Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 460

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 460 (GBl. DDR 1952, S. 460); 460 Gesetzblatt Nr. 74 Ausgabetag: 12. Juni 1952 (2) Brandschutzstreifen gegen den Alten Mann oder gegen Gebirgsstörungen anstehen zu lassen, ist zu vermeiden, da sie durch den Gebirgsdruck be- ; sonders stark brandgefährlich werden können. (3) Bergeversetzte oder verbrochene Hohlräume j sollen, vor allem wenn eine Kohlenlage beim Abbau angebaut war oder im Hangenden des Flözes, nur wenig von diesem getrennt, ein Begleitflöz vorhanden ist, überspült oder verschlämmt werden. c) Wetterführung § 25 (1) Gut regulierte und beherrschte Führung der Wetter ist notwendig, um den Sauerstoff örtlich und zeitlich in möglichst geringem Maße auf die zerdrückte Kohle einwirken zu lassen, andererseits aber die jeweils gebildete Reibungs- und Oxydationswärme laufend abzuführen. (2) Es sind möglichst viele Einzelströme innerhalb der Grube, der Flöze und der Abteilungen zu bilden. Streckenverbindungen zwischen den einzelnen Baufeldern sind auf das notwendigste Maß zu beschränken. (3) Schleichströme, Wetterkurzschlüsse und größere Wetterdruckunterschiede zwischen benachbarten Grubenbauen sind zu vermeiden. § 26 (1) Gestundete oder abgeworfene Strecken aller Art und der Alte Mann sind dauerhaft luftdicht abzudämmen, besonders einfallende Strecken, die aus bewetterten Strecken abzweigen (kalte Wetter fallen ein, warme ziehen an der Firste ab). (2) Die Dammstellung (Blenden) muß unter Berücksichtigung von Schlechten, Klüften und Ver-werfern erfolgen, da durch diese Wetterverbindung möglich ist. § 27 (1) Wenn keine durchgehende Bewetterung stattfindet, dann ist in Abbauen und Strecken möglichst blasende, in Aufwältigungsbetrieben möglichst saugende Sonderbewetterung anzuwenden. (2) Blasversatz darf nicht rechtwinklig zu den eingebauten Kappen eingebracht werden, da er sich vor den Kappen anhäuft und unmittelbar dahinter Hohlräume (Wetterkanäle) bildet. § 28 Laufend sind chemische Untersuchungen der einzelnen Wetterausziehströme durchzuführen, um die jeweiligen OxydationsVerhältnisse in den Grubenbauen zu ermitteln. B. Vorbereitende Maßnahmen § 29 (l) Unter Tage sind Wasserleitungen mit dem erforderlichen Betriebsdruck und Durchmesser so zu verlegen, daß Brühungen und Brände überall schnell und sicher bekämpft werden können. (2) In Flözstrecken, in denen Wasserleitungen fehlen, müssen die Preßluftleitungen so eingerichtet sein, daß sie auf Wasser umgestellt werden können. (3) Die Wasserleitungen sind monatlich auf ihren betriebsfähigen Zustand zu überprüfen. Das Ergebnis ist in das Brandbuch einzutragen. Mängel sind unverzüglich abzustellen. § 30 (1) In der Nähe der Füllörter einziehender Schächte müssen auf allen Sohlen an geeigneten Stellen feuersichere Brandtüren angebracht werden, durch die der Wetterzug jederzeit leicht unterbrochen werden kann. Die Türen müssen so eingerichtet sein, daß sie von beiden Seiten leicht geöffnet und geschlossen werden können. (2) Jede selbständige Wetterabteilung muß im Ernstfälle schnell und zuverlässig durch möglichst wenige und leicht erreichbare, im Rahmen feuerfeste Sicherheitstüren abgeriegelt werden können. Absperrmittel (Kalk, Sand, Mörtel, Ziegel usw.) sind in der Nähe der Türen stets in ausreichender Menge bereitzuhalten. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Türen sind monatlich darauf zu prüfen, daß sie sich gut öffnen und schließen lassen. Das Ergebnis ist in das Brandbuch einzutragen. Mängel sind sofort abzustellen. § 31 In Wetterabteilungen mit besonders brandgefährlichen Flözen sind Branddämme durch Einschlitzen der Stöße und Ausmauerung derselben bis zum normalen Streckenquerschnitt (Verzahnung) oder Keildämme vorzubereiten. Die betreffenden Stellen sind durch Schilder zu kennzeichnen. Außerdem müssen Ziegelsteine oder Keildammteile zum endgültigen Abschluß der Dämme bereitgestellt werden. § 32 (1) In unmittelbarer Nähe von feuergefährdeten Räumen (wie Sprengstofflagern, Räumen zur Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten oder Schmierund Putzmitteln, Transformatorenstationen, Maschinenkammern, Füllstellen für Treibstofflokomotiven) sind geeignete Handfeuerlöscher und Löschsand bereitzuhalten. (2) Als geeignet sind folgende Handfeuerlöscher anzusehen: a) für elektrische Anlagen, besonders in abgeschlossenen Räumen und bei geringer Wetterbewegung, Kohlensäureschneelöscher, b) für Treibstofflokomotiven Luftschaumlöscher von etwa 10 / Inhalt, c) für Fahrdrahtlokomotiven Luftsehaumlöscher von etwa 10 l Inhalt, d) für alle anderen Betriebspunkte und Grubenräume Luftschaumlöscher von 10 / oder mehr Inhalt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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