Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 425

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 425 (GBl. DDR 1952, S. 425); Gesetzblatt Nr. 67 Ausgabetag: SO. Mai 1952 425 lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1852. Für solche Flächen bleiben die Ablieferungsbescheide und die Vergünstigungen gemäß § 7 Abs. 1 Buchstaben c oder d der Verordnung vom 8. Februar 1951 bestehen. (5) Landwirtschaftliche Nutzflächen aus dem bäuerlichen Privatbesitz, Bodenreformländereienund Neubauernstellen, die im Sinne der Verordnung vom 8. Februar 1951 und der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 durch den Abschluß von Pachtverträgen oder Eigentumsübertragungen von Pächtern oder Eigentümern übernommen wurden, sind in den Jahren 1953 bis 1956 in der niedrigsten Betriebsgraßengruppe zur Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu veranlagen. § 3 (1) Die Räte der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, haben mit Unterstützung der Kreiskommissionen sämtliche Pacht- und Nutzungsverträge, Eigentumsübertragungen und die schriftlichen Vereinbarungen gemäß § 6 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 bis spätestens 15. Juni 1952 abzuschließen. (2) Die schriftliche Vereinbarung zwischen den Räten der Kreise und den Räten der Gemeinden über die in Gemeinschaftsleistung zu bewirtschaftenden Flächen hat folgende Punkte zu regeln: a) Anbauplanung unter Beachtung der ordnungsmäßigen Fruchtfolge, b\ Sicherung der Düngemittelversorgung, e) Sicherung der Saatgutversorgung, d) Bearbeitungsmaßnahmen (Bestellung, Saatenpflege, Ernte, Einsatz der MAS usw.), e) Ablieferung der Gesamtproduktion an die VolkseigenenErfässungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) nach den geltenden Aufkaufpreisen, f) Finanzplanung, Ein- und Ausgang, g) Freundschafts- und Patenschaftsverträge. Die schriftliche Vereinbarung darf den Charakter der Gemeinsehaftsleistung des Dorfes nicht verletzen. Wird einem landwirtschaftlichen Betrieh nach Abschluß der schriftlichen Vereinbarung eine solche Fläche in individuelle Bewirtschaftung übergeben, ist ein ordentlicher Pachtvertrag auf mindestens fünf Jahre abzuschließen. In solchen Fällen sind die Vergünstigungen gemäß § 5 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 zu gewähren. § 4 (l) Die Räte der Gemeinden haben die den Bewirtschaftern von nichtbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen oder an Neubauern ausgehändigten gesonderten Ablieferungsbescheide über die Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 1952 gemäß § 7 der Verordnung vom 8. Februar 1951 einzuziehen und diesen einen Bescheid über die Befreiung von der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zuzustellen. (2) Die gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1952 Neufassung vom 23. November 1951 (GBl. S. 1082) ausgehändigten Ablieferungsbescheide sind von den Betrieben einzuziehen, die nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen gemäß § 1 Abs. 2 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 zusätzlich in Pacht oder Eigentum übernommen haben. (3) Über das Ausmaß der gemäß Abs. 2 festgestellten Flächen ist dem Erzeuger ein Bescheid über die Befreiung von der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1952 auszuhändigen. Für die in seinem Besitz verbleibende landwirtschaftliche Nutzfläche ist ein neuer Ablieferungsbescheid entsprechend den Ablieferungsnormen, die auf Grund der differenzierten Veranlagung für seinen Betrieb festgelegt wurden, auszustellen. § 5 Die auf allen nichtbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen für den zum Zeitpunkt der Übernahme durch neue Bewirtschafter/Eigentümer I liegenden Rückstände aus der Pflichtablieferung ! landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Vorjahre sind von den Räten der Kreise zu streichen; davon sind die VEAB in Kenntnis zu setzen. § 6 Pächter oder Eigentümer, die zusätzlich gemäß der Verordnung vom 8. Februar 1951 und der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 Flächen in Bewirtschaftung nehmen, sind in keine höhere Betriebsgrößengruppe einzustufen. § 7 Ablieferungsbescheide', die auf Grund der Befreiung von der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß § 5 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 von den Räten der Gemeinden eingezogen werden, sind den Räten der Kreise, Abteilung Erfassung und Aufkauf, zu übergeben. § 8 (1) Die Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder geschlossenen landwirtschaftlichen Betrieben, die von den Volkseigenen Gütern (VEG) übernommen werden, wird vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse in. Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Land-und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gesondert festgelegt. (2) Die VEG berichten erstmalig am 25. Mai 1952, dann jeweils am 25. Juni 1952 und 25. September 1952 über die Verwaltung Volkseigener Güter (VVG) an die Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf der Landesregierung a) wieviel Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen, getrennt nach Ackerland und Wiesen, übernommen wurden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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