Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 49

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 49 (GBl. DDR 1952, S. 49); Gesetzblatt Nr. 8 Ausgabetag: 24. Januar 1952 49 Erste Durchführungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 219. Preisbildung im Betonstein- und Terrazzo-Handwerk . Vom 6. Januar 1952 Zur Durchführung der Preisverordnung Nr. 219 vom 4. Januar 1952 Verordnung über die Preisbildung im Betonstein- und Terrazzo-Handwerk (GBl. S. 47) wird folgendes bestimmt: § 1 Kalkulationsschema Der hochstzulässige Freis für die in der Anlage zur Preisverordnung Nr. 219 nicht aufgeführten Leistungen ist eigenverantwortlich nach folgendem Kalkulationsschema zu errechnen: a) Fertigungslöhne b) Gemeinkostenzuschlag einschl. Zuschlag für Wagnis und Gewinn auf die Fertigungslöhne Fertigungskosten ( c) Materialkosten (Rohbeton, Vorsatzbeton, Eisen, Hilfsstoffe) d) Zuschlag auf vom Betrieb gelieferte Materialien Preis ohne Umsatzsteuer e) Umsatzsteuer Preis ' § 2 Leistungsklassen Die Betonstein- und Terrazzobetriebe werden in 2 Leistungsklassen eingeteilt: Leistungsklasse 1: Betriebe mit guter technischer Ausrüstung und die mindestens folgende Maschinen in ihrem Besitz haben: Mischmaschine, Schleifmaschine, Stampf- und Rütteleinrichtung oder gleichwertige Maschinen. Leistungsklasse 2: Alle sonstigen Betriebe. § 3 Fertigungszeiten (1) Die der Preisbildung zugrunde zu legenden ' Fertigungszeiten müssen mit den Grundsätzen sparsamster, wirtschaftlicher Betriebsleitung und des zweckmäßigsten Arbeitseinsatzes vereinbar sein. Soweit Arbeitsnormen festgelegt sind, müssen diese der Preisberechnung zugrunde gelegt werden. Bei Verwendung von vom Auftraggeber angeliefertem und schon bearbeitet gewesenem Material dürfen die zur Vorrichtung dieses Materials nach gewiesenen Arbeitszeiten auch bei den Regelleistungen zusätzlich berechnet werden. (2) Als Fertigungszeiten kommen alle Zeiten für Formbau, Stampfarbeiten, Hilfsarbeiten, Steinmetz-arbeiten, Schleifarbeiten, Schlämmen, Transport, Umsetzen und Abstapeln und Eisenzubefeitung in Frage- §4 , Fertigungslöhne (1) Die Fertigungszeiten, multipliziert mit den nach der jeweiligen Ortsklasse des zuständigen Tarifvertrages zu zahlenden effektiven Löhnen, ergeben die Fertigungslöhne. (2) Als effektiver Lohn für die Lehrlingsarbeit gelten die nachweisbar gezahlten, zulässigen Lehrlingsentgelte. Das monatliche Entgelt ist durch die Zahl der monatlichen Gesamtarbeitsstunden zu dividieren. (3) Für die eigenhändige handwerkliche Mitarbeit steht dem.Betriebsinhaber der höchste, örtlich zu- ! lässige Gesellenlohn zu. Als Mitarbeit des Betriebsinhabers gelten nicht die allgemeine Leitung und Überwachung der Arbeit. § 5 G e m e i n k o s t e n z u s c h 1 a g auf die Fertigungslöhne (1) Als Gemeinkostenzuschläge werden festgesetzt: für Leistungsklasse 1 82°/o, für Leistungsklasse 2 57%. Bei Lohnerhöhungen nach Verkündung dieser Preisverordnung sind die Selbstkosten entsprechend zu senken. In den vorstehenden Aufschlagsätzen darf für Gewinn und Wagnis ein Höchstsatz von 10% enthalten sein. Der genannte Gemeinkostenzuschlag kann ohne besonderen Nachweis von allen Betrieben angewendet werden. (2) Betriebe, die einen höheren Gemeinkostensatz beanspruchen, müssen bei der zuständigen Landesfinanzdirektion Preisbildung den preisrechtlich vorgeschriebenen Kostennachweis führen. Der Gemeinkostenzuschlag darf den Höchstsatz von 120% in Leistungsklasse 1, 90% in Leistungsklasse 2 einschl. Wagnis und Gewinn nicht überschreiten. Seine Berechnung ist erst nach Bestätigung durch die Landesfinanzdirektion zulässig. (3) Die nachzuweisenden Gemeinkosten müssen einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsleitung entsprechen und unterliegen der preisrechtlichen Verantwortung des Betriebes. Diese Betriebe haben alljährlich zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres den Gemeinkostenzuschlag auf Grund der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres neu zu ermitteln und von der Landesfinanzdirektion bestätigen zu lassen. g g Materialkosten (1) Für die vom Handwerksbetrieb gelieferten, tatsächlich in das Fertigungsstück eingegangenen Materialien ist der preisrechtlich zulässige Einstandspreis zuzüglich nachstehender Materialkostenzuschläge zu berechnen. (2) Unter Einstandspreis ist der Einkaufspreis abzüglich aller Rabatte oder sonstiger Preisnachlässe, jedoch unter Belassung des Kassenskontos, und zuzüglich der unmittelbaren Bezugskosten, wie Fracht, Porto, Zufuhr, Verpackung und Transportversicherung, zu verstehen. g Materialkostenzuschlag (1) Als Materialkostenzuschlag einschl. Verlust und Abfall dürfen 15% auf den Einstandspreis berechnet werden. (2) Auf das vom Kunden gelieferte Material dürfen keinerlei Zuschläge berechnet werden. (3) Wird dem Kunden Fertigmaterial geliefert, richtet sich die Zuschlagsberechnung nach der Preisanordnung Nr. 244 vom 26. August 1949 über Preise für gewerbliche Gebrauchsgüter im Groß- und Einzelhandel (ZVOB1. II S. 107).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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