Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 652

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 652 (GBl. DDR 1952, S. 652); 652 Gesetzblatt Nr. 105 Ausgabetag: 4. August 1952 Arbeitsschutzinspektion an die Technische Bergbauinspektion weiterzuleiten, die über ihn nach Stellungnahme der Hauptabteilung Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit entscheidet. (5) Der Betriebsplan wird, soweit nicht über ihn nach den Bestimmungen des Abs. 4 entschieden wird, von der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Arbeitsschutzinspektion zugelassen. (6) Das Verfahren bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion ist innerhalb eines Monats gerechnet vom Tage des Betriebsplaneinganges abzuschließen. § 4 Von der beabsichtigten Einstellung eines Betriebes Ist der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion Meldung zu erstatten. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Sicherung der Tagesoberflädie betriebsplanmäßig festzulegen. 3. Sicherung der Betriebsanlagen § 5 (1) Alle Anlagen und Einrichtungen, die dem Betrieb oder der Sicherheit der Werktätigen des Betriebes dienen, müssen dauernd in brauchbarem Zustande sein. (2) Sofort nach Eintreffen am Arbeitsort haben sich die Arbeiter von dem einwandfreien Zustand des Arbeitsplatzes zu überzeugen. § 6 Wer eine Gefahr für Menschen oder Mängel an Betriebseinrichtungen bemerkt, hat der nächst erreichbaren Aufsichtsperson oder einem Mitglied der Arbeitsschutzkommission Meldung davon zu erstatten. Gefährdete Menschen müssen sofort gewarnt werden. Bei Schichtwechsel ist die Ablösung sowohl durch den, der die Gefahr oder die Mängel bemerkt hat, als auch durch die Aufsichtsperson oder deren Vertreter über die bestehende Gefahr zu unterrichten. 4. Absperrung und Betreten der Werksanlagen § 7 (1) Die Tagesanlagen einschließlich der Werksplätze, aber ausschließlich der Halden, müssen gegen Nachbargrundstücke durch Mauern, Zäune, Gräben u. dgl. abgesperrt sein. Das gleiche gilt für brennende Halden. (2) Die nicht unter ständiger Aufsicht stehenden Tagesöffnungen von Grubenbauen müssen zuverlässig abgesperrt sein. § 8 (1) Unbefugte dürfen die Werksanlagen nicht betreten. (2) Das Verbot ist an den Zugängen auf Tafeln bekanntzumachen. § 9 Betrunkene dürfen die Werksanlagen nicht betreten und dort auch nicht geduldet werden. § 10 Betriebsfremde dürfen die V/erksanlagen nur betreten. wenn sie auf Grund eines von der zuständigen Stelle ausgestellten Ausweises hierzu berechtigt sind. Abschnitt II. Schürf- und Untersuchungsarbeiten 1. Vornahme von Bohrungen § 11 Bohrungen zur Aufsuchung oder Untersuchung von Lagerstätten sind betriebsplanmäßig zu erfassen. 2. Schürfbetrieb § 12 (1) Bohrtürme müssen genügend stark und aus guten Materialien errichtet werden sowie gegen Umstürzen durch starke Drahtseile oder auf andere Weise gesichert sein. (2) Die Bühnen in den Bohrtürmen müssen mit einem Geländer und mit einer Bodenleiste versehen sein. Bewegliche Bohlen, die auf den Bühnen zur Handhabung des Gestänges benutzt werden, sind gegen Herabstürzen zu sichern. (3) In oder an den Bohrtürmen müssen Fahrten vorhanden sein. Befinden sich die Fahrten außen an den Bohrtürmen, müssen sie mit Geländer oder Rückenlehne versehen sein. (4) Die Bohrtürme sind in angemessener Höhe mit offenen Luken zu versehen. Die Türen der Türme müssen sich leicht nach außen öffnen lassen. (5) Bei Arbeiten an Seilscheiben und Seilkränen oder bei ähnlichen Arbeiten in gefährlicher Höhe haben sich die dabei Beschäftigten anzuseilen. Abschnitt III. Anlage und Einrichtung des Grubengebäudes 1. Ausgängenach der Tagesoberfläche § 13 (1) Von allen Betriebsorten unter Tage müssen abgesehen von der Zeit des Abteufems und der notwendigen Durchschlagsarbeiten jederzeit zwei getrennte fahrbare Ausgänge erreichbar sein. (2) Die fahrbaren Tagesausgänge müssen mit Fördereinrichtungen versehen sein, die zur Beförderung von Menschen geeignet und stets betriebsbereit sind. (3) Alle Arbeiter, die unter Tage beschäftigt werden, müssen mit den Notausgängen und Fluchtwegen aus dem Grubengebäude vertraut gemacht werden. 2. Schächte und Schachtabteufen § 14 Beim Abteufen von Tagesschächten muß über Art, Mächtigkeit und Einfallen der durchteuften Gebirgsschichten, über Gebirgsstörungen, Wasserzuflüsse und die Art des Ausbaues ein Verzeichnis geführt werden. Eine Abschrift davon ist der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion einzureichen. § 15 Die Abteufschächte müssen durch Bühnen mit Schachtklappen dicht abgedeckt sein. Die Schachtklappen dürfen nur für den Durchgang der Fördereinrichtungen oder zum Fahren im Fahrtrum geöffnet werden. § 16 (1) Beim Schachtabteufen muß zum Schutze der Arbeiter in angemessener Entfernung über der Schachtsohle eine Schutzbühne eingebaut sein. Die Arbeiter müssen schützende Kopfbedeckung tragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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