Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 899

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 899 (GBl. DDR 1952, S. 899); Gesetzblatt Nr. 136 Ausgabetag: 29. September 1952 899 § 21 Lichterführung (1) Lichter sind nach Maßgabe der behördlichen Vorschriften zu führen. Die Fahrzeuge sind diesen Vorschriften entsprechend auszurüsten. (2) Auf Seewasserstraßen müssen Schiffe, die mit elektrischer Beleuchtung für die Positionslaternen versehen sind, außerdem eine geprüfte Reserve-beleuehtung mitführen. § 22 An- und Abhängen von Fahrzeugen Beim An- und Abhängen von Schleppfahrzeugen und beim Äufnehmen und Landen von Personen und Proviant haben Dampfer und Motorschiffe ihre Fahrtgeschwindigkeit zu vermindern oder die Fahrt einzustellen. § 23 Drahtleinen (1) Auf Trommeln von Verhol- und Ankerwinden gesponnene Drahtleinen dürfen nicht zum Schleppen benutzt werden. (2) Spleiße von Drahtleinen müssen bekleidet sein. (3) Drahtleinen, die starke Stachelbildung aufwei-sen, sind auszuwechseln. Einzelne Drahtstacheln sind zu entfernen. (4) Drahtleinen müssen ordnungsgemäß aufgeschossen an Deck liegen oder auf Trommeln aufgewickelt sein. (5) Zum Belegen an Pollern und Klampen dürfen nur weiche Drahtleinen verwendet werden. (6) Beim Arbeiten mit Trossen und Drahtleinen hat jeder darauf zu achten, daß er nicht in einer Schlinge steht. (7) An Verhol- und Festmacherleinen dürfen nur geschmiedete, in der oberen Krümmung verstärkte Haken verwendet werden. § 24 Gefährliche Ladungen Für die Beförderung von Sprengstoffen, leicht entzündlichen und giftigen Ladungen gelten die entsprechenden Bestimmungen als Arbeitsschutzbestimmung. § 25 Ausrüstung Für die Ausrüstung der Fahrzeuge gelten im übrigen, soweit in ' den Arbeitsschutzbestimmungen keine Bestimmungen getroffen sind, die für die einzelnen Stromgebiete erlassenen strompolizeilichen und sonstigen Bestimmungen und Richtlinien als Arbeitsschutzbestimmung. Zusatzbauforderungen für Fr ach tf ahrzeuge (Fluß- und Kanalfahrzeuge) § 26 Ruderanlage Die Bewegungsübertragung auf das Ruder muß so eingerichtet sein, daß ein schnelles Ruderlegen bei der Talfahrt gesichert ist. § 27 Gangborde (l) Die für den Verkehr nutzbare Mindestbreite des Gangbordes zwischen Süll oder Setzbord und der Innenkante des Schutzwinkels (Gangbord) muß 400 mm betragen und darf durch Befestigungsklappen, Poller, Ringbolzen, Schleppketten, Ruderketten, Pumpen und andere hervorstehende Gegenstände nicht beschränkt sein. Das gilt auch für Durchgänge zwischen Sülle (Verschlägen) und Poller sowie dem Schanzkleid. (2) Das Gefälle (Auswässerung) des Gangbordes (Schandeckels) nach außen darf 20 mm nicht überschreiten. § 28 Doppelpoller Auf jeder Seite der Verschanzung muß vorn etwa im ersten Viertel ihrer Länge vom Vorsteven ein Doppelpoller angebracht sein. § 29 Vor- und Achterplicht Vor- und Achterplicht müssen so groß sein, daß ein betriebssicheres Arbeiten gewährleistet ist. Sie müssen Verschanzungen (Rießborde) haben, deren Höhe 400 mm nicht überschreiten darf. § 30 Richtlinien für die Ausrüstung Die Ausrüstung der Fahrzeuge muß im übrigen den von der Arbeitsschutzinspektion aufgestellten Richtlinien entsprechen (Anlage 1). § 31 Fahrgastschiffe Die §§ 26 bis 30 gelten für Fahrgastschiffe entsprechend. Die zur Beförderung zugelassene Personenzahl wird von der DSRK festgesetzt. Zusatzbauforderungen für Leichter, Deckschuien und offene Schuten § 32* Schandeckel (1) Die für denVerkehr nutzbare Mindestbreite des Gangbordes zwischen Süll oder Setzbord und der Inrienkante des Schutzwinkels (Gangbord) muß 400 mm betragen und darf durch Befestigungsklappen, Poller, Ringbolzen, Schleppketten, Ruderketten, Pumpen und andere hervorstehende Gegenstände nicht beschränkt sein. Das gilt auch für Durchgänge zwischen Sülle (Verschlägen) und Poller sowie dem Schanzkleid. (2) Das Gefälle (Auswässerung) des Gangbordes (Schandeckels) nach außen darf 20 mm nicht überschreiten. § 33* Steuerwinde Deckschuten und Leichter über 150 t Tragfähigkeit müssen eine Steuerwinde haben. § 34* Bugtreppe Offene Schuten müssen, wetfii nicht zwei Plichten vorhanden sind, eine Bugtreppe haben, deren Stufen in voller Raumbreite bis zum Boden führen. Die zweitoberste Stufe muß mindestens 600 mm tief sein. § 35* Raumleitem und Steigeisen Von den Plichten müssen feste Raumleitem oder Steigeisen zum Laderaum führen. Ausnahmen nach § 126 möglich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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