Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 540

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 540 (GBl. DDR 1952, S. 540); 540 Gesetzblatt Nr. 88 Ausgabetag: 8. Juli 1952 unbeabsichtigte Drehung der Trommel verhindert und ihre gefahrlose Beschickung und Entleerung ermöglicht. (3) Nach oben aufgeklappte Verschlußdeckel der Innentrommeln müssen gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichert sein. § 12 (1) Beim Abstechen der Schlammberge ist das Unterhöhlen verboten. Die Schlammberge dürfen nur von oben her abgetragen werden. (2) Beim Abfahren von lose gelagertem Zucker gilt Abs.l entsprechend. (3) Beim Lagern und Stapeln von Säcken ist die Arbeitsschutzbestimmung 18 zu beachten. (4) Das Befahren von Zuckersilos und das Betreten von lose gelagerten Zuckerhaufen darf nur ausnahmsweise und auf besondere Anweisung und unter Beachtung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (Anseilen und Halten durch eine 2. Person) geschehen. Die Arbeitsschutzbestimmung 616 ist zu beachten. § 13 Schnitzelabsackanlagen sind mit wirksamen Staubabsaugvorrichtungen zu versehen. Die abgesaugte Luft ist durch staubfreie, nötigenfalls angewärmte Luft zu ersetzen. § 14 (1) Sämtliche Zentrifugen einer Gruppe müssen durch eine für die Bedienenden leicht erreichbare und an geschützter Stelle liegende Ausrückmöglichkeit außer Betrieb gesetzt werden können. Des weiteren gilt für Zentrifugen die Arbeitsschutzbestimmung 894. (2) Zentrifugen-Ausstecher müssen in genügender Anzahl und in geschärftem Zustand vorhanden sein. (3) Die Zentrifugen-Ausstecher und Werkzeuge zum Ritzen des Zuckers dürfen nur in Drehrichtung der Zentrifuge, vom Arbeitsplatz des Bedienenden aus gesehen, gehalten und in Anwendung gebracht werden. § 15 (1) Nach Abschluß der Kampagne sind Diffusöre offen zu halten. Geschieht das nicht, ist nach längerem Stillstand beim öffnen mit dem Auftreten entzündlicher Gase zu rechnen. (2) Die Verwendung von offenem Licht und funkenziehenden Werkzeugen ist dabei verboten. § 16 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. Juni 1952 Ministerium für Arbeit Hauptabteilung Arbeitsschutz Litke Hauptabteilungsleiter Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 521. Kompressoren Vom 25. Juni 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird die nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen. Sie gilt für Kolben- und Rotations- kompressoren und Gebläse, jedoch nicht für Ventilatoren und Kompressoren an Kälteanlagen*. § 1 (1) Für jede Druckstufe eines Kompressors muß ein zuverlässiges Manometer mit Dreiwegehahn und Kontrollflansch vorhanden sein sowie eine Sicherheitseinrichtung (Sicherheitsventil), die eine unzulässige Drucksteigerung verhindert. Besteht eine Druckstufe aus mehreren Zylindern, so muß für jeden Zylinder ein Manometer und eine solche Sicherheitseinrichtung vorhanden sein, damit die einzelnen Zylinder für sich betriebsmäßig abgesperrt werden können. Die Manometer müssen gut beleuchtet und mit deutlich sichtbaren Marken versehen sein, die den zulässigen Höchstdruck bezeichnen. (2) Bei zweistufigen Kompressoren mit einer Leistung bis lOmVmin. kann das Manometer der ersten Stufe fehlen. (3) Bei Anlagen mit nur einem Druckluftbehälter kann von einer Absperrvorrichtung abgesehen werden, wenn ein Rückschlagventil eingebaut ist. § 2 Die Sicherheitseinrichtungen sind auf richtige Einstellung und laufend auf sicheres Arbeiten durch eine besonders dafür bestimmte sachkundige Person zu überwachen. Jede eigenmächtige Änderung, insbesondere jedes Überlasten und Unwirksammachen ist verboten. § 3 (1) Durch besondere Einrichtungen muß dafür gesorgt sein, daß von den Kompressoren angesaugte Gase oder Dämpfe frei von gefährlichen Beimengungen sind. (2) Werden gesundheitsschädigende oder brennbare Gase komprimiert, so sind die bei Überdruck entweichenden Gase gefahrlos abzuführen. (3) Durch das Ansaugen der Luft von den Luftkompressoren darf in geschlossenen Räumen kein merklicher Unterdrück entstehen, anderenfalls ist die Luft aus dem Freien anzusaugen. § 4 (1) Bei Kompressoren für oxydierend wirkende Gase, wie Sauerstoff und Stickstoffoxydul, dürfen tierische, pflanzliche, mineralische Fette und öle als Schmiermittel nicht verwendet werden. s. ArbeitsschutzbesUmmung 522.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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