Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 663

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 663 (GBl. DDR 1952, S. 663); Gesetzblatt Nr. 105 Ausgabetag: 4. August 1952 663 b) Verbot der Abwärtsbewetterung § 120 (1) Der Wetterstrom darf nicht abwärts geführt werden. Dies gilt nicht für a) einziehende Tagesschächte und Blindschächte, b) abfallende und aufsteigende Aus- und Vorrichtungsbetriebe, c) Baue mit weniger als 10° Einfallen, d) Betriebe bis zu 20 m flacher Höhe, die unterhalb oder oberhalb einer im Auffahren begriffenen Flözstrecke mitgenommen werden. (2) Unterwerksbauen, die nicht unter Abs. 1 fallen, dürfen nur dann Wetter abwärts zugeführt werden, wenn a) sie durch einen besonderen Wetterweg geschlossen bis zum tiefsten Punkt des Unterwerksbaues geführt werden, b) der einziehende und der ausziehende Wetterstrom so getrennt werden, daß Kurzschlüsse nicht entstehen können. Die Begrenzung der Baue ist bei Unterwerksbauen auf dem Grubenriß vorzureißen. (3) Auf Schlagwettergruben ist in den Fällen des Abs. 2 die Genehmigung der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion notwendig*. (4) In Schlagwettergruben dürfen aus Oberwerksbauen, die nicht unter Abs. 1 fallen, Abwetter nur dann abwärts geführt werden, wenn a) sie nicht mehr benutzt werden*, b) sie durch einen besonderen Wetterweg geschlossen abgeführt werden*, c) der einziehende und der ausziehende Wetterweg so getrennt werden, daß ein Kurzschluß nicht entstehen kann*. ■ c) Wetterverteilung § 121 (1) Der Einziehstrom ist so zu teilen, daß möglichst viele Abteilungen mit zuverlässig voneinander getrennten Wetterströmen (Wetterabteilungen) gebildet werden. (2) Unter einer selbständigen Wetteräbteilung versteht man den Teil des Grubenfeldes, der von einem Teilwetterstrom des Frischstromes bewettert wird und dessen ausziehende Wetter geschlossen dem Hauptausziehstrom zugeführt werden, ohne andere Grubenbaue zu berühren. Die selbständige Wetterabteilung muß durch Hauptsperren gesichert sein. (3) Reparaturarbeiten geringen Umfanges und Säuberungsarbeiten in Strecken, die im Hauptausziehstrom liegen, dürfen belegt werden, ohne daß die dabei Beschäftigten einer Wetterabteilung zuzurechnen sind. § 122 Die Bauflügel einer Abteilung gehören so lange zu einer Wetterabteilung, als die Betriebe weniger als 100 m voneinander entfernt sind. Dies gilt auch beim Gruppenbau dicht beieinander liegender Flöze. § 123 In einer Wetterabteilung dürfen höchstens 100 Mann beschäftigt werden Ausnahmen kann die Technische Bezirks-Bergbauinspektion im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion bewilligen. d) Wettertrennung § 124 In Bremsbergen und in über 5° geneigten Strek-ken, in denen Gestell- oder Wagenförderung umgeht, dürfen Wettertücher nicht verwendet werden. § 125 Wettertüren, die bei zentraler Bewetterung zwischen dem ein- und ausziehenden Schacht den Hauptausziehstrom von dem Haupteinziehstrom trennen, müssen widerstandsfähig sein. Sie müssen zuverlässig abgedichtet werden und eine Ausdehnung von Bränden verhindern. Es müssen mindestens zwei Türen vorhanden sein, die so einzurichten sind, daß sie von beiden'Seiten leicht geöffnet und geschlossen werden können. § 126 Wo lebhafter Verkehr durch Wettertüren stattfindet und durch ein zeitweiliges Offenstehen der Türen ein größerer Teil des Grubengebäudes außer Bewetterung kommen kann, müssen Vorkehrungen getroffen werden, daß immer eine der Türen geschlossen ist. Bei Lokomotivstrecken sind die Abstände zwischen den Wettertüren den größten Zuglängen anzupassen. § 127 (1) Wettertüren müssen von selbst schließen. (2) Wettertüren mit ihren Rahmen müssen feuersicher sein, wenn sie Haupteinziehströme und Hauptausziehströme unmittelbar trennen. Die daran anstoßenden Grubenbaue müssen mindestens 5 m feuersicher ausgebaut sein. § 128 (1) Geöffnete Wettertüren dürfen nicht festgelegt werden. (2) Werden Wettertüren überflüssig, so sind sie auszuhängen. § 129 (1) Wettertücher statt Wettertüren sind in söhligen Strecken nur dort zulässig, wo Wettertüren aus betrieblichen Gründen nicht gesetzt werden können. (2) An solchen Stellen sind in Schlagwettergruben wenigstens drei Wettertücher in kurzen Abständen so aufzuhängen, daß auch bei der Förderung zwei Tücher geschlossen sein können*.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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