Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 461

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 461 (GBl. DDR 1952, S. 461); Gesetzblatt Nr. 74 Ausgabetag: 12. Juni 1952 461 § 33 (1) Auf jeder Schachtanlage, bei größeren Anlagen in jeder selbständigen Betriebsabteilung, ist an einer entsprechenden Stelle eine Feuerlöschkammer einzurichten. In ihr sind geeignetes Gezähe, Einreißhaken, Schläuche, Strahlrohre, Kupplungen sowie Übergangsstücke zum Anschließen an die Wasserleitungen, Handfeuerlöscher, nötigenfalls Feuerlöschgroßgeräte (Luftschaumlöscher von 50 l Inhalt), Löschsand, Wettertücher u. a. bereitzuhalten. Der Bestand ist an einer in der Kammer anzubringenden Tafel zu verzeichnen. (2) In der Nähe der Löschkammern sind ein oder mehrere Löschwagen oder' andere Beförderungsmittel mit dem für den ersten Einsatz bei der Brandbekämpfung erforderlichen Material jederzeit bereitzuhälten. Es muß Vorsorge getroffen werden, daß der Löschwagen oder Löschwagenzug jederzeit in kürzester Zeit von seinem Aufstellungsort in die Bauabteilung gebracht werden kann. § 34 (1) Die Steiger, Förderaufseher, Grubenschlosser und Grubenelektriker, Schießmeister, Rutschenmeister, Wettermänner, Anschläger an den Hauptschächten, Brandspürer sowie die Mitglieder der Grubenwehren sind halbjährlich einmal in der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen praktisch zu unterweisen. (2) In jeder Bauabteilung muß während der Schichtzeit eine genügende Anzahl von Leuten anwesend sein, die mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. (3) Der Untertagebelegschaft ist ein Merkblatt auszuhändigen, in dem sie über ihr Verhalten bei Feststellung und Bekämpfung eines Grubenbrandes unterrichtet wird (Anlage). C, Feuerlöschriß, Feuerlöschplan, Überwachung § 35 Auf jeder Schachtanlage muß ein Feuerlöschriß geführt werden. Als solcher kann auch der Wetterriß der Grube benutzt werden. Er muß folgende Eintragungen enthalten: a) das gesamte Druckwasserleitungsnetz unter Angabe der Rohrdurchmesser, des Wasserdruckes, der Schieber und der Anschlüsse, b) die Stellen, an denen Löschwagen, Absperrmittel usw. bereitgehalten werden, c) die Löschkammern mit Angabe der vorhandenen Geräte, d) die Wetterführung und die Sicherheitstüren (§ 30 Absätze 1 und 2) die in Mauerung stehenden Wettertüren sind besonders zu kennzeichnen , e) die Gesteinsstaubsperren, f) die vorbereiteten Branddämme, g) sämtliche Fernspreehstellen unter Tage. § 36 Für jede Grube ist ein Feuerlöschplan aufzustellen, der die Dienstobliegenheiten der Löschmannschaften bei Ausbruch eines Brandes im einzelnen regelt. § 37 Auf jeder Grube ist ein Brandbuch zu führen, in das über alle Brühungen, die länger andauern oder wiederholt auftreten, ferner über alle Brände von der Betriebsleitung Eintragungen zu machen sind, welche genaue Angaben über den Ort der Brühung oder des Brandes, Zeitpunkt und Ursache ihrer Entstehung, über die Entwicklung und den Verlauf des Brandes und die Art seiner Beseitigung zu enthalten haben. § 38 (1) In den brandgefährlichen Flözen sind in allen Schichten Brandspürgänge durchzuführen. Das gilt auch für die Zeiten des Schichtwechsels. (2) In den von den Brandspürern zu befahrenden Strecken und an den Branddämmen sind Tafeln (Brandtafeln) aufzuhängen. Auf diesen Tafeln ist die erfolgte Befahrung einzutragen, ferner Befund, Datum, Uhrzeit und Unterschrift. § 39 (1) Für die Überwachung der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und zur Ausbildung der im Brandschutz und in der Brandbekämpfung tätigen Belegschaftsmitglieder muß eine Aufsichtsperson (Brandsteiger) bestellt werden; sie ist der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion namhaft zu machen. Die Ausbildung der Brandsteiger hat die zuständige Bezirksstelle für das Grubenrettungswesen vorzunehmen. (2) In weniger brandgefährdeten Gruben können die Aufgaben des Brandsteigers dem Wettersteiger übertragen werden. D. Brandbekämpfung I. Zurückziehen der Belegschaft § 40 (1) Der Werksleiter oder dessen Stellvertreter ist über alle Grubenbrände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (2) Alle im Gefahrenbereich der Brandwetter befindlichen Mannschaften sind sofort außer Gefahr zu bringen. Als gefährdet sind alle Grubenbaue anzusehen, die im gefahrbringenden Wetterstrom liegen. (3) Das Zurückziehen der Belegschaft hat die Aufsichtsperson in die Wege zu leiten, die als erste vom Brand Kenntnis erhalten hat. Die örtlich zuständige Aufsichtsperson ist auf dem schnellsten Wege zu verständigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Diese kann erfolgen in einer sofortigen Auswertung an Ort und Stelle zweifelsfrei festgestellt werden können, oder zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, wenn dies unumgänglich ist.

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