Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 737

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 737 (GBl. DDR 1952, S. 737); Gesetzblatt Nr. 112 Ausgabetag: 21. August 1952 737 § 3 Jugendwerkhöfe B Als Jugendwerkhöfe B mit einer Heimschule für Jugendliche mit einem Wissensstand bis einschließlich 5. Grundschuljahr werden festgelegt: 1. Jugendwerkhof in Schenkendorf, Kreis Königs Wusterhausen; 2. Jugendwerkhof „Hanno Günther“ in Stolpe, Kreis Angermünde; 3; Jugendwerkhof in Rühn b. Bützow, Kreis Bützow; 4. Jugendwerkhof in Kirchberg; 5. Jugendwerkhof „Ernst Schneller“ in Sachsenburg, Kreis Hainichen; 6. Jugendwerkhof Röderhof in Niederrödern; 7. Jugendwerkhof in Thiendorf, Kr. Großenhain; 8. Jugendwerkhof in Crimmitschau; 9. Jugendwerkhof Elsnig, Kreis Torgau; 10. Jugendwerkhof in Römhild, Kreis Meiningen. § 4 Die Abteilungen Volksbildung der Bezirksräte haben umgehend mit dem der Lehrwerkstatt des Jugendwerkhofes am nächsten gelegenen gleichartigen volkseigenen Betrieb zwecks Übernahme der Lehrausbildung gemäß § 3 der Verordnung Verbindung aufzunehmen. § 5 (1) Die Abteilungen Volksbildung der Bezirksräte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die vorgesehenen Lehrplätze am Tag des Lehrbeginns in den Lehrwerkstätten der Jugendwerkhöfe voll besetzt sind. (2) Zur Erreichung der vollen Besetzung der Lehrplätze können Einweisungen im Republik-Maßstab vorgenommen werden. Verhandlungen hierüber führen die Abteilungen Volksbildung der Bezirksräte untereinander. (3) Jugendliche, welche im Jugendwerkhof bereits in einem Lehrverhältnis stehen, sind, falls der Jugendwerkhof infolge neuer Differenzierung nicht mehr für diese Lehrausbildung vorgesehen ist, in den zuständigen Jugendwerkhof einzuweisen. § 6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. August 1952 Ministerium für Volksbildung Prof. E. Zaisser Minister Anordnung über die Verkürzung der Arbeitszeit in einigen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Vom 7. August 1952 Auf Grund des § 40 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 (GBl. S. 349) wird über die Verkürzung der Arbeitszeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens für die durch Röntgenstrahlen oder radioaktive Stoffe in Röntgen- und Radiumstationen oder derartigen Laboratorien gesundheitsgefährdeten Beschäftigten sowie für die in bakterio- logischen Laboratorien besonders infektionsgefährdeten Personen folgendes angeordnet: * § 1 Für Beschäftigte, die durch die Art ihrer Tätigkeit in Röntgen- und Radiumstationen oder derartigen Laboratorien der Einrichtungen des Gesundheitswesens überwiegend der Gefahr einer schädigenden Einwirkung von Röntgenstrahlen oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt sind, wird die wöchentliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, auf 42 Stunden herabgesetzt. Die tägliche Arbeitszeit darf 7Va Stunden nicht überschreiten. § 2 Für Beschäftigte, die durch die Art ihrer Tätigkeit in bakteriologischen Laboratorien der Einrichtungen des Gesundheitswesens besonders infektionsgefährdet sind, wird die wöchentliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, auf 45 Stunden herabgesetzt. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. § 3 Ob die Gefahr einer schädigenden Einwirkung im Sinne der §§ 1 und 2 vorliegt, ist von den durch die Gesundheitsverwaltung ermächtigten Ärzten festzustellen. Die näheren Anweisungen hierzu erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. § 4 Im übrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) Anwendung. ' § 5 Durch die Verkürzung der Arbeitszeit darf eine Herabsetzung des Einkommens, das auf der 208-stündigen monatlichen Arbeitszeit berechnet ist, nicht eintreten. § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. August 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Grotewohl Ministerium für Gesundheitswesen S t ei d 1 e Minister Dritte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz zur Förderung des Handwerks. Vom 16. August 1952 Auf Grund des § 30 des Gesetzes vom 9. August 1950 zur Förderung des Handwerks (GBl. S. 827) wird in Durchführung seines § 8 zur Einbeziehung der Handwerker in die Sozialpflichtversicherung im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes bestimmt: I. Umfang, Beginn und Ende der Versicherungspflicht § 1 Umfang der Versicherungspflicht (1) Diese Durchführungsbestimmung findet Anwendung auf die in die Handwerksrolle eingetra- * 2. Durchfb. (GBl. 1951 S. 649).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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