Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 669

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 669 (GBl. DDR 1952, S. 669); Gesetzblatt Nr. 105 Ausgabetag: 4. August 1952 669 zirks-Bergbauinspelctiorr und der Arbeitsschutzinspektion. genehmigte Dienstanweisung aushändigen. (2) Der Lampenmeister hat jede außergewöhnliche Beschädigung und jede mißbräuchliche Benutzung einer Lampe unverzüglich dem Werksleiter zu melden. §, 18 Q* (1) . Die Überwachung der Lampenwirtschaft ist einer Aufsichtsperson zu übertragen. (2) Der Werksleiter hat vierteljäharEch einmal alle Wetterlampen und die zu ihrer Wartung notwendigen Einrichtungen der Lampenstube unvermutet untersuchen zu lassen. Das. Ergebnis der Untersuchung ist in ein besonderes Buch einzug-trägen. § 181* Es dürfen nur solche Lampen benutzt werden, welche die Werksleitung gestellt hat § 182* (1) Jeder Beschäftigte muß die Lampe vor der Schicht von der Lampenstube in Empfang nehmen und prüfen, ob sie unversehrt und verschlossen ist. Mangelhafte Lampen sind 2nrückzugeben. (2) Wer während der Schicht Schäden an seiner Lampe bemerkt, muß sich sofort eine Ersatzlampe besorgen. (3) Nach der Schicht sind alle Lampen an die Lampenstube abzugeben. § 183* (1) Die Lampen müssen pfleglich behandelt werden; sie dürfen nicht mißbraucht, vor allem nicht geöffnet werden. (2) Wetterlampen dürfen nicht vor die Mündung von Wetterlutten gebracht werden. Sie dürfen nur dort angezündet werden, wo Grubengasansamm-lungen (§ 144) nicht vorhanden und auch nicht zu vermuten sind. c) Ersatz von Lampen § 184* Der Schichtsteiger hat dafür zu sorgen, daß an geeigneten Stellen seiner Abteilung Ersatzlampen in ausreichender Zahl bereit gehalten werden. C. Andere Beleuchtung unter Tage § 185 (l) In Grubenräumen, die eine belle Beleuchtung erfordern, wie a) Füllorte und an diese anstoßende Grubenbaue, b) Werkstätten und Rettungsstellen, c) Anschlagsbühnen, d) Grubenbaue mit mechanischer Förderung, e) Sprengstafflager, sind besonders lichtstarke Lampen anzubringen. (2) In Schlagwettergruben und in Sprengstofflagern müssen die Beleuchtungseinrichtungen den einschlägigen Bestimmungen des Vorschriftenwerkes Deutscher Elektrotechniker entsprechen*. (3) Die Beleuchtung bedarf auf Schlagwettergruben der besonderen Genehmigung der Technischen ‘Bezirks-Bergbauinspektion im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion*. Abschnitt XL Tagesanlagen 1. A II ge m eines § 186 (1) Die Tagesanlagen sind gegen Blitzgefahr zu sichern. (2) Die Blitzsehutzanlagen sind mindestens alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen zu untersuchen. § 187 fl) Die Tagesanlagen sind bei Dunkelheit zu beleuchten, soweit Betrieb und Verkehr es erfordern. - (2) Alle Verkehrswege, Eingänge, Treppen usw. sind im Winter von Eis und Schnee freizuhalten. Bei Glatteis ist sofort zu streuen. (3) Soweit es der Betrieb zuläßt, müssen Bühnen, Treppen und Brücken mit festem Belag, seitlichen Fußleisten und bei mehr als 1 m Höhe an den freien Seiten außerdem mit einem Geländer versehen sein. (4) An Brücken und Bühnen, unter denen Menschen verkehren, sind Vorrichtungen gegen das Herabfallen von Gegenständen anzubringen. (5) In den Maschinen- und Arbeitsräumen ist für gutes Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel zu sorgen. Dünste, Gase und Abfälle müssen beseitigt werden. § 188 Bei Becherwerken und ähnlichen Förderern, bei denen, sich das Fördermittel unter einer Schutzverkleidung bewegt, müssen die Vorrichtungen zum Ingangsetzen abschließbar sein. Die Becherwerke dürfen nur befahren werden, nachdem sie stillgesetzt und die Vorrichtungen zum Ingangsetzen abgeschlossen sind. Den Schlüssel muß derjenige bei sich tragen, der das Becherwerk befährt. * § 189 (1) Die §§ 47 Absätze 2 bis 5, 50 Absätze 1 bis 4, 53 Abs. 2, 54 Abs. 2, 58 bis 60, 65 Absätze 1 und 2, 66 bis 69, 71 bis 85, 86 Abs. 1, 87 Absätze 1 und 2 und 98 gelten für Tagesanlagen entsprechend, § 85 Abs. 1 mit der Einschränkung, daß das Fördergestell nicht festgelegt zu sein braucht. (2) Gleise dürfen nur in solchen Abständen von feststehenden Gegenständen verlegt werden, daß die am weitesten ausladenden Teile der Fahrzeuge überall einen Abstand von mindestens 0,5 m haben. Ein solcher Abstand ist auch bei nebeneinander ver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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