Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 436 (GBl. DDR 1952, S. 436); 436 Gesetzblatt Nr. 69 Ausgabetag: 4. Juni 1952 (3) Außerdem ist bei der Ablieferung des Schweines dem Erzeuger auf die Pflichtablieferung von Kartoffeln im Jahre 1952 je Kilogramm Abnahmegewicht ein Kilogramm Kartoffeln anzurechnen; auf Wunsch kann dem Erzeuger auch die gesamte Futtergetreidemenge auf die Erfüllung der Pflichtablieferung im Jahre 1952 angerechnet werden. § 3 (1) Bedingung des Bezuges der Futtermittel und Braunkohlenbriketts nach dieser Anweisung ist in jedem Falle die vorherige Erfüllung der in der Mastperiode 1950/1951 und in der Mastperiode 1951/ 1952 durch den Erzeuger abgeschlossenen und bereits fälligen Schweinemastverträge. (2) Hinsichtlich der gemäß § 9 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. November 1951 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1952 Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. S. 1089) zu vereinbarenden Preise für die aus diesen Mastverträgen abgelieferten Schweine wird ergänzend folgendes festgesetzt: a) Schweine, die nach dem 31. Juli 1952 auf Grund der in der Mastperiode 1950/1951 abgeschlossenen Schweinemastverträge geliefert werden, werden nur noch mit dem einfachen Erzeugerpreis bezahlt. b) Schweine, die auf Grund der in der Mastperiode 1951/1952 abgeschlossenen Schweinemastverträge geliefert werden, werden nur dann zu den Aufkaufpreisen gemäß § 9 der vorgenannten Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. November 1951 (GBl. S. 1089) bezahlt, wenn sie zum vertraglich festgelegten Ablieferungstermin, spätestens aber zwei Monate nach dem vertraglich festgelegten Ablieferungstermin geliefert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der einfache Erzeugerpreis zu bezahlen. § 4 (1) Vor der Auslieferung der Futtermittel und Braunkohlenbriketts und nach Feststellung des Zutreffens der Bedingung gemäß § 3 hat der VEAB mit dem Erzeuger einen Vertrag (Muster siehe An-y läge) abzuschließen, worin insbesondere folgende / Bedingungen festzulegen sind: a) Lieferung des/der Schweine(s) mit einem Abnahmegewicht von mindestens 120 kg; b) spätester Lieferungstermin 31. Oktober 1952; c) der VEAB nimmt das Schwein zu den Bedingungen des freien Aufkaufs und zu dem festgelegten Termin ab, wenn die Bestimmungen gemäß § 37 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Februar 1951 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Fassung des § 10 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 29. Januar 1952 (GBl. S. 93) eingehalten sind. Liefert der Erzeuger das Schwein nach dem 31. Oktober 1952, spätestens bis zum 30. November 1952, so erhält er als Abnahmepreis den im Durchschnitt des Vormonats im Kreise gezahlten Aufkaufpreis abzüglich 20°/o; liefert er aber nach dem 30. November 1952, späte- stens bis 31. Dezember 1952, so beträgt der Abzug 30%. Nach dem 31. Dezember 1952 wird nur der einfache Erzeugerpreis bezahlt. (2) Der Vertrag mit dem Erzeuger ist in dreifacher Ausfertigung durch den Erfasser/Aufkäufer des VEAB abzuschließen. (3) Der Erfasser/Aufkäufer hat auf diesem Vertrag zu bestätigen, daß der Erzeuger, der Futtermittel und Braunkohlenbriketts erhalten soll, auf Grund der in seinem Betrieb vorhandenen Schweinebestände in der Lage ist, die eingegangenen Verpflichtungen termingemäß zu erfüllen. (4) Vordrucke der Verträge werden vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausgegeben. § 5 (1) Die Erfasser/Aufkäufer haben eine Ausfertigung des Vertrages der zuständigen VdgB Bäuerlichen Handelsgenossenschaft e. G. zu übergeben, damit diese die nach § 2 Abs. 1 festgelegten Mengen an Futtermitteln und Braunkohlenbriketts spätestens nach Ablauf eines Monats den betreffenden Erzeugern ausliefert. Der Empfang der Futtermittel und Braunkohlenbriketts ist auf dem Vertrage durch den Empfänger (Erzeuger) zu bestätigen. Diese Ausfertigung des Vertrages verbleibt bei der VdgB Bäuerlichen Handelsgenossenschaft e. G. als Beleg für die Auslieferung. (2) Die Erfasser/Aufkäufer haben die zweite Ausfertigung des Vertrages dem Erzeuger zu übergeben. (3) Die dritte Ausfertigung verbleibt dem VEAB zu Kontrollzwecken, der in der Lieferantenkartei bei dem Erzeuger den Vertragsabschluß vorzumerken hat. (4) Die Auslieferung der Futtermittel und Braun-I kohlenbriketts ist durch die VdgB Bäuerliche J Handelsgenossenschaft e. G. im Vordruck l/51a in der Spalte 19 gesondert nachzuweisen. § 6 (1) Die VEAB haben bis zum 15. jedes Monats für den Vormonat einen Bericht über die Liefertermine der abgeschlossenen Verträge der VVEAB in nachstehender Form vorzulegen: Gesamtzahl der vertraglich zu liefernden Schweine Juni davon s Juli nd zu lie im Mona August fern 1951 t Sep- tember Oktober Abschrift dieses Berichts ist zu Kontrollzwecken dem Rat des Kreises Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum gleichen Termin zu übergeben. (2) Die VVEAB haben die Zusammenfassung der eingegangenen Berichte bis zum 20. jedes Monats für den Vormonat dem Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorzulegen und Abschrift dieser Zusammen-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Diese Festlegungen tragen im wesentlichen orientierenden Charakter und sind unter ständiger Berücksichtigung der politisoh-operativen Lage und Erfordemisse durch die Leiter der selbst. Abteilungen und deren Stellvertreter. Entsprechend den Erfordernissen hat eine Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie zu erfolgen. Die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung dieser Werbungen sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung ist dem Verhafteten die Möglichkeit der Verteidigerwahl zu geben. Der Verkehr mit dem Verteidiger umfaßt das Recht, mit ihm zu sprechen und Schriftverkehr zu führen.

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