Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 467

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 467 (GBl. DDR 1952, S. 467); Gesetzblatt Nr. 75 Ausgabetag: 14. Juni 1952 467 § 7 Die Kautionssumme ist innerhalb von 30 Tagen nach Verkündung dieser Anordnung an die EVK abzuführen. § 8 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Eerlin, den 12. Juni 1952 Ministerium für Verkehr Ministerium der Finanzen Dr. Reingruber I.V.: Rumpf Minister Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einrichtung eines Fachschulfernstudiums für Werktätige. Vom 5. Juni 1S52 Gemäß § 10 der Verordnung vom 20. Dezember 1951 über die Einrichtung eines Fachschulfernstudiums für Werktätige (GBl. 1952 S. 1) wird zu ihrer Durchführung im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien und Staatssekretariaten der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik folgendes bestimmt: § 1 Für die Durchführung des Fachschulfernstudiums für Werktätige sind für die nachstehend genannten Fachrichtungen des Fachschulfernstudiums folgende Fachministerien oder Staatssekretariate der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik verantwortlich: Für Steinkohlenbergbau das Staatssekretariat für Kohle und Energie, für Braunkohlenbergbau das Staatssekretariat für Kohle und Energie, für Energie das Staatssekretariat für Kohle und Energie, für Metallurgie das Ministerium für Hüttenwesen und Erzbergbau, für Schwer- und Werkzeugmaschinenbau das Ministerium für Maschinenbau, für Kraft- und Arbeitsmaschinenbau das Ministerium für Maschinenbau, für Schiffsbau das Ministerium für Maschinenbau, für Fernmeldetechnik das Ministerium für Maschinenbau, für Postbetrieb das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, für Fernmeldebau das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, für Fernmeldebetrieb das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, für Stahlbau das Ministerium für Aufbau, für Betonbau das Ministerium für Aufbau, für Baustatik das Ministerium für Aufbau, für Hochbaukonstruktion das Ministerium für Aufbau, für Landwirtschaft das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. § 2 (1) Die Studiengebühren für das Fachschulfernstudium aller Fachrichtungen betragen 80, DM für das Studienjahr und sind in Vierteljahresraten im voraus an die jeweils zuständige Fachschule zu entrichten. In besonderen Fällen, vor allem bei Arbeiter- und Bauernkindern, kann auf Antrag teilweiser oder vollständiger Gebührenerlaß gewährt werden. (2) Für die Fernschüler der Fachrichtungen des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen werden keine besonderen Studiengebühren erhoben. Die Fernschüler sind jedoch verpflichtet, die Lehrmaterialien selbst zu bezahlen. (3) Für die An- und Abfahrt der Fernschüler zu den Konsultationen werden Schülerkartenbescheinigungen ausgegeben. § 3 Fernschüler erhalten die Lebensmittelkarte C, soweit sie nicht auf Grund ihrer Arbeitstätigkeit in eine höhere Lebensmittelkartengruppe eingestuft sind. § 4 (1) Die Betriebe, welche Fernschüler delegieren, haben Patenschaften über diese zu übernehmen. (2) Durch die Patenschaft ist zu gewährleisten, daß a) dem Fernschüler die erforderliche Zeit zur Durchführung der Studien zur Verfügung steht, b) besondere Unterstützung durch die technische Intelligenz des Betriebes erfolgt, c) der Fernschüler bei wirtschaftlichen Hilfeleistungen besonders berücksichtigt wird. Berlin, den 5. Juni 1952 Staatssekretariat für Hochschulwesen Prof. Dr. H a r i g Staatssekretär Zweite Durchführungsbestimmung* : zur Verordnung über Hmwei die Einrichtung eines Fachschulfernstudiums ' für Werktätige. Vom 5. Juni 1952 Gemäß § 10 der Verordnung vom 20. Dezember 1951 über die Einrichtung eines Fachschulfernstudiums für Werktätige (GBl. 1952 S. 1) wird zu ihrer Durchführung folgendes bestimmt: § 1 (i) Zur Ausbildung von qualifizierten Kräften auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft und zur weiteren i Hebung des ideologischen und fachlichen Niveaus i * 1. Durchfb. (GBl. 1952 S. 467).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 467 (GBl. DDR 1952, S. 467) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 467 (GBl. DDR 1952, S. 467)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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