Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 470

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 470 (GBl. DDR 1952, S. 470); 470 Gesetzblatt Nr. 76 Ausgabetag: 19. Juni 1952 bestätigten Vorschläge über die Festlegung der Ablieferungsnormen sämtlicher ablieferungspflichtigen Wirtschaften des Kreises zur Einrichtung der Lieferantenkarteien. (2) Der VEAB hat auf Grund dieser Unterlagen unverzüglich die Angaben über die Pflichtablieferung für die zu seinem Einzugsgebiet gehörenden Erzeuger in die Lieferantenkarteien einzutragen. Der VEAB hat die bestätigten Vorschläge über die Festlegung der Ablieferungsnormen unmittelbar nach Einrichtung der Lieferantenkarteien an die Abteilung Erfassung und Aufkauf wieder zurückzureichen. § 5 (1) Die Deutsche Saatgut-Handelszentrale (DSG-HZ) Kreisaußenstelle hat dem VEAB und den Räten der Gemeinden Aufstellungen über sämtliche Saatgutvermehrer mit folgenden Angaben zu übergeben: a) Name, Vorname und Anschrift des Erzeugers, b) Vermehrungsanbaufläche und Erzeugnis, c) abzuliefernde Menge. (2) Auf Grund dieser Aufstellungen sind in die Lieferanten- und Erzeugerkarteien entsprechende Vermerke einzutragen. § 6 (1) Die Erfassungsstellen des VEAB haben ihre Lieferantenkarteien mit den Erzeugerkarteien bei den Räten der Gemeinden abzustimmen, und zwar: a) für tierische Erzeugnisse mindestens einmal im Quartal, b) für Getreide einschl. Hülsenfrüchte, Ölfrüchte, Kartoffeln, Heu, Stroh, Faserlein und Hanf in der Zeit vom 1. Oktober bis 10. Oktober und vom 15. November bis 25. November, c) für Obst und Gemüse in der Zeit vom 1. Juli bis 10. Juli, vom 1. Oktober bis 10. Oktober und vom 15. November bis 25. November. Bis zum 10. Januar des Jahres ist eine Endabstimmung nach dem Stand vom 31. Dezember des vergangenen Jahres für diese landwirtschaftlichen Erzeugnisse durchzuführen. (2) Der Rat der Gemeinde bestätigt der Erfassungsstelle in einer Kontrolliste die Abstimmung. § 7 Der VEAB führt für seinen Geschäftsbereich Übersichten, woraus der gesamte jeweilige Erfassungsstand jeder Gemeinde ersichtlich ist. III. Abschnitt Ausstellung der Ablieferungsbescheinigungen § 8 (1) Die Erfassungsstellen des VEAB einschL der an den VEAB vertraglich gebundenen genossenschaftlichen und privaten Betriebe haben entsprechend den abgelieferten Arten und Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine Ablieferungsbescheinigung gemäß § 18 der Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaft- licher Erzeugnisse für das Jahr 1S52 Neufassung vom 23. November 1951 (GBl. S. 1082) auszustellen. (2) Die Ablieferungsbescheinigungen sind in fol- gender Anzahl von Ausfertigungen auszustellen: a) für pflanzliche Erzeugnisse (außer Saatgut): dreifach, b) für Saatgut (Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Kartoffeln, Faserlein, Hanf, Stroh und Samen): vierfach, (Ablieferungsbescheinigungen für die Erfassung von Saatgut aller Anbaustufen, außer Faserlein, Hanf, Stroh und Samen, werden nicht durch den VEAB, sondern durch die DSG-HZ ausgegeben.) c) für Schlachtvieh: dreifach. Die 1. Ausfertigung der Ablieferungsbescheinigung erhält in jedem Falle der Erzeuger, die 2. Ausfertigung erhält der VEAB, die 3. Ausfertigung erhält der Rat der Gemeinde zur Verbuchung der Ablieferung in der Erzeugerkartei, die 4. Ausfertigung für die Erfassung von Saatgut bleibt bei der DSG-HZ. (3) Die Ablieferung von Milch wird dem Erzeuger in das auf seinen Namen ausgestellte Milchablieferungsbuch eingetragen. Die Molkereien haben über die Ablieferung Sammellisten in dreifacher Ausfertigung aufzustellen: a) die 1. Ausfertigung erhält der VEAB, b) die 2. Ausfertigung erhält der Rat der Ge- meinde zur Verbuchung der Ablieferungen in dc-r Erzeugerkartei, c) die 3. Ausfertigung bleibt bei der Molkerei. (4) Die Ablieferung von Eiern wird dem Erzeuger in die auf seinen Namen ausgestellte Eierkontrollkarte eingetragen. Die Eiererfassungsstellen des VEAB (EEST-AnWeisung Nr. 75 MAST E u. A) haben Sammellisten in dreifacher Ausfertigung zu führen: a) die 1. Ausfertigung erhält der VEAB, b) die 2. Ausfertigung erhält der Rat der Ge- meinde zur Verbuchung der Ablieferungen in der Erzeugerkartei, c) die 3. Ausfertigung bleibt bei der Eiererfas- sungsstelle. (5) Bei der Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch ein VEG ist ebenfalls die im Abs. 2 genannte Anzahl von Ablieferungsbescheinigungen auszustellen; die für den Rat der Gemeinde vorgesehene Ausfertigung ist gemäß § 1 Abs. 4 dieser Durchführungsbestimmung der zuständigen Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Rates des Kreises zur Eintragung in die Erzeugerkartei zu übergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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