Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 909

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 909 (GBl. DDR 1952, S. 909); Gesetzblatt Nr. 136 Ausgabetag: 29. September 1952 909 Anlage 1 zur Arbeitsschutzbestimmung 371 Binnenschiffahrt Inventarliste Rettungsringe Frachtschiffe bis 125 t Tragfähigkeit 1 Frachtschiffe über 125 t Tragfähigkeit 2 Fahrgastschiffe wie oben zusätzlich für je 50 Fahrgäste bis zu 6 Ringen 1 Signalgeräte Nebelhorn i 1 Nebelglocke 1 Schwarzer Ball 1 Nautisches Inventar Nachtglas für Fahrgastschiffe 1 Kompaß für Fahrgastschiffe 1 Drucksachen Arbeitsschutzbestimmungen für jeden Mannschaftsraum 1 Leitfaden für Erste-Hilfe-Leistung 1 Seewasserstraßenordnung 1 Binnenschiffahrts-Polizeiverordnung 1 Sonstige Ausrüstung Verbandskasten 1 Feuerlöschgeräte Fahrzeuge bis 300 t Tragfähigkeit Fahrzeuge über 300 t Tragfähigkeit Fahrgastschiffe zusätzlich für je 50 Fahrgäste bis Höchstzahl 6 für Motorenraum zusätzlich 1 2 1 1 Anlage 2 zur Arbeitsschutzbestimmung 371 Binnenschiffahrt Anlage 4 zur Arbeitsschutzbestimmung 372 Seeschiffahrt Anlage 3 zur Arbeitsschutzbestimmung 373 Fischereifahrzeuge Grundsätze für Motoranlagen mit Antrieb durch Verbrennungskraftmaschinen I. Aufstellung 1. Bei Aufstellung im offenen Wasserfahrzeug muß der Motor durch einen Schutzkasten aus Holz oder Eisen verdeckt sein. Besteht dieser Schutzkasten aus Holz, so ist er innen mit einer Asbestschutzschicht von 4 mm Stärke und darüber mit mindestens 1 mm starkem Blech auszuschlagen. 2. Bei geschlossenen Wasserfahrzeugen sind alle Holzteile im Motorenraum mit Asbest und Blech zu isolieren. 3. Kupplungen, Schwungräder usw. sind mit Schutzkästen oder Schutzblechen zu versehen, sofern sie nicht anderweitig ausreichend unfallsicher abgedeckt sind. II. Einbau 1. Die Bodenwrangen sind bei allen Wasserfahrzeugen vor und hinter dem Motor wasserdicht herzustellen. Derartig abgeteilte Räume sowie die Bilgen geschlossener Motor- und Brennstoffräume müssen durch eine Handpumpe oder eine vom Motor angetriebene Pumpe lenzbar sein und sind ständig lenz zu halten. 2. Bei hölzernen Wasserfahrzeugen sind außerdem unter den brennstoff- und ölführenden Leitungen und Motorteilen, bei denen Leckagen auf-treten können, Sammelbecken anzubringen. 3. Unter dem Vergaser ist ein Tropfbecken mit einer Abdeckung durch ein Davy-Sieb vorzusehen. 4. Die Kühlwassersaugeleitung ist am Schiffsboden mit einer Absperrvorrichtung zu versehen. Das Austrittsrohr muß möglichst hoch über der Wasserlinie und in einem Bogen münden. 5. Bei Wasserfahrzeugen, die ohne Maschinisten fahren, müssen am. Armaturenbrett im Steuerstand mindestens ein Fernthermometer und ein Öldruckmesser angebracht sein. Das Armaturenbrett ist elektrisch zu beleuchten. 6. Jeder Motor muß mit einem Luftfilter versehen sein III. Brennstoffbehälter 1. Die Brennstoffbehälter (Tanks) sind aus Werkstoff herzustellen, der durch die verwendeten Brennstoffe nicht korrodiert oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Nähte müssen doppelt gefalzt und gelötet sein. 2. Vor dem Einbau sind die Tanks auf Dichtigkeit zu prüfen. 3. Die Haupttanks und Tanks mit mehr als fünf Liter Fassungsvermögen dürfen nicht mit dem Motor zusammen in einem gedeckten Raum stehen; sie sind getrennt in Räumen unterzubringen, in denen der Umgang mit offenem Licht und Feuer sowie das Rauchen verboten sind. Ein besonderes Verbotsschild ist im Motorenraum sowie an den Außenseiten der Türen dauerhaft und sichtbar anzubringen. Sie dürfen nicht in Wohnräumen und nicht vor dem Kollisionsschott aufgestellt werden. 4. In der Füllöffnung ist ein Davy-Sieb anzubringen. 5. Die Entlüftungsrohre von Tanks, die in einem geschlossenen Raum untergebracht sind, müssen, ins Freie geführt werden, an der Mündung sind sie mit einem Davy-Sieb zu versehen. Sie sind so anzuordnen, daß kein Wasser eindringen kann (Schwanenhals). 6. In die Fülleitungen sind Flammenrückschlagsicherungen einzubauen, desgleichen zwischen Tank und Entlüftungsrohr und in die Leitung vom Tank zum Vergaser. Auf den Einbau von Flammenrückschlagsicherungen kann verzichtet werden, wenn der Tank ein Fassungsvermögen von 100 Litern nicht übersteigt. Für Motoren mit Antrieb durch Dieselkraftstoff genügt die Anbringung eines Davy-Siebes. 7. Unter Deck eingebaute Brennstofftanks müssen ein bis zum Deck reichendes Füllrohr haben, das so beschaffen sein muß, daß beim Füllen Brennstoff nicht in das Schiffsinnere laufen kann. An Deck muß das Füllrohr mit einer Verschraubung und einem Davy-Sieb versehen sfin. 8. Der Einbau gläserner Standrohre ist verboten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,.

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