Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 622

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 622 (GBl. DDR 1952, S. 622); 622 Gesetzblatt Nr. 101 Ausgabetag: 29. Juli 1952 in. Der Kat des Bezirkes (1) Der Rat des Bezirkes ist das vollziehende und verfügende Organ des Bezirkstages. Er wird in der j konstituierenden Sitzung des Bezirkstages aus dessen Mitte in folgender Zusammensetzung ge- I wählt: Der Vorsitzende, fünf Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär, fünf bis acht weitere Mitglieder. (2) Die weiteren Mitglieder sollen vorzugsweise aus dem Kreis der Nationalpreisträger, Helden der Arbeit, Verdienten Lehrer und Ärzte des Volkes, Meisterbauern, Betriebsleiter sowie der Vorsitzenden der Räte der Kreise, Städte oder Gemeinden oder anderen im gesellschaftlichen Aufbau erfahrenen Mitgliedern des Bezirkstages gewählt werden, um die Arbeit des Rates in fachlicher Hinsidit zu qualifizieren und die ständige Verbindung mit den Schwerpunkten der Arbeit im Bezirk zu sichern. (3) Der Rat des Bezirkes arbeitet nach einem von ihm beschlossenen Arbeitsplan. Er tritt in der Regel einmal wöchentlich zusammen. (4) Der Leiter der Bezirksinspektion der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle ist berechtigt, an den Sitzungen des Rates des Bezirkes mit beratender Stimme teilzunehmen. (5) Der Rat des Bezirkes beachtet in seiner Arbeit die Kritik und die Anregungen der ständigen Kommissionen des Bezirkstages. Er hat für eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen mit den entsprechenden ständigen Kommissionen Sorge zu tragen. Er organisiert Vorträge und Seminare für die Abgeordneten. (6) Der Rat des Bezirkes ist für die richtige und sorgfältige Behandlung der Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung und für die Durchführung regelmäßiger Sprechstunden seiner Mitglieder verantwortlich. (V) Der Rat des Bezirkes ist für die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle der Arbeit der Räte der Kreise verantwortlich. Er hat einmal monatlich den Bericht über den Stand der Arbeit und die Probleme eines Kreises in seiner Sitzung zu behandeln. Zu dieser Sitzung sind die Vorsitzenden aller oder einzelner Räte der Kreise hinzuzuziehen. (8) Die Beschlüsse des Rates des Bezirkes können vom Ministerrat aufgehoben werden. IV. Arbeitsorganisation des Rates (1) Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes leitet die Arbeit des Rates. Er bereitet die Vorschläge für die Tagesordnung des Bezirkstages vor, beruft diesen ein und eröffnet ihn. (2) Dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes untersteht die Abteilung für Kader. Er ist verantwortlich für die Arbeit der Plankommission, die dem Rat des Bezirkes untersteht. (3) Dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes obliegt die Zusammenarbeit mit den Organen der Justiz, der Staatsanwaltschaft, der Staatlichen Kontrolle und der Volkspolizei im Bezirk. (4) Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes übt die staatliche Aufsicht über die zentral geleiteten staatlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen im Bezirk aus, insbesondere über die volkseigenen Betriebe (VEB) (Z), staatlichen Handel, Post, Fernmeldewesen, Eisenbahn, statistischen Dienst, Projektierungsbüros, volkseigene Forstbetriebe und über die Genossenschaften. (5) Die übrigen Aufgabengebiete unterstellt der Vorsitzende seinen Stellvertretern, soweit er sich nicht die Durchführung bestimmter Aufgaben vor- I behält. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des j Rates tragen für die ihnen unterstellten Abteilun-j gen und Einrichtungen des Rates des Bezirkes die Verantwortung. Sie haben ihnen gegenüber die Aufgabe der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle. (8) Der Sekretär des Rates bereitet die Sitzungen des Bezirkstages und der ständigen Kommissionen vor und unterstützt die Abgeordneten bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Er ist insbesondere für die regelmäßige Durchführung der Tagungen des Bezirkstages verantwortlich. (7) Der Sekretär des Rates arbeitet unter Hinzuziehung der Abteilungsleiter den Arbeitsplan des Rates aus. (8) Der Sekretär des Rates koordiniert und kontrolliert die Arbeit aller Abteilungen und Einrichtungen des Rates und bereitet die Beschlußvorlagen für die Sitzungen des Rates vor. (9) Beim Rat des Bezirkes besteht als besonderes Hilfsorgan des Rates die Organisation- und Instrukteurabteilung. Sie arbeitet unter der direkten Leitung des Sekretärs des Rates nach der entsprechenden Direktive des Ministerrates. (10) Zur Erledigung seiner Aufgaben stehen dem Rat neben der Plankommission Abteilungen und Einrichtungen als ausführende Organe entsprechend dem von der Staatlichen Stellenplankommission bestätigten Struktur- und Stellenplan zur Verfügung. Diese Abteilungen bereiten die Beschlüsse des Rates vor. Ihnen obliegt die Durchführung der gefaßten Beschlüsse. (11) Die Leiter der Abteilungen sind dem Rat des Bezirkes und dem Bezirkstag verantwortlich. Sie unterstehen gleichzeitig fachlich den entsprechenden Ministerien und Staatssekretariaten. Sie sind verpflichtet: a) zur ständigen Berichterstattung vor dem Rat des Bezirkes; b) zur schriftlichen Rechenschaftslegung in Zeitabständen von 3 Monaten; c) zur Berichterstattung vor dem Bezirkstag. (12) Die Abteilungsleiter tragen die Verantwortung für die Arbeit ihrer Abteilung. Sie werden auf Vorschlag des Rates des Bezirkes nach Zustimmung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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