Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 663

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 663 (GBl. DDR 1952, S. 663); Gesetzblatt Nr. 105 Ausgabetag: 4. August 1952 663 b) Verbot der Abwärtsbewetterung § 120 (1) Der Wetterstrom darf nicht abwärts geführt werden. Dies gilt nicht für a) einziehende Tagesschächte und Blindschächte, b) abfallende und aufsteigende Aus- und Vorrichtungsbetriebe, c) Baue mit weniger als 10° Einfallen, d) Betriebe bis zu 20 m flacher Höhe, die unterhalb oder oberhalb einer im Auffahren begriffenen Flözstrecke mitgenommen werden. (2) Unterwerksbauen, die nicht unter Abs. 1 fallen, dürfen nur dann Wetter abwärts zugeführt werden, wenn a) sie durch einen besonderen Wetterweg geschlossen bis zum tiefsten Punkt des Unterwerksbaues geführt werden, b) der einziehende und der ausziehende Wetterstrom so getrennt werden, daß Kurzschlüsse nicht entstehen können. Die Begrenzung der Baue ist bei Unterwerksbauen auf dem Grubenriß vorzureißen. (3) Auf Schlagwettergruben ist in den Fällen des Abs. 2 die Genehmigung der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion notwendig*. (4) In Schlagwettergruben dürfen aus Oberwerksbauen, die nicht unter Abs. 1 fallen, Abwetter nur dann abwärts geführt werden, wenn a) sie nicht mehr benutzt werden*, b) sie durch einen besonderen Wetterweg geschlossen abgeführt werden*, c) der einziehende und der ausziehende Wetterweg so getrennt werden, daß ein Kurzschluß nicht entstehen kann*. ■ c) Wetterverteilung § 121 (1) Der Einziehstrom ist so zu teilen, daß möglichst viele Abteilungen mit zuverlässig voneinander getrennten Wetterströmen (Wetterabteilungen) gebildet werden. (2) Unter einer selbständigen Wetteräbteilung versteht man den Teil des Grubenfeldes, der von einem Teilwetterstrom des Frischstromes bewettert wird und dessen ausziehende Wetter geschlossen dem Hauptausziehstrom zugeführt werden, ohne andere Grubenbaue zu berühren. Die selbständige Wetterabteilung muß durch Hauptsperren gesichert sein. (3) Reparaturarbeiten geringen Umfanges und Säuberungsarbeiten in Strecken, die im Hauptausziehstrom liegen, dürfen belegt werden, ohne daß die dabei Beschäftigten einer Wetterabteilung zuzurechnen sind. § 122 Die Bauflügel einer Abteilung gehören so lange zu einer Wetterabteilung, als die Betriebe weniger als 100 m voneinander entfernt sind. Dies gilt auch beim Gruppenbau dicht beieinander liegender Flöze. § 123 In einer Wetterabteilung dürfen höchstens 100 Mann beschäftigt werden Ausnahmen kann die Technische Bezirks-Bergbauinspektion im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion bewilligen. d) Wettertrennung § 124 In Bremsbergen und in über 5° geneigten Strek-ken, in denen Gestell- oder Wagenförderung umgeht, dürfen Wettertücher nicht verwendet werden. § 125 Wettertüren, die bei zentraler Bewetterung zwischen dem ein- und ausziehenden Schacht den Hauptausziehstrom von dem Haupteinziehstrom trennen, müssen widerstandsfähig sein. Sie müssen zuverlässig abgedichtet werden und eine Ausdehnung von Bränden verhindern. Es müssen mindestens zwei Türen vorhanden sein, die so einzurichten sind, daß sie von beiden'Seiten leicht geöffnet und geschlossen werden können. § 126 Wo lebhafter Verkehr durch Wettertüren stattfindet und durch ein zeitweiliges Offenstehen der Türen ein größerer Teil des Grubengebäudes außer Bewetterung kommen kann, müssen Vorkehrungen getroffen werden, daß immer eine der Türen geschlossen ist. Bei Lokomotivstrecken sind die Abstände zwischen den Wettertüren den größten Zuglängen anzupassen. § 127 (1) Wettertüren müssen von selbst schließen. (2) Wettertüren mit ihren Rahmen müssen feuersicher sein, wenn sie Haupteinziehströme und Hauptausziehströme unmittelbar trennen. Die daran anstoßenden Grubenbaue müssen mindestens 5 m feuersicher ausgebaut sein. § 128 (1) Geöffnete Wettertüren dürfen nicht festgelegt werden. (2) Werden Wettertüren überflüssig, so sind sie auszuhängen. § 129 (1) Wettertücher statt Wettertüren sind in söhligen Strecken nur dort zulässig, wo Wettertüren aus betrieblichen Gründen nicht gesetzt werden können. (2) An solchen Stellen sind in Schlagwettergruben wenigstens drei Wettertücher in kurzen Abständen so aufzuhängen, daß auch bei der Förderung zwei Tücher geschlossen sein können*.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 663 (GBl. DDR 1952, S. 663) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 663 (GBl. DDR 1952, S. 663)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X