Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 498

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 498 (GBl. DDR 1952, S. 498); 498 Gesetzblatt Nr. 82 Ausgabetag: 27. Juni 1952 lw Fördereinrichtung besteigen will, ein Schild anzubringen mit der Aufschrift: „Ausbesserung! Nicht einrücken!“ Die Entfernung des Schildes und der Sicherung hat nur durch den Beschäftigten zu erfolgen, der diese Sicherungen vorgenommen hat. Bei Fördereinrichtungen mit Einzelantrieb ist gegen unbeabsichtigtes und irrtümliches Einrücken am Schalter das gleiche Schild anzubringen. Außerdem sind die Sicherungen aus dem Sicherungskasten zu i entfernen. § 6 Antriebsriemen dürfen nur aufgelegt bzw. abge--lr worfen werden, wenn der Antrieb der jeweiligen Anlage abgeschaltet und diese zum Stillstand gekommen ist. § 7 Gärräume müssen über der Erdoberfläche liegen und mit ausreichenden, in Fußbodennähe angebrachten Lüftungseinrichtungen zum Abführen der Kohlensäure versehen sein. § 8 Größere Gärgefäße dürfen erst betreten werden, nachdem die Kohlensäure z. B. durch Ausspritzen, Ausblasen, Absaugen völlig entfernt ist. Zur Prüfung sind die Gefäße vor dem Einsteigen am Boden mit einem an Draht oder ähnlich befestigten offenem Kerzenlicht auszuleuchten. Entsprechende Hinweisschilder sind in den Arbeitsräumen anzubringen. § 9 Gärbottiche dürfen nur mit Handlampen ausgeleuchtet werden, die eine Spannung von höchstens 42 Volt haben und die den Vorschriften des von der Kammer der Technik herausgegebenen Vorschriftenwerkes deutscher Elektrotechniker entsprechen. § 10 Der Rand der Bottiche muß vom Standort des Beschäftigten aus mindestens einen Meter hoch liegen. Bei tiefer liegenden Bottichen ist ein Geländer anzubringen. Der Höhenstand von einem Meter darf durch Benutzen von Auftritten u. dgl. nicht verringert werden. § 11 Bevor Bottiche betreten werden, hat der Einsteigende sich persönlich zu vergewissern, daß das Rührwerk gegen unbeabsichtigtes Ingangkommen und die Deckel und Hauben gegen Herabfallen gesichert sind. § 12 (1) - Die Deckelverschlüsse der Henzedämpfer dürfen erst nach Ablassen des Dampfdruckes geöffnet werden. (2) Für die Beschickung der Henzedämpfer sind Maßnahmen zu treffen, die ein Abrutschen, Abgleiten usw. verhindern. § § 13 Dampfleitungen, Isolierungen, Flansche und Ventile sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, um Verletzungen und Verbrühungen zu vermeiden. Schadhafte Stellen sind sofort abzusperren und auszubessern. § 14 Alle über dem Fußboden liegenden Laufstege, die frei stehen, müssen mit zweistäbigem Geländer versehen sein. § 15 In den Arbeitsräumen, in denen der Brennprozeß stattfindet, ist das Betreten mit offenem Licht und das Rauchen nicht gestattet. Entsprechende Hinweisschilder sind anzubringen. § 16 (1) Beim Arbeiten mit Flaschenkorkmaschinen darf die Flasche während des Hineindrückens des Korkens nicht mit der Hand gehalten werden. (2) Die Flaschenkorkmaschine darf nur von einem Werktätigen bedient werden. § 17 . (1) In den Arbeitsräumen, in denen Glasgefäße verwendet werden, sind für Glasscherben Sammelbehälter aufzustellen. (2) Glasscherben dürfen nicht umherliegen. § 18 w Beim Befördern von Flaschenkästen, die Flaschen enthalten, darf nicht an den Flaschenhälsen angefaßt werden. Die Flaschenkästen müssen mit eisernen Henkeln versehen sein, die durch die Art der Befestigung einen unfallsicheren Transport gewährleisten. § 19 Die elektrischen Anlagen müssen den Vorschriften des von der Kammer der Technik herausgegebenen Vorschriftenwerkes deutscher Elektrotechniker entsprechen. Vgl. auch die Arbeitsschutzbestimmung 904 für elektrische Anlagen. § 20 (1) Für Gleisanlagen ist die Arbeitsschutzbestimmung 353 zu beachten. (2) Für Hebezeuge (Winden, Flaschenzüge us.v.) ist die Arbeitsschutzbestimmung 908 zu beachten. 0 Für Aufzüge ist die Arbeitsschutzbestimmung 909 zu beachten. (4) Für Dampfkessel ist die Arbeitsschutzbestimmung 800 zu beachten. (5) Für das Befahren von Behältern ist die Ar-beitsschutzbestimmung 616 zu beachten. (6) Für den Transport ist die Arbeitsschutzbestimmung 17 zu beachten. 0 Für die Lagerung ist die Arbeitsschutzbestimmung 18 zu beachten. § 21 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. ' „.„8 OB, Berlin, den 13. Juni 1952 Ergänz24 Bck. 1.9. 52 Ministerium für Arbeit I.V.: Malter Staatssekretär Herausgeber: Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag, Berlin o 17, Michaelkirchstr. 17, Anruf 67 ß4 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelausgaben: Je Seite 0,03 DM, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel beziehbar Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II, Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30 Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 763 des Amtes für Information der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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