeit der Fahrgastschiffe, b) der Ausrüstung der Fahrgastschiff mit Rettungsmitteln und Feuerschutz. (2) Es muß mindestens die nach folgender Tabelle erforderliche Anzahl zugelassener Rettungsringe mitgeführt werden: Mindestzahl Schiffslänge der Rettungsringe unter 61 8 61 und unter 122 12 122 und unter 183 18 183 und unter 244 24 244 und darüber 30 (3) Fahrgastschiffe müssen außerdem den Arbeitsschutzbestimmungen und den .Anforderungen der höchsten Klasse der DSRK oder der von der DSRK anerkannten Klassifikationsgesellschaften genügen. § 3 Gleichwertige Vorkehrungen Wo bestimmte Einrichtungen oder Geräte vorgeschrieben sind, können als Ersatz dafür andere Vorkehrungen oder Geräte zugelassen werden, wenn durch Versuche dargetan wird, daß diese mindestens ebenso wirksam sind. § 4 Ausnahmen und Erleichterungen (1) Wenn der Reiseweg und Fahrtbedingungen die volle Anwendung der Bestimmungen als nicht notwendig oder nicht vertretbar erscheinen lassen, können Fahrgastschiffe, die sich auf ihrer Reisa nicht weiter als 20 Seemeilen von Land entfernen, von diesen Vorschriften ausgenommen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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