Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 6 (GBl. DDR 1952, S. 6); 6 Gesetzblatt Nr. 2 Ausgabetag: 8. Januar 1952 bank bis zum 25. Februar 1952 ab. Für diese Abrechnung ist kein besonderer Vordruck vorgesehen, sondern sie hat zu erfolgen durch eine Aufstellung in zweifacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt: Für die Kostenstruktur-Positionen „Bauarbeiten“, „Montagearbeiten“, „Ausrüstungen“ und „Sonstiges“ sind die aus den Investitions-Sonderkonten 1951 vom 1. Januar 1951 bis 15. Februar 1952 entnommenen Beträge gesondert aufzuführen. Die entnommenen Beträge wiederum sind danach zu unterteilen, in welcher Höhe die Bilanzierung 1951 und 1952 erfolgte (alle Angaben in vollenDM). Abschnitt IV Finanzierung tler materiellen Überhänge des Investitionsplanes 1951 .§ 7 (1) Ein materieller Überhang ist derjenige Teil der Investition, der am 31. Dezember 1951 zur Vollendung der planmäßig vorgesehenen Anschaffungen und Arbeiten noch zu verwirklichen ist. (2) Die Deutsche Investitionsbank stellt den noch verfügbaren Teil der Plansumme 1951 den Investitionsträgern unverzüglich nach dem Konsultationstag am 7. Januar 1952 auf Sonderkonten 1952 „M“ zur Verfügung (das ist die um die Baukostensenkung gekürzte letzte Plansumme abzüglich Spalte 6 INV mit Stichtag 31. Dezember 1951). (3) Die Investitionsträger sind berechtigt, Rechnungen, die zur Fertigstellung des 1951 beauflagten Investitionsvorhabens anfallen, aus diesen Investitions-Sonderkonten 1952 „M“ bis zum 31. März 1952 zu bezahlen. (4) Die Investitionsträger sind nach Genehmigung durch die Deutsche Investitionsbank berechtigt, über Investitions-Sonderkonten 1952 „M“ zu verfügen zur Bezahlung von Rechnungen für Lieferungen und Leistungen 1951, die bis zum 15. Februar 1952 aus den Investitions-Sonderkonten 1951 nicht bezahlt werden konnten. (5) Die Investitions-Sonderkonten 1952 „M“ werden am 1. April 1952 aufgelöst. Bestehende Guthaben sind von den Kreditinstituten an die Deutsche Investitionsbank zu überweisen. (6) Die Fertigstellung der Investitionsvorhaben 1951 erfolgt auf Grund der für das Planjahr 1951 gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen. § 8 (1) Die Planträger haben der Deutschen Investitionsbank bis zum 15. Februar 1952 nachzuweisen, daß die materiellen Überhänge ihres Wirtschaftszweiges im Investitionsplan 1952 aufgenommen wurden. (2) Die Planträger haben entsprechende Anträge an die Staatliche Plankommission bis zum 31. Januar 1952 einzureichen. (3) Die Deutsche Investitionsbank wird verpflichtet, der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik eine Aufstellung zu geben, welche Planträger den Nachweis der Einplanung nicht erbracht haben. § 9 Werden zur Fertigstellung des Investitionsvorhabens 1951 Mittel über die Planauflage 1951 hin- aus benötigt, so hat der Investitionsträger diese Mittel bei seinem Planträger rechtzeitig zu beantragen. Die Finanzierung erfolgt durch die Deutsche Investitionsbank entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 1952. Abschnitt V Abrechnung der 1951 ausgereichten Vorgriff mittel für das Planjahr 1952 § 10 (1) Die Investitionsträger haben die von der Deutschen Investitionsbank ausgereichten Mittel für Vorgriffe 1952 mit einem gesonderten INV-Bogen mit Stichtag 31. Dezember 1951 abzurechnen. Diese INV-Abreehnung ist in der oberen rechten Ecke mit einem roten „V“ zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist am 7. Januar 1952, dem Konsultationstag, an den Beauftragten der Deutschen Investitionsbank abzugehen, ein weiteres Exemplar erhält der Planträger. (2) Für die Bemessung der Flöhe des Sonderkontos 1952 „V“ gelten die Bestimmungen gemäß § 5. (3) Die Deutsche Investitionsbank richtet für den nicht verbrauchten Teil der Vorgriffmittel neue Investitions-Sonderkonten 1952 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich nach dem Konsultationstag ein. (4) Die Investitionsträger sind verpflichtet, das Investitions-Sonderkonto 1952 „V“ mit der Deutschen Investitionsbank bis zum 25. Februar 1952 entsprechend den Bestimmungen gemäß § 6 abzurechnen. Abschnitt VI Generalreparaturen und Kleininvestätionen § 11 (1) Eine Generalreparaturauflage ist erfüllt, wenn die planmäßig vorgesehenen Lieferungen und Leistungen spätestens bis zum 31. Dezember 1951 erfolgt sind. (2) Für im Planjahr 1951 abgeschlossene Generalreparaturvorhaben sind innerhalb von 20 Tagen nach materieller Fertigstellung Endabrechnungen durch die Generalreparaturträger auf dem Vordruck GRE aufzustellen. (3) Für diejenigen Generalreparaturvorhaben, die zwar materiell bis zum 31. Dezember 1951 abgeschlossen wurden, bei denen sich aber die finanzielle Abwicklung über den 31. Dezember 1951 hinaus erstreckt, sindGRE-Abrechnungen spätestens bis zum 22. Januar 1952 vom Investitionsträger auszufertigen und unverzüglich zur Verteilung zu bringen. (4) a) Generalreparaturvorhaben gehen auch dann als abgeschlossen, wenn die materielle Erfüllung am 31. Dezember 1951 noch nicht erreicht wurde, b) Das am 31. Dezember 1951 bestehende Rest-besteller-Obligo kann nur zu Lasten des Planes für Generalreparaturen 1952 realisiert werden. (5) Der Vordruck GRE ist wie folgt zu verteilen: 1 Exemplar erhält der Planträger, 1 Exemplar erhält die Deutsche Investitionsbank, 1 Exemplar verbleibt beim Generalreparaturträger.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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