Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 542

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 542 (GBl. DDR 1952, S. 542); 542 Gesetzblatt Nr. 88 Ausgabetag: 8. Juli 1952 Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimniung 541. Triebwerke (Transmissionen) Vom 25. Juni 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) werden die nachstehenden Arbeitsschutzbestimmungen erlassen. § 1 yi) Zahnräder, Kettenräder und Keilriemenscheiben sind, soweit sie im Verkehrs- oder Arbeitsbereich liegen, völlig und fest zu umkleiden. Als Verkehrsbereich gilt der Bereich des Werkverkehrs oder öffentlichen Verkehrs, als Arbeitsbereich der Bereich, innerhalb dessen die ordnungsgemäße Bedienung usw. erfolgt. (2) Keilnuten, hervorstehende Staufferbüchsen, Keile, Schrauben u. dgl. an sich bewegenden Teilen sind zu verdecken oder glatt rundlaufend zu verkleiden. (3) Alle frei laufenden Riemen, Riemenscheiben und Triebwerkteile sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zu umkleiden oder zu umwehren. (4) Umkleidungen und Umwehrungen müssen weit genug von den sich bewegenden Teilen entfernt oder so beschaffen sein, daß nicht hindurchgegriffen werden kann. (5) Gruben und Fußbodenöffnungen für sich bewegende Teile sind außer der Umkleidung oder Umwehrung mit einer mindestens 10 cm hohen Fußleiste zu umgeben. § 2 ■schnellaufende Riemen, Seile und Stahlbänder (etwa 10 m/sec.) sowie alle Riemen, die breiter als 15 cm sind, müssen in sicherer Weise unterfangen werden. Verbindungen ungeschützter Riemen müssen glatt und fest hergestellt werden. § § 3 (1) Das Auflegen und Abwerfen der Riemen und Seile von Hand darf nur bei Stillstand oder langsamem Anlauf der Transmission erfolgen. Das Harzen, Fetten und Reinigen der Riemen darf nur am ablaufenden Teil durch Personen erfolgen, die dazu beauftragt sind. (2) Zum Auflegen und Abwerfen der Riemen während des normalen Ganges sind Riemenaufleger oder sonstige zweckmäßige Einrichtungen zu benutzen. (3) Das Ausbessern und Kürzen der Riemen darf nur bei Stillstand der Welle erfolgen. Bei laufender Welle kann es ausnahmsweise geschehen, wenn die Riemen durch Aufhängen nicht mehr in Berührung mit der Welle kommen können. Das Abhalten der Riemen mit der Hand ist in diesen Fällen verboten § 4 Für abgefallene oder abzuwerfende Riemen und Seile sind geeignete Riemen- oder Seilauflagen anzubringen, so daß sie mit sich bewegenden Triebwerken oder Maschinenteilen nicht in Berührung kommen können. § 5 Von der gleichen Kraftmaschine angetriebena Hauptwellenleitungen müssen unabhängig voneinander ausrückbar sein. Die Ausrückung muß gegen unbeabsichtigtes Wiedereinrücken gesichert und leicht zugängig sein. Das gilt auch für Zwischenvorgelege von Arbeitsmaschinen. § 6 (1) Arbeiten in gefahrdrohender Nähe laufender Maschinen und Triebwerke dürfen nur bei Stillstand ausgeführt werden. (2) Das Reinigen, Putzen und Ausbessern während des Ganges der Maschinen oder Triebwerke ist verboten. Verbotsschilder sind deutlich sichtbar anzubringen. Bei Vornahme dieser Arbeiten sind besondere Maßnahmen gegen unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen und Bewegen des Triebwerkes zu treffen (z. B. Anbringen eines Schildes an der Stelle, an der die Maschine in Betrieb gesetzt werden kann, mit der Aufschrift: „Achtung, Ausbesserung! Nicht einrücken!“). (3) Schmieren sich bewegender Teile ist nur gestattet, wenn dazu Einrichtungen benutzt werden, die es ohne Gefahr ermöglichen. § 7 (1) Die selbständige Bedienung und Wartung von Triebwerken darf nur zuverlässigen Personen übertragen werden, deren Mindestalter in der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft, Anlage 4, Abschnitt II, festgelegt ist. (2) Müssen an laufenden Triebwerken Arbeiten vorgenommen werden, dürfen diese nur auf Grund eines besonderen schriftlichen Auftrages und unter sachkundiger Beaufsichtigung erfolgen. (3) Liegen Triebwerke in besonderen, vom Arbeit-raum getrennten Räumen, ist Unbefugten das Betreten verboten. Verbotsschilder sind an den Zugängen deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen. § 8 Bei Arbeiten an Triebwerken sind nur die dazu bestimmten Anlegleitern mit Einhängehaken zu benutzen; andere Leitern, z B. Stehleitern (Bockleitern), dürfen nicht benutzt werden. § 9 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. Juni 1952 Ministerium für Arbeit Hauptabteilung Arbeitsschutz L i t k e Hauptabteilungsleiter;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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