Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 536

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 536 (GBl. DDR 1952, S. 536); 536 Gesetzblatt Nr. 88 Ausgabetag: 8. Juli 1952 (2) Beim Arbeiten mit Feilscheiben kann auf eine Absaugeanlage verzichtet werden, wenn sich im Arbeitsraum nur zwei Feilscheiben befinden oder wenn die Feilscheiben mit geringerer Umfangsgeschwindigkeit als 6 m/sec. betrieben werden. Werkstückflächen, in denen eiserne Kernstützen, Buchsen, Rohre oder dgl. eingegossen sind, dürfen auf Feilscheiben ohne Absaugungsanlagen nicht bearbeitet werden. § 19 Kühlung Ist bei der spanabhebenden Bearbeitung eine Kühlung nötig, so ist mit Preßluft, mit Öl oder Ölmischungen zu kühlen. Die Öle und Ölmischungen dürfen weder durch einen niedrigen Flammpunkt noch durch chemische Einwirkung auf die Späne die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes begünstigen. Keinesfalls darf Wasser oder eine Mischung von Wasser mit Bohrölen, sogenannte Emulsionen, verwendet werden. Desgleichen dürfen wässerige Lösungen von Salzen (z. B. Soda, Natriumfluorid) oder auch Aufschwemmungen (z. B. Graphit) nicht verwendet werden. § 20 Brandverhütung (1) Die Maschinen und die Arbeitsplätze sind in kurzen Zeitabständen täglich mehrmals von Spänen und Staub zu säubern. Das Anhäufen von Spänen ist zu vermeiden. (2) Späne und sonstige Abfälle sind an den Arbeitsplätzen in verschließbaren Blechbehältern zu sammeln und mehrmals am Tage den Sammelstellen zuzuführen. Für trockene, feuchte und verunreinigte Späne sind besondere Behälter aufzustellen und mit entsprechenden Aufschriften zu versehen. (3) Nach Arbeitsschluß dürfen sich keinerlei Späne oder sonstige Abfälle an den Arbeitsplätzen befinden. Winkel, Rohrleitungen und andere schwer zugängliche Stellen der Arbeitsräume sind durch regelmäßiges Abkehren von Metallstaub freizuhalten; Staubsauger dürfen hierzu nicht verwendet werden. (4) Aus einem Umkreis von mindestens drei Metern um die Arbeitsplätze sind Funken, Feuer und glühende Gegenstände fernzuhalten. IV. Schleifen § 21 Riemenantrieb Schleifmaschinen dürfen nicht durch Riemen mit eisernen Riemenschlössern (Verbindern) angetrieben werden. § 22 Naß- und Feuchtschieilen Beim Schleifen mit Öl darf kein Staub entstehen; beim Schleifen mit Wasser ist dieses so reichlich anzuwenden, daß der entstehende Schleifstaub weg-geschwemmt. wird. § 23 Trockenschleifen (1) Die Schleifmaschinen dürfen keine toten Räume haben, in denen sich Staub ablagern kann. Schleifscheiben und -bänder, mit denen vorher Eisen bearbeitet worden ist, dürfen nicht verwendet werden, da hierbei erhebliche Funkenbildung auftreten kann. (2) Beim Trockenschleifen ist der Schleifstaub mit großer Luftgeschwindigkeit abzusaugen* und in einem Staubabscheider mit Wasser sicher niederzuschlagen. Das Wasser ist dem Staubabscheider so zuzuführen, daß der Schleifstaub sich nicht an den Wandungen ansetzen kann. Die abgesaugte Luft ist ins Freie abzuführen. Trockenabscheider (Zyklonenabscheider oder Tuchfilter) sind unzulässig. Der Staubabscheider.ist täglich zu reinigen, sofern der Schlamm nicht nach einem besonderen Schlammbecken außerhalb des Arbeitsraumes abgeleitet wird. (3) Die Absaugeleitungen zwischen der Schleifmaschine und dem Staubabscheider müssen möglichst kurz sein. Staub- und schlammführende Rohre müssen glatte Wandungen haben und so geführt sein, daß sich keine Staub- oder Schlammnester bilden können. Der Staubabscheider und die Absaugeleitungen sind in regelmäßigen Zwischenräumen und vor längeren Stillständen gründlich zu reinigen. (4) Kann wegen der Sperrigkeit des Schleifgutes keine Abzugshaube angebracht werden, so ist möglichst mit grobkörnigen Schleifkörpern und mit geringer Umfangsgeschwindigkeit (6 m/sec.) zu schleifen. (5) Der Antrieb des Ventilators muß mit dem Antrieb der Schleifmaschine so verbunden sein, daß die Schleifmaschine stehenbleibt, sobald der Ventilator aussetzt. Bei Antrieb durch eine Transmissionswelle muß die Kraft auf den Ventilator durch mehrere Keilriemen übertragen werden. (6) Die Schleifmaschine darf sich erst in Betrieb setzen lassen, wenn die Wasserzufuhr eingeschaltet ist. Bei Ausbleiben des Wassers und bei erheblicher Verringerung der Wasserzufuhr muß die Schleifmaschine selbsttätig abgeschaltet oder das Vorliegen des Gefahrenzustandes in augenfälliger Weise gekennzeichnet werden. (7) Die Arbeitsschutzinspektion kann zülassen, daß die abgesaugte Luft in den Arbeitsraum zurückgeführt wird, wenn besondere Verhältnisse das erfordern. Entstehen beim Schleifen nur geringe Staubmengen, so kann mit Genehmigung der Arbeitsschutzinspektion von einer Staubabsaugung abgesehen werden. (8) Werkstücke, die durch eingegossene eiserne Buchsen, Formerstifte, steckengebliebene Bohrer * Beim Bau und beim Betrieb von Absaugungsanlagen sind die anhängenden Richtlinien Anlage B für den Bau und Betrieb von Absaugungsanlagen beim Trockenschleifen von Magnesiumlegierungen zu beachten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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