Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 609

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 609 (GBl. DDR 1952, S. 609); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 24. Juli 1952 Nr.98 Täg Inhalt Seite 17.7.52 Verordnung über das Bankeninkasso Rechnungseinzugsver- fahren 609 17. 7.52 Bekanntmachung des Beschlusses über die anderweitige Fest- setzung der Grenze für die dem Rechnungseinzugsverfahren unterliegenden Forderungen 611 18.7.52 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Bankeninkasso - Rechnungseinzugsverfahren ; 611 18.7.52 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das B a n k e n i n k a s s o R e c h n u n g s e i n z u g s v e r f a h r e n . 612 18. 7. 52 Anordnung über die Änderung der Qualitätspreiszuschläge für abgeliefertes Schlachtvieh 612 Verordnung über das Bankeninkasso. Rechnungseinzugsverfahren Vom 17. Juli 1952 § 1 Die Einzugsgrundsätze (1) Geldforderungen auf Grund von Warenlieferungen und sonstigen Leistungen sind im Rechnungseinzugsverfahren durch die Niederlassungen der Deutschen Notenbank einzuziehen. Das geschieht durch Abbuchung des Rechnungsbetrages vom Konto des Schuldners (im folgenden Käufer genannt) und Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Gläubigers (im folgenden Verkäufer genannt). (2) Dem Rechnungseinzugsverfahren unterliegen Forderungen ab 500, DM. Diese Grenze kann durch Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik anderweitig festgesetzt werden. (3) Die Deutsche Notenbank kann die Mitwirkung anderer Kreditinstitute am Rechnungseinzugsverfahren anordnen und ihnen entsprechende Weisungen erteilen. § 2 Die Teilnehmer (1) Zur Teilnahme am Rechnungseinzugsverfahren sind verpflichtet: a) die Organe der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft, b) die Haushaltsorganisationen, c) die Konsumgenossenschaften und die Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaften), d) sonstige Genossenschaften, gewerbliche Unternehmen und selbständige Handwerker, wenn sie Gläubiger oder Schuldner von Teilnehmern zu a bis c sind. Der Präsident der Deutschen Notenbank kann Ausnahmen zulassen. (2) Wer nicht zu den Pflichtteilnehmern gehört, kann auf seinen Antrag von der Deutschen Notenbank zum Rechnungseinzugsverfahren zugelassen werden. § 3 Die Einzugsbedingungen (1) Der Verkäufer hat seiner Bank innerhalb einer Frist von drei Werktagen einen Rechnungseinzugsauftrag zu erteilen. Dem Rechnungseinzugsauftrag ist eine unterschriebene Rechnungsabschrift oder Durchschrift beizufügen. Ist der Verkäufer ein Baubetrieb oder betrifft der Rechnungseinzugsauftrag eine Forderung aus einer langfristigen Einzelfertigung, so beträgt die Frist zehn Werktage. (2) Die Frist beginnt bei einer Warenlieferung am Tage nach Absendung der Ware, bei einer sonstigen Leistung am Tage nach Beendigung der Leistung, bei Importen am Tage nach dem Übergang der Ware auf das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Bei Teilzahlungen beginnt die Frist zu den vertraglich festgelegten Teilzahlungsterminen. (3) Zeitlich verschiedene Warenlieferungen oder sonstige Leistungen dürfen auf einer Rechnung aufgeführt werden, wenn das branchenüblich ist. In diesem Falle beginnt die Frist am Tage nach der letzten Warenlieferung oder Leistung. (4) Der Verkäufer ist berechtigt, den Rechnungseinzugsauftrag zu widerrufen. Der Widerruf muß der Bank des Käufers vor der Abbuchung gemäß § 7 Abs. 1 zugehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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