Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 846

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 846 (GBl. DDR 1952, S. 846); 846 Gesetzblatt Nr. 125 Ausgabetag: 11. September 1952 § 4 (1) Von jedem neuen Leser kann bei der Aufnahme die Hinterlegung eines Pfandbetrages verlangt werden. (2) Bei Erhebung eines Pfandbetrages können Einschreibekosten von 0,20 DM gefordert werden. Ohne Pfandbetrag dürfen die Einschreibekosten 0,50 DM nicht überschreiten. § 5 Der Leser ist verpflichtet, jedes beschädigte, verschmutzte oder verlorengegangene Buch bis zum vollen, im Leihbuch verzeichneten Preis zu ersetzen. Das Leseentgelt ist bis zum Tage der Verlustmeldung zu berechnen. § 6 Bücherdiebe sind der zuständigen Volkspolizeidienststelle und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu melden, damit eine Warnung an die örtlichen Leihbüchereibetriebe und Buchhandlungen abgegeben Werden kann. § 7 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Preisanordnung Nr. 76 "vom 2. Dezember 1947 betreffend Geschäftsgrundsätze für Leihbüchereibetriebe (PVOB1.1948 S. 11) außer Kraft. Berlin, den 4. September 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär Anordnung über die Ausarbeitung von Rekonstruküons-plänen (technisch-organisatorische Maßnahmen) für die volkseigenen Industriebetriebe der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 4. September 1952 Die beschleunigte Entwicklung unserer Volkswirtschaft durch den Fünfjahrplan erfordert die Anwendung der fortschrittlichsten Arbeitsmethoden und der fortgeschrittensten Technik zur Mechanisierung des Arbeitsprozesses, Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten. Dazu ist es notwendig, daß in allen volkseigenen zentralgeleiteten Betrieben entsprechend § 2 Abs. 1 und § 23 Abs. 3 des Gesetzes vom 1. November 1951 über den Fünfjahrplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik (1951 1955) GBl. S. 973 und in Durchführung des Beschlusses des Ministerrates vom 2. August 1951 über die Verbesserung der Investitionsvorhaben (MinBl. S. 97) Rekonstruktionspläne ausgearbeitet werden. Dazu wird mit Zustimmung des Ministerrates folgendes angeordnet: § 1 Jeder volkseigene zentralgeleitete Betrieb, der einer Hauptverwaltung direkt oder einer Verwaltung Volkseigener Betriebe untersteht, ist ver- pflichtet, einen' Rekonstruktionsplan (technischorganisatorische Maßnahmen) auszuarbeiten und ihn der zuständigen Hauptverwaltung oder Verwaltung Volkseigener Betriebe vorzulegen. § 2 Dieser Rekonstruktionsplan (technisch-organisatorische Maßnahmen) ist ein langfristiger Plan, der die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes von 1951 1955 und über 1955 hinaus in der Perspektive festlegt. § 3 Grundlagen für die Ausarbeitung der Rekonstruktionspläne (technisch-organisatorische Maßnahmen) sind die Aufgaben, die den Betrieben auf Grund des Gesetzes vom 1. November 1951 über den Fünfjahrplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (1951 1955) GBl. S. 973 , des Gesetzes vom 14. März 1951 über den Volkswirtschaftsplan 1951, das erste Jahr des Fünf jahrplanes der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 187), des Gesetzes vom 7. Februar 1952 über den Volkswirtschaftsplan 1952, das zweite Jahr des Fünfjahrplanes, zur Entwicklung der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 111) sowie des Beschlusses des Ministerrates vom 2. August 1951 über die Verbesserung der Investitionsvorhaben (MinBl. S. 97) gegeben würden; dabei muß die anzustrebende Entwicklung die bereits durchgeführten Aufgaben voll berücksichtigen. § 4 Im Rekonstruktionsplan (technisch-organisa .o-rische Maßnahmen) sind alle Maßnahmen, die den technologischen, organisatorischen und gesellschaftlichen Fortschritt gewährleisten, mit ihren Auswirkungen auf sämtliche Aufgaben des Betriebes aufzunehmen. Der Rekonstruktionsplan (technisch-organisatorische Maßnahmen) muß deshalb umfassen: 1. den Plan der Produktionsleistungen, 2. den Entwicklungsplan, 3. den Kapazitätsplan, 4. den Materialplan, 5. den Arbeitskräfteplan, 6. den Plan des kulturellen, gesundheitlichen und sozialen Fortschritts, 7. die finanzielle Entwicklung. § 5 Die Staatliche Plankommission übergibt innerhalb von acht Tagen nach Inkrafttreten dieser Anordnung den entsprechenden Ministerien und Staatssekretariaten Richtlinien zur Ausarbeitung der Rekonstruktionspläne (technisch-organisatorische Maßnahmen). Die Ministerien und Staatssekretariate sind verpflichtet, auf dieser Grundlage entsprechend der Eigenart ihrer Industriezweige die Form der Rekonstruktionspläne (technisch-organisatorische Maßnahmen) für die ihnen unterstellten Betriebe festzulegen und diesen dazu ausführliche Erläuterungen zu übergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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