Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 441

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 441 (GBl. DDR 1952, S. 441); Gesetzblatt Nr. 70 Ausgabetag: 6. Juni 1952 441 (4) Gegen den Ordnungsstrafbescheid steht dem Betroffenen die Beschwerde zu. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Ordnungsstrafbescheides bei dem Rat des Kreises, der den Ordnungsstrafbescheid erlassen hat, schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. (5) Erachtet der Rat des Kreises, dessen Bescheid angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so hat er ihr abzuhelfen; andernfalls hat er die Beschwerde an das Ministerium für Wirtschaft des Landes zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten. § 7 Diese Verordnung gilt a) für Verbraucher, die Energie aus dem öffentlichen Versorgungsnetz beziehen, b) für Verbraucher, die Energie in betriebseigenen Anlagen selbst erzeugen. § 8 Durchführungsbestimmungen erläßt das Staatssekretariat für Kohle und Energie. § 9 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Mai 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat Der Ministerpräsident für Kohle und Energie Grotewohl Fritsch Staatssekretär Durchführungsbestimm ung zur Verordnung über den Eang volkseigener Forderungen im Konkurse des Schuldners. Vom 26. Mai 1952 Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 über den Rang volkseigener Forderungen im Konkurse des Schuldners (GBl. S. 955) wird im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik folgendes bestimmt: § 1 (l) Forderungen im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 sind solche Forderungen, die 1. einer juristischen Person zustehen, die auf Grund der Bestimmungen über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe nach einem Finanzplan arbeitet; 2. von dem Rat eines Stadt- oder Landkreises oder einer Gemeinde als Rechtsträger eines volkseigenen Betriebes oder einer örtlichen Einrichtung geltend gemacht werden; 3. von einer Verwaltung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, einer Landesregierung, des Rates eines Kreises oder einer Gemeinde oder einer diesen unterstellten Dienststellen geltend gemacht werden; 4. einer mit dem Staatshaushalt verbundenen juristischen Person zustehen. (2) Die Eintragung der unter Abs. 1 Ziffern 1 und 4 genannten Forderungen in die Tabelle mit dem Rang des § 1 Abs.2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 kann davon abhängig gemacht werden, daß eine Bestätigung der übergeordneten Verwaltung darüber beigebracht wird, daß der Gläubiger nach einem Finanzplan arbeitet bzw. mit dem Staatshaushalt verbunden ist. (3) Die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 gelten auch für Forderungen der Staatl. AG-Betriebe. § 2 Volkseigene Banken im Sinn# des § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 sind auch die Sparkassen. § 3 (1) Zu den Gegenständen im Sinne des § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 gehören auch solche, die im Aufträge eines Investitionsträgers vom Gemeinschuldner ganz oder teilweise aus Mitteln hergestellt oder angeschafft worden sind, welche die Deutsche Investitionsbank zur Durchführung einer Investition dam Auftraggeber zur Verfügung stellte. (2) An Stelle der Deutschen Investitionsbank kann der Auftraggeber das Recht auf abgesonderte Befriedigung gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 geltend machen. (3) Die Geltendmachung dieses Rechtes kann davon abhängig gemacht werden, daß eine Bescheinigung der Deutschen Investitionsbank über die Aufbringung der Mittel nach Abs. 1 beigebracht wird. § 4 (1) Hat der Gemeinschuldner an Gegenständen, aus denen die Bank oder der Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 abgesonderte Befriedigung verlangen kann, zugunsten anderer Gläubiger Pfandrechte bestellt, so geht diesen gegenüber die Forderung der Bank oder des Auftraggebers im Range vor. (2) Dasselbe gilt gegenüber den in § 49 der Konkursordnung genannten Gläubigern und denjenigen, denen aus Sicherungsübereignung ein Absonderungsrecht zusteht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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