Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 906

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 906 (GBl. DDR 1952, S. 906); Gesetzblatt Nr. 136 Ausgabetag: 29. September 1952 906 ~7 § 102 S ch wimmkrane (1) Schwimmkrane dürfen bei einer betriebsmäßigen Belastung in Höhe der angegebenen Tragfähigkeit nur so weit einsinken, daß an der tiefer liegenden Seite des Schwimmkörpers noch ein Freibord von mindestens 300 mm bleibt. (2) Bei neuen Schwimmkranen ist vor der In-dienstnahme ein Krängungsversuch auszuführen. Die erfolgreiche Durchführung des Krängungsversuches ist durch die DSRK zu bescheinigen und im Prüfbuch abzuheften. § 103 Ein- und Aussteigeverbot Bei Schwimmkranen ist im Dreh- und Fahrbereich des Krangestells das Ein- und Aussteigen durch die Luken im Kranponton während des Betriebes verboten. Lade- und Löscharbeiten § 104 Abdecken der Laderäume (1) Vor dem Beginn des Ladens und Löschens müssen die Luken genügend weit abgedeckt (geöffnet) sein. (2) Bei längerer Unterbrechung und nach Beendigung des Ladens und Löschens sind in der Regel die Lukendeckel anzulegen und die Laderäume zuzudecken. Das gilt nicht für lade- und löschbereit liegende Schiffe. (3) Wird ausnahmsweise ein Scherstock nicht ausgehoben, so ist er gegen Hochreißen besonders zu sichern. (4) An Deck aufgestapelte Lukendeckel und Lukendeckelträger (Scherstöcke, Merklinge usw.) müssen so gelegt und gehalten werden, daß keine Verkehrsgefahr entsteht und Stapel nicht Umfallen können. (5) Einzelne zum Lüften der Räume oder aus anderen Gründen abgehobene Lukenabdeckungen müssen bei Eintritt der Dunkelheit wieder angelegt werden. § 105 Beleuchtung Bei offenen Laderäumen ist, wenn erforderlich, ein sicherer Weg quer über das Schiff ausreichend zu beleuchten. § 106 Tauwerk, Spleiße (1) Taustropps dürfen nur einmal, Windenläufer nicht aus Drahtenden zusammengespleißt sein. Spleißung an Hanf- und Drahttauwerk ist, wenn sie zu Lösch- und Ladezwecken dient, durch mindestens sechsmaliges Durchstecken der Kardeele (Sätze) auszuführen. (2) Beim Spleißen müssen die Kardeele gegen den Schlag gestochen werden, oder es muß, wenn abwechselnd einmal mit und einmal gegen Kardeele gestochen wird, gegen die Kardeele unter eine Litze und mit der Kardeele über zwei Litzen gestochen werden. § 107 Ketten (1) Rundgliederketten, die zum Heben und Anbinden der Lasten benutzt werden, müssen geprüfte Ketten im Sinne der „Richtlinien für Anforderungen an Rundketten“ sein (herausgegeben von der Kammer der Technik). Die Werks- oder Sachverständigenbescheinigungen über die bei der Kettenherstellung geforderte Prüfung müssen von Werken oder Sachverständigen ausgestellt sein, die von der Arbeitsschutzinspektion und DSRK anerkannt sind. (2) Die Ketten sind vom Eigentümer zu kennzeichnen und den Richtlinien entsprechend zu behandeln und zu überwachen. Behandlung und Prüfung sind in ein Prüfbuch (siehe § 85) einzutragen; das Prüfbuch ist zu jederzeitiger Einsichtnahme bereitzuhalten. (3) Ketten unter 12,5 mm Stärke dürfen zum Heben und Anbinden nicht verwendet werden. § 108 Aufsicht in und an der Luke (1) Kann der Kran- oder Windenführer von seinem Stand aus das Arbeitsfeld nicht ausreichend übersehen, oder können sich die Arbeiter im Laderaum nicht unmittelbar mit ihm durch Zeichen verständigen, so ist an der Luke eine Aufsichtsperson aufzustellen. (2) Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, darauf zu achten, daß a) Beschäftigte sich in dem Gefahrenbereich der bewegten Last nicht aufhalten, b) die Last nur herabgelassen und niedergesetzt wird, wenn ein sicheres Landen möglich ist, c) mit den Hebezeugen keine Personen befördert „ werden. § 109 Laden und Löschen (1) Alle mit Hebezeugen zu hebenden Güter müssen sorgfältig gegen Herunterfallen befestigt werden. Behälter dürfen mit losem Gut (Kohlen, Erzen u. dgl.) nicht so geladen werden, daß Gut herabfallen kann. (2) Zum Anschlägen sind je nach der Art der Güter Hanfseile, Drahtseile oder Ketten zu verwenden. Die Anschlagmittel, besonders Ketten, sind sorgfältig auf Beschädigungen zu beobachten, beschädigte rechtzeitig zu ersetzen. (3) Ketten dürfen nicht durch Knoten verkürzt werden. (4) Vor dem Heben und Senken von Gütern müssen die hierbei Beschäftigten zur Seite treten. (5) Das Verweilen unter schwebenden Lasten ist verboten. (6) Änschlagketten, Ladestropps und andere Geräte dürfen nicht hinabgeworfen werden. (7) Der Abbruch von Stapeln hat lagenweise von oben zu erfolgen. Das Herausziehen einzelner Güter aus unteren Lagen ist verboten. (8) Leere Last- und Anschlagketten sind hochzuhängen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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