Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 51 (GBl. DDR 1952, S. 51); Gesetzblatt Nr. 8 Ausgabetag: 24. Januar 1952 51 Brandenburg: Nr. 291, Frankfurt (Oder), Gubener Straße 16, Sachsen: . Nr. 391, Leipzig, Täubchenweg 28, Sachsen-Anhalt: Nr. 491, Magdeburg, Schlachthof, Thüringen: Nr. 591, Altenburg, Technikum, Darwinstraße 1. (3) Auf Anforderung der zuständigen Prüfdienststelle hat der Hersteller eine Probe seiner Erzeugnisse einzureichen. Die Probe hat vier Originalpackungen, bei loser Ware mindestens 250 g, zu umfassen. Sie ist entsprechend den Bestimmungen der Elften Anweisung vom 31. März 1951 zur Verordnung über das Material- und Warenprüfungswesen (Vorläufige Regelung der Probenvorlagepflicht auf den Gebieten der industriellen Erzeugung von Nahrungs- und Genußmitteln GBl. S. 239) vorzulegen. (4) Hersteller, die auch nach § 3 dieser Durchführungsbestimmung probenvorlagepflichtig sind, haben außer der Probe nach Abs. 3 eine Probe von vier Originalpackungen dem DAMW, Prüfdienststelle Nr. 581, Altenburg (Thür.), ohne Anforderung vorzulegen. Hierbei sind die Bestimmungen der Elften Anweisung vom 31. März 1951 zur Verordnung über das Material- und Warenprüfungswesen (Vorläufige Regelung der Probenvorlagepflicht auf den Gebieten der industriellen Erzeugung von Nahrungs- und Genußmitteln GBl. S. 239) sinngemäß anzuwenden. (5) Die auf Grund dieser Durchführungsbestimmung vorzulegenden Proben sind unentgeltlich der zuständigen Prüfdienststelle zur Verfügung zu § 2 Qualitätsprüfung der Erzeugnisse (1) Die Qualitätsprüfung ist nach den Vorschriften der Verordnung vom 12. Juni 1950 über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen (Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verbesserung der Qualität der Produktion Gßl; S. 502) durchzuführen. Hierbei ist die Kennzeichnung der Güte der Produktion auf Grund der erarbeiteten Klassifizierungsmerkmale durch die Prüfdienststellen des DAMW gemäß § 3 Abs. 1 vorgenannter Verordnung vorzunehmen. (2) Den Prüfdienststellen des DAMW bleibt es überlassen, auf die Untersuchungsergebnisse aus der laufend durchgeführten Qualitätsprüfung gemäß der Elften Anweisung zur Verordnung über das Material- und Warenprüfungs wesen vom 31. März 1951 (GBl. S. 239) bei der Klassifizierung zurückzugreifen und von einer nochmaligen besonderen Probenvorlage gemäß § 1 Abs. 3 dieser Durchführungsbestimmung abzusehen. In diesem Falle muß dem Hersteller seitens der zuständigen Prüfdienststelle des DAMW die nunmehr erfolgte Güteklassifizierung nachträglich bekanntgegeben werden. (3) Wird von den Prüfdienststellen festgestellt, daß- die Güte eines Erzeugnisses nicht den Mindestbestimmungen über Qualität entspricht, so- ist in sinngemäßer Auslegung der Vorschrift im § 5 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung vom 12. Juni 1950 über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen (GBl. S. 502) unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 der Preisverordnung Nr. 220 vom 5. Januar 1952 (GBl. S. 50) ausschließlich und unverzüglich die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt Prgisbil-dung Merseburg, zu benachrichtigen. § 3 Qualitätsprüfung der Verpackungsmittel (1) Sofern die im § 1 der Preisverordnung Nr. 220 I vom 5. Januar 1952 genannten Erzeugnisse in Verpackungen (handelsübliche Einzelhandelspackungen) an den Verbraucher abgegeben werden, sind gleichzeitig mit der Qualitätsprüfung der Erzeugnisse auch die für diese verwendeten Verpackungs-mittgl und die Verpackung also solche in bezug auf ihre Eignung für das Erzeugnis einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Auf die Sechzehnte Anweisung vom 10. Juli 1951 zur Verordnung über das Material- und Warenprüfungs wesen (Vorläufige Regelung der Probenvorlagepflicht auf dem Gebiet der Verpackungsmittel-Produktion GBl. S. 699) wird Bezug genommen. (2) Verpflichtet zur Probenvorlage sind die Hersteller der Erzeugnisse (§ 1 der Preisverordnung Nr. 220). Die Proben sind nach den Vorschriften im § 1 Abs. 4 dieser Durchführungsbestimmung einzureichen. Weist der Hersteller der Erzeugnisse durch Vorlage oder Bezugnahme auf ein dem Verpackungshersteller erteiltes Prüfzeugnis nach, daß die Prüfung der Verpackung ohne Inhalt bereits durchdas DAMW erfolgt ist, so kann sich die nunmehrige Prüfung der Verpackung auf die im § 3 Abs. 3 dieser Durchführungsbestimmung besonders genannten Beurteilungspunkte beschränken, sofern aus fachlichen Gründen das DAMW nicht eine umfassendere Prüfung für erforderlich erachtet. (3) In den Prüfzeugnissen hinsichtlich der Verpackungsmittel hat die Prüfdienststelle des DAMW insbesondere auch darüber zu urteilen, ob die Verpackung des Erzeugnisses den Grundsätzen der Verpackungsnotwendigkeit, der Verpackungswürdigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Preiswürdigkeit der Verpackung im Verhältnis zu dem Preis des Erzeugnisses entspricht. (4) Wird von der Prüfdienststelle festgestellt, daß die Verpackung nicht den Mindestbestimmungen über Qualität oder nicht den im Abs. 3 genannten Grundsätzen entspricht, so hat die Prüfdienststelle unter Schätzung des Mehr- oder Minderwertes der beanstandeten Verpackung die Landesfinanzdirek- i tion Sachsen-Anhalt Preisbildung , Merseburg, j unverzüglich zu benachrichtigen. In den Prüfzeugnissen (Abs. 3) ist die Benachrichtigung zu vermerken. g 4 Benennung der Hersteller durch die Prüfdienststellcn Die Prüfdienststellen des DAMW haben der Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt Preisbil-i düng , Merseburg, bis zum 15. April 1952 die- jenigen Hersteller zu benennen, die auf Grund dieser Durchführungsbestimmung ihre Erzeugnisse zur Qualitätsprüfung eingereicht haben. Die festgestellte Art der Erzeugnisse, die Güteklasse und ge- gebenenfalls das Ergebnis der Prüfung der Ver-■ packungsmittel (§ 3) sind mitanzugeben. § 5 Antragsunterlagen für die Preisbewilligung (1) Hersteller, für deren Erzeugnisse nach Ab-i Schluß der Qualitätsprüfung Prüfzeugnisse ausge-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 51 (GBl. DDR 1952, S. 51) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 51 (GBl. DDR 1952, S. 51)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Ordnungsstrafen zu nehmen, Die Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X