Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 496

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 496 (GBl. DDR 1952, S. 496); 496 Gesetzblatt Nr. 82 Ausgabetag: 27. Juni 1952 Bekanntmachung der Arbeitssdiutzbestimmung 18. Lagerung Vom 13. Juni 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird die nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: § 1 In Lagerhäusern muß die zulässige Tragfähigkeit der Fußböden in Kilogramm je Quadratmeter dauerhaft und sichtbar angegeben sein. § 2 (1) Beim Lagern und Stapeln ist dafür zu sorgen, daß Personen durch herabstürzende oder umfallende Gegenstände oder durch unbewehrte Maschinen und Triebwerkteile, elektrische Leitungen u. dgl. nicht gefährdet werden. (2) Wo Gegenstände auf Arbeits- und Verkehrsplätze herabfallen können, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. (3) Stapel dürfen nur auf festem, ebenem Boden auf genügend starken Unterlagen in sich gut verbunden errichtet werden. Gefahrdrohende Stapel sind sicher abzustützen oder abzutragen. (4) Das Errichten und Abtragen eines Stapels hat mit der nötigen Vorsicht zu geschehen. Das Abtragen ist lagenweise von oben vorzunehmen. § 3 (1) Sackstapel dürfen nur auf festem, ebenem Boden und nur von sachkundigen Personen oder unter sachkundiger Aufsicht aufgebaut werden. Die Stapelung ist in Stufen von nicht mehr als 5 Sack oder unter Einhaltung eines ausreichenden Böschungswinkels auszuführen. An den freiliegenden Ecken sollen die äußeren Lagen in Kreuz- oder Mauerverband verlegt werden. Es ist verboten, Säcke aus unteren Lagen herauszuziehen. (2) Das Abtragen der Säcke darf nur von oben herab und stufenförmig oder unter Einhaltung eines Böschungswinkels und nur von sachkundigen Personen oder unter sachkundiger Aufsicht erfolgen. (3) Den unteren Säcken eines Stapels dürfen keine Proben entnommen werden. § 4 (1) Die Stapelung von Steinen ist mit Verband und in Stufen oder unter Einhaltung eines ausreichenden Böschungswinkels auszuführen. Im übrigen gilt § 3 Abs. 1. (2) Holzstapel dürfen nur auf ebenem und festem Grund, möglichst lotrecht, unter Verwendung von ordnungsmäßig geschnittenen Stapel- und Verbindungshölzern errichtet werden. Bretter dürfen nicht über 4 m, Stangen (Rundhölzer) nicht über 2,50 m hoch aufgestapelt werden, falls nicht bereits Vorkehrungen gegen Einsturz oder Abrollen getroffen sind. (3) Aus den Kantstößen der Stapel dürfen Bohlen und Bretter nicht gezogen werden. (4) Beim Lagern von Rundholz sind Vorkehrungen gegen ein Zurückrollen zu treffen. (5) Blätter, Tafeln und Scheiben aus Glas, Blech u. a. dürfen nur durch Anlegen an Mauerwände, waagerechte Balken oder durch Einstellen in ausreichend starke standsichere Gestelle gestapelt werden. Die angelehnten Materialien sind gegen Umkippen zu sichern. (6) Einzelne Stücke dürfen aus der Mitte des Glasstapels nur herausgenommen werden, wenn die davorstehenden Stapelstücke gegen Umschlagen gesichert sind, andernfalls sind sie umzusetzen. (7) Es ist verboten, Glasstapel durch Gegenstemmen der Hände, Beine oder des Körpers zu stützen. § 5 (1) Beim Abtragen von Materialien, die leicht zusammenbacken oder an der Oberfläche erhärten, und beim Abtragen von Schüttgut, wie Erde, Kohlen, angehäuftem Sand, Soda, Glaubersalz, Gemenge, Asche u. dgl., ist, um das Nadistürzen zu verhindern, der dem Material entsprechende Böschungswinkel einzuhalten oder das Abgraben in Stufen von nicht mehr als 1,5 m Höhe auszuführen. Unterhöhlen ist verboten. Verbotstafeln sind an geeigneter Stelle anzubringen. (2) Beim Stapeln des Materials sind die zwischen verschiedenen Arten errichteten Trennwände ausreichend gegen Schub oder Durchbiegen zu sichern. (3) Sprengen von Massen ist nur erlaubt, wenn ihre Explosionssicherheit einwandfrei festgestellt worden ist. § 6 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Juni 1952 Ministerium für Arbeit I. V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung ., der Arbeitsschutzbestimmung 167. Hammerwerke und Schmiedepreßwerke filu9asp/'iot Vom 13. Juni 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird die nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: § 1 (1) Die Einrückungen der Fall-, Dampf-, Luft-und Federhämmer sowie Schmiedepreßwerke müssen ein unbeabsichtigtes Einrücken ausschließen. (Vgl. ASB 530, § 3.) (2) Fußeinrückungen sind zu überdecken oder in anderer Weise zu sichern. (3) Die Steuerungen müssen in der Ausrückstellung festgelegt werden können. (4) Die Hauptabsperrventile müssen leicht erreichbar sein und vom Boden aus, auf dem der Bediener der Maschine seinen Standort hat, betätigt werden können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszu-.gehen, daß die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvoll-zug zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtungen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft im Umgang mit den. Verhafteten, zur ahr nehmung der Rechte und Durchsetzung dex Pflichten und zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der anzuwenden. Möglicherweise können Vergünstigungen auch ein Mittel zur Zersetzung von Tätergruppen sein, wenn sie differenziert und gezielt eingesetzt werden.

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