Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 81 (GBl. DDR 1952, S. 81); Gesetzblatt Nr. 13 Ausgabetag: 4. Februar 1952 81 scheidet die Stimmenmehrheit der Mitglieder der ! Ärztekommission. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Ärztekommission erfolgt durch den zuständigen Kreisarzt. (2) Die Ärztekommissionen haben in folgenden Angelegenheiten verantwortliche ärztliche Feststellungen zu treffen: SJ 81 OBI § f (2) 1.0B 17.1.52 Hinweis § 7 Anw. 10. 3. 52 52 283 GBl a) Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Berufsumschulung, vorübergehenden oder dauernden Arbeitsplatzwechsel, vorübergehende oder dauernde, teilweise oder völlige Invalidität, b) Krankenhausbeobachtung zur Sicherung der Diagnose, Überweisung in ambulante oder stationäre fachliche Behandlung, c) Feststellung der Diagnose und Heilanzeige für Kurverschickungen und Heilverfahren. (3) Ärzte dürfen nicht als Mitglieder einer Ärztekommission die in ihrer eigenen ärztlichen Behandlung und Beobachtung befindlichen Personen begutachten. Der behandelnde Arzt kann jederzeit von der Ärztekommission vor ihrer endgültigen Feststellung gehört werden auf Verlangen a) des behandelnden Arztes, b) eines Mitgliedes der Ärztekommission, c) des Kranken. § 7 (1) Die Überweisung an die Ärztekommission erfolgt entsprechend den gesetzlichen Einzelvorschrif-- ten und den Anweisungen des Ministeriums für Gesundheitswesen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Sind die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend, so ist die Ärztekommission berechtigt, die notwendigen Ermittlungen zu treffen und die notwendigen Untersuchungen anzuordnen. Gegen die Anordnung der Untersuchung kann der Betroffene bei der Abteilung Gesundheitswesen des Kreises binnen 3 Tagen Beschwerde erheben. Eine Entscheidung wird dann nach Anhören und Untersuchung des Betroffenen durch den Kreisarzt getroffen. (2) Die Ärztekommissionen haben über die Untersuchungen mrd ihre gutachtlichen Feststellungen laufend Aufzeichnungen zu machen. Es sind Niederschriften über die in jeder Sitzung beurteilten Fälle zu machen, die von den Kommissionsmitgliedern zu unterzeichnen sind. Zur Protokollführung ist ein geeigneter und ständig verantwortlicher Angehöriger eines mittleren medizinischen Berufes zu bestimmen. Die Protokollführung erfolgt entsprechend dem anliegenden Muster. § 8 Bei jeder Sektion nach ambulanter Behandlung oder Sektion zur Feststellung der Todesursache bei Durchführung der Leichenschau soll der behan- delnde Arzt nach Möglichkeit anwesend sein und ist rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei den Sektionen nach stationärer Behandlung muß der behandelnde Arzt der stationären Einriditung anwesend sein. Die Krankengeschichte ist vor der Sektion dem Prosektor in ordnungsgemäß abgefaßtem Zustand zu übergeben. Die ausführliche Diagnose der Grundkrankheit, der Komplikationen, Begleiterkrankungen ist einzusetzen und mit der Unterschrift des behandeln- ' den Arztes zu versehen. § 9 (1) In den ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens sind in Zusammenhang mit der Untersuchung und ' Behandlung kranker . und gesunder Personen (z. B. bei Reihen- und Einstellungs-Untersuchungen) sofortige Aufzeichnungen in Karteikarten vorzunehmen. (2) In den stationären Einrichtungen muß innerhalb der ersten drei Tage die Krankengeschichte angelegt sein. Krankheitsvorgeschichte, Aufnahmebefund und eingeleitete Heilmaßnahmen sowie eine vorläufige Diagnose sind innerhalb dieser Frist aufzuzeichnen. (3) Nach Abschluß jeder stationären Behandlung ist die Krankheitsgeschichte mit einem kurzen zu-sammenfassenden Bericht aus dem Wesen und Verlauf der Krankheit klar zu ersehen sind mit kritisch medizinischem Urteil (Epikrise) zu beenden. Sowohl im Falle der Entlassung wie auch im Falle des Todes ist dem einweisenden Arzt oder der einweisenden ambulanten Einrichtung innerhalb einer Woche ein abschließender Bericht mitzuteilen. (4) Die Krankheitsgeschichten sind in den Archiven der stationären Einrichtungen, getrennt nach Kalenderjahren, Geschlecht, Kindern bis zum beendeten 5. Lebensjahr, so abzulegen, daß a) eine monatliche Einordnung, b) eine Einordnung nach den zweistelligen Krankheitsgruppen des systematischen Verzeichnisses der Krankheiten und Todesursachen möglich ist. (5) Eine entsprechende Suchkartei ist ab 1. Januar 1952 in allen stationären Einrichtungen einzuführen. (6) Jede Krankheitsgeschichte ist bei Abschluß der Behandlung am Kopfe der ersten Seite neben den Personalangaben mit der zutreffenden Diagnosen-Schlüsselzahl durch den behandelnden Arzt auszuzeichnen. Berlin, den 17. Januar 1952 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Hinweis auf Veröffentlichungen im Ministerialblatt der Deutschen Demokratischen Republik Die Ausgabe Nr. 3 vom 30. Januar 1952 enthält: Seiio Bekanntmachung eines Mustervertrages mit Lieferbedingungen 7;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Personenzusamraen-schlösee und deren Tätigwerden gegen die Rechteordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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