Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 80

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 80 (GBl. DDR 1952, S. 80); 80 Gesetzblatt Nr. 13 Ausgabetag: 4. Februar 1952 sind verantwortlich für gewissenhafte Aufzeichnungen über die Krankheitsvorgeschichte, den Aufnahmebefund, die fortlaufende Beobachtung und Behandlung der Kranken sowie für die fortlaufenden Eintragungen auf der Krankenkarte oder in der Krankheitsgeschichte bis zum Ausscheiden aus der ambulanten Behandlung oder bis zur Entlassung aus der stationären Einrichtung. § 5 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Feststellung, die Berichterstattung und Registrierung von Krankheits- und Todesursachen können durch das Ministerium für Gesundheitswesen des Landes und durch das Ministerium für Gesundheitswesen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden. § 6 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, bei Angelegenheiten der Sozialversicherung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und bei solchen des statistischen Dienstes im Einvernehmen mit dem Statistischen Zentralamt. § 7 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die dieser Verordnung widersprechenden Bestimmungen treten außer Kraft. Berlin, den 17. Januar 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium Der Ministerpräsident für Gesundheitswesen Grotewohl Steidle Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung eines Krankheits- und Todesursaehen-Verzeichnisses. Vom 17. Januar 1952 Gemäß § 6 der Verordnung vom 17. Januar 1952 über die Einführung eines Krankheits- und Todesursachen-Verzeichnisses (GBl. S. 79) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Das Verzeichnis der Krankheiten und Todesursachen ist nur für den Arbeitsgebrauch bestimmt. Die Aufbewahrung ist so vorzunehmen, daß ein Mißbrauch oder Verlust vermieden wird. (2) Das Verzeichnis wird in der erforderlichen Anzahl an die zuständigen Stellen nach den Anweisungen des Ministeriums für Gesundheitswesen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum dienstlichen Gebrauch ausgegeben. Die einzelnen Ausfertigungen des Verzeichnisses bleiben Eigentum des Ministeriums für Gesundheitswesen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und können jederzeit zurückgenommen worden. § 2 Bei Feststellung, Registrierung, Berichterstattung von Krankheiten und Todesursachen ist gleichzeitig die entsprechende Schlüsselzahl anzugeben, soweit nicht etwas anderes bestimmt wird. Die Schlüsselzahl ist nur unter Berücksichtigung der gleichfalls zutreffenden Schlußdiagnose oder Todesursache einzusetzen. § 3 Die Feststellung der zutreffenden Grundkrankheit ist von entscheidender Bedeutung bei der poliklinischen und klinischen wie auch bei der pathologisch-anatomischen Diagnose. Die Aussonderung der Begleitkrankheiten und Komplikationen muß vom Arzt vorgenommen werden, um eine Schlüsselzahl für das Grundleiden oder die ursprüngliche Todesursache zu registrieren. § 4 (1) Ambulante Einrichtungen im Sinne § 3 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung sind sämtliche Polikliniken und Ambulanzen, mit Ärzten besetzte Betriebssanitätsstellen sowie sämtliche Beratungsstellen des Gesundheitswesens. (2) Stationäre Einrichtungen im Sinne § 3 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung sind sämtliche Krankenhäuser, Spezialkrankenhäuser, die Universitätskliniken, Sanatorien, Heilstätten, Kurheime, Heil- und Pflegeanstalten sowie halbstationäre Einrichtungen (wie Tages- und Nachtliegestätten, Nachtsanatorien, Sanatoriumsgruppen an Kinderkrippen, Kindererholungsheime mit ärztlicher Zielsetzung). (3) Zu den stationären und ambulanten Einrichtungen zählen auch private und konfessionelle Einrichtungen. § 5 (1) Auf jedem Arbeitsbefreiungsschein ist vom behandelnden Arzt neben der Schlußdiagnose die entsprechende Schlüsselzahl einzutragen. Auf dem Versichertenausweis ist nur die Schlüsselzahl anzugeben, (2) Ärztekommissionen sind verpflichtet, in den Sitzungsprotokollen zur Feststellung des Grundleidens, der Invalidität, der Unfallfolge, Berufskrankheit, Krankheit, die eine Kurverschickung oder ein Heilverfahren erforderlich macht, die Schlüsselzahl einzutragen. ' ' § 6 (1) Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sind Ärztekommissionen der Abteilungen Gesundheitswesen der Kreise für gutachtliche Feststellungen zu bilden. Sie sind zu errichten in: a) Krankenhäusern, Spezialkrankenhäusern, Universitätskliniken, Sanatorien, Heilstätten, Heil-und Pflegeanstalten, b) Polikliniken, Betriebspolikliniken, Ambulanzen an Krankenhäusern. Die Ärztekommissionen setzen sich zusammen aus drei Ärzten, von denen einer Leiter oder stellvertretender Leiter einer der vorstehend genannten Einrichtungen, Leiter einer Abteilung oder stellvertretender Leiter in einer solchen Einrichtung sein muß und dn Vorsitz führt. Erforderlichenfalls ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten bei strikter Wahrung der Eigenverantwort ung kont inuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stand: eine wirksame vorbeugende Arbeit auch bereit!r-in operativen ?S.

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