Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 893

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 893 (GBl. DDR 1952, S. 893); 893 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 \ Berlin, den 24. September 1952 Nr. 135 Tag Inhalt Seite 17. 9. 52 Instrukti o n für die Aufstellung der Pläne des Bedarfs, der Ausbildung und der Verteilung der Absolventen des wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Nachwuchses an den Universitäten, Hochschulen und Fachschulen 893 Instruktion für die Aufstellung der Pläne des Bedarfs, der Ausbildung und der Verteilung der Absolventen des wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Nachwuchses an den Universitäten, Hochschulen und Fachschulen. Vom 17. September 1952 Um entsprechend den Hauptaufgaben im Gesetz über den Fünf jahrplan eine schnelle Entwicklung der Produktivkräfte in der Republik zu gewährleisten, ist es notwendig, eine systematische Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und eine begründete Steigerung der Zahl der Studierenden in den einzelnen Fachrichtungen an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen zu sichern. Darum gibt die Staatliche Plankommission in Verbindung mit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen folgende Instruktion heraus: I. Bedarfsplan der Nachwuchskader § 1 (1) Die Fachministerien oder Staatssekretariate sowie alle dem Ministerrat direkt unterstellten oder als zentrale Organe selbständig arbeitenden Institutionen arbeiten für ihre Tätigkeitsbereiche einschließlich aller ihnen unterstellten Einrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik und im demokratischen Sektor von Groß-Berlin auf bauend auf dem vorhandenen Bestand, jedoch ohne besondere Erhebung in den Betrieben und Verwaltungen, einen Bedarfsplan für Nachwuchskader bis zum Jahre 1960 einschließlich nach einer einheitlichen Nomenklatur aus. (2) Der Bedarfsplan umfaßt getrennt die Gruppe der hochschulmäßig und die Gruppe der fachschul-mäßig auszubildenden Nachwuchskader. (3) Das Staatssekretariat für Hochschulwesen wird beauftragt, in Verbindung mit den Ministerien und Staatssekretariaten sowie dem Zentralamt für Forschung und Technik eine Nomenklatur der Fachrichtungen, in denen gegenwärtig an den Universitäten und Hochschulen ausgebildet wird, einschließlich der für die Entwicklung der Volkswirtschaft neu zu bildenden Fachrichtungen anzufer-tigen und bis zum 30. September 1952 bei der Staatlichen Plankommission einzureichen. (4) Für die an Fachschulen bestehenden Fachrichtungen ist eine entsprechende Nomenklatur ebenfalls bis 30. September 1952 bei der Staatlichen Plankommission durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen einzureichen. § 2 (1) Grundlage für die aufzustellenden Bedarfspläne bilden die Aufgaben, die sich für die Ministerien, Staatssekretariate oder sonstigen zentralen, selbständig arbeitenden Institutionen aus den Aufgaben der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und den Volkswirtschaftsplänen ergeben. (2) Die Vorbereitung und Aufstellung der Bedarfspläne erfolgt unter Anleitung der Staatlichen Plankommission im engsten Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen und dem Zen- j tralamt für Forschung und Technik. Die Nomen-j klaturen für die Bedarfspläne werden bis zum 5. Oktober 1952 von der Staatlichen Plankommis-I sion herausgegeben. (3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Bedarfspläne trägt der Leiter jeder Dienststelle, für die ein Bedarfsplan auszuarbeiten ist. (4) Bei der Ermittlung des Bedarfs für die einzelnen Jahre sind insbesondere zwei Faktoren entscheidend zu berücksichtigen: a) die allgemeine Erhöhung der Beschäftigtenzahl in dem jeweiligen Aufgabengebiet,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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