Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 457

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 457 (GBl. DDR 1952, S. 457); 457 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 12. Juni 1952 Nr. 74 Tag Inhalt Seite 5 6. 52 Anordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Grubenbränden auf S t e i n k 0 h 1 e n g r u b e n 457 52 457 UBI A0 5.li. 52 52 457 GBl 52 457 UBI Hinweis AO5.0.52 A()5.li.52 VO 25.10,51 Hinweis Hinweis - . (Arbeitskraft) Kiehtl. ä.'i.VJ Rii-Iit!. 2S 4.5'2 Anordnung -,iu-,;ubi 52 200(1 bi 52 2si ohi zur Verhütung und Bekämpfung von Grubenbränden auf Steinkohlengruben. Vom 5. Juni 1952 Zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden im folgendes angeordnet: A. Vorbeugende Maßnahmen I. Flözbrände § 1 (1) In brandgefährlichen Flözen ist auf restlosen Abbau der Kohle sowie auf einen dichten Versatz oder Verbruch zu achten, da die im Versatz oder Alten Mann verbleibende Kohle leicht zur Selbstentzündung neigt. Als brandgefährlich gelten Flöze, in denen Flözbrände durch Selbstentzündung bereits vorgekommen sind oder deren Beschaffenheit nach den vorliegenden Erfahrungen Selbstentzündung erwarten läßt. (2) Beim Versatzbau ist der Versatz sorgfältig und dicht bis an die Firste einzubringen. Sofern ohne Versatz gebaut wird, ist ein möglichst dichter Verbruch der hangenden Schichten an der Bruchkante herbeizuführen. (3) Wenn der Abbauverbruch oder der Versatz nicht feuersicher ist (kohlehaltige Versatzberge oder Verbruchsschichten mit Kohleschmitzen), sind die Abbaustrecken rechtzeitig luftdicht abzuschließen, so daß eine Brandentwicklung ausgeschlossen ist. § 2 In brandgefährlichen Flözen ist an Störungszonen, an denen eine restlose Hereingewinnung der Kohle nicht möglich ist, beim Abbau mit Versatz dafür zu sorgen, daß dieser durch Verblasen oder Verspülen besonders dicht eingebracht wird. untertägigen Betrieb von Steinkohlengruben wird § 3 (1) Bei endgültiger Stillegung von Streben in brandgefährlichen Flözen ist der Streb in den letzten Feldern am Kohlenstoß dicht zu versetzen. Wenn die Aufrechterhaltung eines Wetterweges notwendig ist, so ist hierfür eines der vorhergehenden Felder auszusparen. Ist das dichte Versetzen nicht durchführbar (z. B. beim Bruchbau), so ist von der Grund- und Kopfstrecke aus der Strebraum auf wenigstens 25 m Länge zu versetzen oder zu Verblasen. (2) Alle übrigen abgeworfenen Baue in brandgefährlichen Flözen sind durch Einbringen von Versatz in genügender Ausdehnung und durch Versetzen von Trocken- oder Naßmauern dicht abzuschließen, II. Streckenbrände § 4 Die Streckenauffahrung soll sich auf das für Aus-und Vorrichtung sowie für die Bewetterung notwendige Maß beschränken. Durch zweckentsprechende Wetterführung sollen Wetter nur in die Grubenbaue eintreten können, die sich leicht und genügend überwachen lassen. § 5 (1) Die hölzernen Streckenausbauten sollen nach Möglichkeit durch Imprägnierung und Tränkung mit Feuerschutzmitteln gegen Brände widerstandsfähig gemacht werden. Gesplittertes Holz ist nach Möglichkeit zu entfernen. (2) Der Verzug der Felder zwischen den einzelnen Bauen mit hölzernen Schwarten und Knüppeln be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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