Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 714

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 714 (GBl. DDR 1952, S. 714); 714 Gesetzblatt Nr. 108 Ausgabetag: 14. August 1952 (2) Die Kreisstellen der Deutschen Bauern-Bank führen die Konten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. (3) Die Kreditgewährung erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Bauern-Bank, die des Einverständnisses der Deutschen Notenbank und der Bestätigung des Ministeriums der Finanzen bedürfen. § 2 Die Deutsche Bauern-Bank wird beauftragt, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften für die Beschaffung aller Arten von Mineraldüngern Kredite in voller Höhe zum Vorzugszinssatz, wie er für die Neubauern vorgesehen ist, zu gewähren. Diese Kredite sind aus den Erträgnissen der Ernte 1953 zurückzuzahlen. § 3 (1) Die kurzfristige Kreditgewährung an Mitglieder der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften erfolgt durch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) e. G. nach den Richtlinien der Deutschen Notenbank. (2) Die Deutsche Bauern-Bank wird beauftragt, Mitgliedern der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Kredite zum Bau eigener Wohn-und Wirtschaftsgebäude im Rahmen des Bauprogramms vorrangig zu gewähren. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. August 1952 Ministerium der Finanzen I.V.: Georgino Staatssekretär Anordnung über den Erlaß der Bodenreform-Ubernahme-beiträge für Mitglieder der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Vom 5. August 1952 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. Juli 1952 über die Vergünstigungen für die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihre Mitglieder (GBl. S. 619) wird bestimmt: § 1 Denjenigen Bauern, die im Zuge der Bodenreform Land erhalten haben und Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft sind, werden ab 1. August 1952 bzw. mit dem Tage ihres Eintrittes in die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft fällig werdende Bodenreform-Übernahmebeiträge erlassen. § 2 Für Übernahmebeiträge, die vor dem 1. August 1952 bzw. vor dem Eintritt des Bauern in die land- i wirtschaftliche Produktionsgenossenschaft fällig 1 waren, haftet der Bauer als persönlicher Schuldner. Eine Übernahme der rückständigen Verpflichtungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ist ausgeschlossen. § 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. August 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: Georgino Staatssekretär Anordnung über die steuerlichen Vergünstigungen für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und deren Mitglieder. Vom 5. August 1952 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. Juli 1952 über die Vergünstigungen für die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihre Mitglieder (GBl. S. 619) wird bestimmt: § 1 (1) Die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Grundsteuer und sonstigen gemeindlichen Steuern aus dem landwirtschaftlichen Betrieb werden für das Jahr 1952 um 25°/o für jeden Bauern gesenkt, der Mitglied einer eingetragenen, nach einem Statut arbeitenden Produktionsgenossenschaft ist oder ihr in diesem Jahr beitritt. (2) Die Anträge für diese Vergünstigungen sind vom Vorstand der Genossenschaft bis zum 15. Januar 1953 einzureichen. Für die Ermäßigung der Grundsteuern und sonstigen Gemeindesteuern ist die Gemeinde und für die übrigen Steuern die Unterabteilung Abgaben der Finanzabteilung des Kreises zuständig. § 2 (1) Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften werden vom Tage der Eintragung des Statuts ab für die Dauer von zwei Jahren von der Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Vermögensteuer befreit. Soweit nach den zur Zeit bestehenden Bestimmungen Grunderwerbsteuer, Beförderungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer von den Produktionsgenossenschaften zu entrichten wäre, tritt auch hier für die Dauer von zwei Jahren Steuerfreiheit ein. (2) Die Steuerfreiheit nach Abs. 1 wird gewährt, wenn die Genossenschaften tatsächlich in Übereinstimmung mit dem eingetragenen bestätigten Statut wirtschaften. Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. August 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär Zweite Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1952. Vom 5. August 1952 Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 1952 über den Staatshaushaltsplan 1952 (GBl. S. 483) und des Beschlusses vom 12. Juni 1952, Abschnitt III Ziffer 3, über die Einführung von Maßnahmen zur verstärkten Mobilisierung örtlicher Reserven und über die Ausarbeitung und Durchführung der Pläne der Kreise, Städte und Gemeinden (MinBl. S. 85) wird bestimmt: § 1 Überweisungen eingesparter Verwaltungskosten gemäß § 9 Absätze 4 und 5 des Gesetzes haben nur bis zur gesetzlich festgelegten Höhe zu erfolgen. Darüber hinausgehende echte Einsparungen und Mehreinnahmen kind nach dem § 9 Abs. 8 des Gesetzes zu verwenden. * 1. Durchfb. (GBl S. 627).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen hat sich insgesamt - bei strikter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Organe - im Berichtszeitraum kontinuierlich entwickelt. Das Verständnis und die Aufgeschlossenheit der anderen Rechtspflegeorgane für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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