Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 939

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 939 (GBl. DDR 1952, S. 939); Gesetzblatt Nr. 136 Ausgabetag: 29. September 1952 939 laufenden Prüfung zu unterziehen. Ergeben sich bei dieser Prüfung Unregelmäßigkeiten, die der Besitzer der Instrumente nicht selbst zu beheben vermag, so hat er für sachgemäße Beseitigung dieser Mängel Sorge zu tragen. § 135 Barometer Die Barometer sind vor ihrer Neuahschaffung und ferner mindestens nach Ablauf von je drei Jahren durch die von der Arbeitsschutzinspektion anzuerkennende Stelle auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen. Das über diese Prüfung erteilte Attest ist an Bord aufzubewahren. Kann der Kapitän die Revision aus dem Grunde nicht bewirken, weil er mit seinem Schiffe gegen Ende der dreijährigen Periode keinen Hafen anläuft, in welchem sich der Sitz einer zur Revision befugten Stelle befindet, so hat die Revision beim nächsten Aufenthalt in einem solchen Hafen zu erfolgen. Ergibt die Revision Mängel des Barometers, so ist für deren sofortige Beseitigung Sorge zu tragen. g jgß Chronometer . Die Chronometer sind vor ihrer Ingebrauchnahme an Bord von einer durch den Seehydrographischen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik anerkannten Stelle zu prüfen. Die Prüfungsbescheinigung ist an Bord aufzubewahren. Mindestens alle drei Jahre sowie außerdem nach jeder größeren Havarie sind die Chronometer einer Reinigung, Überholung und einer kurzen Gang- und Standbestimmung durch einen von der Arbeitsschutzinspektion anerkannten Chronometermacher zu unterziehen. Der hierüber erteilte Begleitschein für Chronometer ist an Bord aufzubewahren. § 137 „Nautische Mitteilungen für Seefahrer“, Seekarten (1) An Bord jedes Schiffes außerhalb der Haff- und Boddenfahrt und kleinen Küstenfahrt müssen die „Nautischen Mitteilungen für Seefahrer“ und sämtliche für die bevorstehende Fahrt erforderlichen Seekarten, Seebücher (Seehandbücher, Nautisches Jahrbuch, Gezeitentafeln) und Leuchtfeuerverzeichnisse, ferner auf mit Funkanlage ausgerüsteten Schiffen auch der „Nautische Funkdienst“ vorhanden sein. (2) Alle Fahrgastschiffe außerhalb der Haff- und Boddenfahrt und kleinen Küstenfahrt, alle übrigen Fahrzeuge außerhalb der Küstenfahrt haben ihre Seekarten und Feuerbücher ständig den laufenden Berichtigungen der „Nautischen Mitteilungen für Seefahrer“ zu unterziehen und die Korrekturen nachzuweisen. (3) Fahrgastschiffe in der Küstenfahrt brauchen ihre Karten ebenfalls nur jährlich berichtigen zu lassen, solange sie bei ihrer Fahrt die Dreimeilengrenze nicht überschreiten. (4) Schiffsführer, die ihre Seekarten nur jährlich berichtigen zu lassen brauchen, müssen sich jedoch vor Antritt jeder Reise über den neuesten Stand der Änderungen unterrichten und sie beachten. (5) Nicht berichtigte Seekarten usw. dürfen sich nicht an Bord befinden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann die sofortige Berichtigung durch ein von dem Seehydrographischen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik anerkanntes Seekarten-berichtigungs-Institut gefordert werden. § 138 Laternen Jedes Schiff muß mit einer genügenden Anzahl geschlossener Laternen für den Gebrauch in den Lade- und Maschinenräumen versehen sein. § 139 öl zur Beruhigung der Wellen Jedes Schiff in der kleinen Fahrt muß mindestens 10, in großer Fahrt mindestens 50 kg vegetabilischen oder animalischen Öls zur Beruhigung der Wellen an Bord haben. g J40 Sonstige Ausrüstung Außer den in den vorstehenden Bestimmungen vorgeschriebenen Ausrüstungsteilen muß jedes Schiff das für den Decks- und Maschinenbetrieb erforderliche Werkzeug, sonstige für den ordentlichen Schiffsbetrieb notwendige Ausrüstungsstücke und die in der „Inventarliste“ (Anlage 1) enthaltenen Gegenstände an Bord haben. § 141 Instandhaltung der Ausrüstung (1) Alle Inventar- und Ausrüstungsgegenstände, wie Boote, Rettungsgeräte, Ladegeschirr, Rundhölzer, Webeleinen, Taue, Drahtseile, Leinen, Ketten, Anker, Winden, Pumpen, Schläuche, Laternen, nautische Instrumente, Reserveteile, müssen stets in gutem Zustande, ordnungmäßig hergerichtet und erforderlichenfalls befestigt sein. (2) Unbrauchbar oder schadhaft gewordene Inventargegenstände sind auszuwechseln, in Gebrauch genommene Reserveteile zu ersetzen. Gefährliche Güter und Ballast A. Getreide § 142 Allgemeine Vorschriften (1) Als Getreide im Sinne der nachstehender! Bestimmungen ist jede Art von Körnern, Saat* Kern-und Hülsenfrüchten zu verstehen. (2) Als Schiffsraum gilt jeder Laderaum, der durch feste Decks oder Schotte von anderen Abteilungen des Schiffes getrennt ist, oder, wo solche Abteilungen nicht gemacht sind, der ganze Laderaum. (3) Wird Getreide lose verladen, so ist es gut bis unter Deck, nicht nur bis unter die Decksbalken, und in den Luken bis an die Lukendeckel aufzuschütten. Zu diesemV Zweck muß, wenn die Ladung den Laderaum nicht vollständig ausfüllt, der Schiffsraum durch Aufstellung sicher befestigter, von unten bis oben reichender, starker hölzerner Querschotte verkleinert werden. (4) Für Fahrten in der Ostsee und in der Nordsee können an Stelle dieser Querschotte mindestens fünf nebeneinander liegende Lagen von Sackgut genommen werden, falls dieses Sackgut den ganzen Querschnitt des Schiffsraumes ausfüllt und ausreichend dafür gesorgt ist, daß es nicht nach vorn oder hinten ausweichen kann. Die Säcke sind mit dem Fuß- und Kopfende in der Längsrichtung des Schiffes zu stauen. Es kann aber auch die ordnungsmäßig bis an das Deck geschüttete Ladung nach vorn oder nach hinten zu schräg getrimmt und diese Fläche mit an den Seiten zu befestigenden Plänen * Siehe aber wegen Längsschotte § 143 Abs. 3.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 939 (GBl. DDR 1952, S. 939) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 939 (GBl. DDR 1952, S. 939)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit im oder am Gerichtsgebäude im Verhandlungssaal, Verkehrsunfällen, Einleitung sofortiger medizinischer Hilfe während des Transportes oder der gerichtlichen Hauptverhandlung und anderes.

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