Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 70

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 70 (GBl. DDR 1952, S. 70); 70 Gesetzblatt Nr. 11 Ausgabetag: 31. Januar 1952 § 3 Die noch ausstehenden Mehrerlöse sind durch die Finanzämter einzuziehen und gemäß § 2 zu verrechnen. § 4 (1) Sofern Neubauern-Baukreditkonten am 30. Juni 1950 bereits abgeschlossen waren also nach dem 1. Juli 1950 keine Kreditausreichung mehr erfolgte ist der Rückerstattungsbetrag als eingezogen vor Herabsetzung des Kredites gemäß Gesetz vom 8. September 1950 über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern (GBl. S. 969) mit dem Stichtag 29. Juni 1950 gutzuschreiben. (2) Ist die Herabsetzung des am 30. Juni 1950 fertig ausgereichten Kredits bereits vor erfolgter Überweisung des Rückerstattungsbetrages durchgeführt, so werden nur 50% der Rückerstattungsbeträge den Neubauern-Baukreditkonten gutgeschrieben und 50°/o über Sonderkonten der Landesfinanzdirektionen bei den Landesgenossenschaftsbanken monatlich an die Deutsche Investitionsbank abgeführt. (3) Sind Baukreditkonten nach Durchführung des Gesetzes vom 8. September 1950 über Entschuldung und Kreditbilfe für Klein- und Mittelbauern (GBl. S. 969) durch Rückzahlung aus eigenen Mitteln inzwischen erloschen,%ist eine Rückvergütung von Mehrerlösen den Neubauern in Höhe von 50% des eingezogenen Mehrerlöses gutzuschreiben. Die Restbeträge sind gemäß Abs. 2 zu überweisen. (4) Neubauern, die mit eigenen Mitteln gebaut haben und denen eine Rückvergütung von Mehrerlösen zusteht, erhalten nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 den gesamten Mehrerlös rückvergütet. (5) a) Haben Neubauern ihren Besitz an andere Neubauern abgetreten, jedoch ihre Verpflichtungen dem Kreditgeber gegenüber aufrechterhalten oder erfüllt, steht ihnen die Mehrerlös-Rückvergütung gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zu. b) Hat der Rechtsnachfolger des Neubauerngehöftes die Verpflichtungen des Vorbesitzers übernommen, steht ein Anspruch auf eine Mehrerlös-Rückvergütung dem Rechtsnachfolger zu. (6) Mehrerlös-Rückvergütungsbeträge für Neubauern, die ihre Neubauernstellen aufgegeben haben und deren Wohnsitz nicht zu ermitteln ist, sind auf die hinterlassenen Schuldkonten zu zahlen. § 5 (1) a) Für Mehrerlösbeträge, die von Betrieben der volkseigenen Wirtschaft, den ehemaligen Kommunal-Wirtschaftsunternehmen (KWU) und von Gebietskörperschaften (Ge- meinde- und Kreisverwaltungen) zu erstatten sind und für die Mehrerlös-Feststellungsbescheide ausgefertigt wurden, gelten die §§ 1 bis 5 ebenfalls, b) Das gleiche gilt für Mehrerlösbeträge der VdgB, für die Mehr er lös-Abführungsbescheide erlassen wurden. (2) Die Mehrerlösbeträge der im Abs. 1 aufgeführten Mehrerlösschuldner sind von diesen selbst zu * zahlen und zwecks Rückvergütung an die Neubauern gleichfalls an die Landesfinanzdirektionen zu überweisen. § 6 Die bei der Sonderaktion „preisliche Überprüfung der Rechnungen der Neubauern-Gehöfte“ entstandenen Kosten, Gebühren, Prämien usw. dürfen nicht zu Lasten der Mehrerlöse verechnet werden. § 7 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Januar 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: Georgino Staatssekretär Preisverordnung Nr. 225. Verordnung über die Preisbildung der volkseigenen örtlichen Industrie bei Produktion aus örtlichen Reserven. Vom 17. Januar 1952 § 1 Die Betriebe der volkseigenen örtlichen Industrie haben ihre Preise nach den bisher verkündeten Preisanordnungen und Preisverordnungen und den noch zur Verkündung kommenden Preisverordnun-gen zu bilden. Soweit sich die Produktion dieser Betriebe auf örtliche Reserven stützt, ist das Ministerium der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik berechtigt, Ausnahmen von den Preisanordnungen und Preisverordnungen zu genehmigen. § 2 Preiserhöhungen, die unter Berücksichtigung der im § 1 genannten Voraussetzungen eintreten, sind durch Ausschaltung von Transport- und sonstigen Zirkulationskosten aufzufangen. Die Verbraucherpreise dürfen durch diese Regelung nicht erhöht werden. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Januar 1952 Ministerium der Finanzen I.V.: Georgino Staatssekretär Herausgegeben von der Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelldrehstr. 17 Fernsprecher: 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM elnschl. Zustellgebühr Einzelnummern, je Seite 0,03 DM, sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II. Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 70 (GBl. DDR 1952, S. 70) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 70 (GBl. DDR 1952, S. 70)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X