Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 442

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 442 (GBl. DDR 1952, S. 442); 442 Gesetzblatt Nr. 70 Ausgabetag: 6. Juni 1952 § 5 (1) Im Falle des § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 ist die Bank oder der Auftraggeber befugt, sich aus den Gegenständen ohne gerichtliches Verfahren zu befriedigen. (2) Zu diesem Zweck hat das Konkursgericht auf entsprechenden Antrag des Absonderungsberechtigten a) eine Frist zu bestimmen, innerhalb welcher der Absonderungsberechtigte die Gegenstände zu verwerten hat oder b) zu bestimmen, daß der Absonderungsberechtigte die Gegenstände zum Schätzungswert unter Anrechnung auf die Forderung übernimmt. Übersteigt der Schätzungswert die Forderung, so ist der Unterschiedsbetrag an die Konkursmasse zu entrichten. § 6 Zur Anerkennung eines Absonderungsrechtes nach § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 oder nach § 3 dieser Durchführungsbestimmung bedarf der Konkursverwalter nicht der Genehmigung eines Gläubigerausschusses. § 7 (1) Ist bis zum Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung bei der Eintragung einer der im § 1 bezeichneten Forderungen in die Tabelle (§ 145 der Konkursordnung) der Vorrang nicht festgestellt worden, so ist die Eintragung entsprechend zu berichtigen. Dies gilt auch dann, wenn ein der Verordnung vom 25. Oktober 1951 widersprechendes Urteil ergangen ist. (2) Die Berichtigung erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch das Gericht. (3) Das Gericht kann die Berichtigung davon abhängig machen, daß bei den unter § 1 Abs. 1 Ziffern 1 und 4 genannten Forderungen innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist eine Bestätigung der übergeordneten Verwaltung beigebracht wird, daß der Gläubiger nach einem Finanz-plan arbeitet oder mit dem Haushalt verbunden ist. (4) Das Gericht hat den Konkursverwalter von den Berichtigungen in Kenntnis zu setzen. § 8 V/ird eine Eintragung nach § 7 Abs. 1 berichtigt, nachdem bereits ein Teil der Masse an die Konkursgläubiger verteilt worden ist (§ 149 der Konkursordnung), so haben die Gläubiger die empfan- genen Leistungen nur insoweit zurückzuzahlen, als die Verteilung nach Inkrafttreten der Verordnung vom 25. Oktober 1951 erfolgt ist. § 9 Ist ein Gegenstand, hinsichtlich dessen gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 ein Absonderungsrecht besteht, bereits verwertet worden, so ist die Forderung des Absonderungsberechtigten in Höhe des durch die Verwertung erzielten Erlöses als Masseschuld zu berichtigen. Dies gilt auch dann, wenn ein der Verordnung vom 25. Oktober 1951 widersprechendes Urteil ergangen ist. § 10 Hat sich ein Prozeß durch den Erlaß der Verordnung vom 25. Oktober 1951 in der Hauptsache erledigt, so sind die Prozeßkosten durch Beschluß dem Konkursverwalter aufzuerlegen. Sie sind als Masseschulden zu berichtigen. § 11 Ist ein Zwangsvergleich vor Inkrafttreten der Verordnung vom 25. Oktober 1951 bestätigt worden, und ist diese Bestätigung rechtskräftig geworden, so findet auf die durch den Vergleich betroffenen Forderungen die Verordnung vom 25. Oktober 1951 keine Anwendung. § 12 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Mai 1952 Ministerium der Justiz F e c h n e r Minister Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen. Vom 26. Mai 1952 Auf Grund § 6 der Verordnung vom 26. Juli 1951 über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen (GBl. S. 708) wird in Ergänzung der Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung vom 27. November 1951 über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen (GBl. S. 1104) folgendes bestimmt: § 1 Differenzierung (1) Der Abschlußtermin für die Differenzierung der Heime wird in Abänderung der Ersten Durch- * 2. Durchfb. (GBl. 1051 S. 1180).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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