Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 424

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 424 (GBl. DDR 1952, S. 424); 424 Gesetzblatt Nr. 67 Ausgabetag: 30. Mai 1952 für den volkseigenen Verkehr getrennt nach Generaldirektionen und Kraftverkehr (L), für das Post- und Fernmeldewesen, für den volkseigenen Handel, außer Konsumgenossenschaften, darunter staatlicher Einzelhandel, für die Konsumgenossenschaften, getrennt nach Handel und Produktion. (3) Die Zusammenstellung erfolgt in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar verbleibt bei der Abteilung für Arbeit, ein Exemplar erhält die Hauptabteilung Arbeit der zuständigen Landesregierung. § 3 Die Hauptabteilung Arbeit der Landesregierung stellt die Kreisergebnisse zu einem Landesergebnis in der gleichen Untergliederung gemäß § 2 in dreifacher Ausfertigung zusammen. Zwei Exemplare erhält das Ministerium für Arbeit, ein Exemplar verbleibt bei der Plauptabteilung Arbeit. § 4 Das Ministerium für Arbeit stellt die Länderzu-sammenfassungen zu einem Gesamtergebnis zusammen und übergibt eine Ausfertigung mit je einem Exemplar der Länderergebnisse der Staatlichen Plankommission. § 5 Für die Organe der Arbeitsverwaltung erläßt das Ministerium für Arbeit besondere Arbeitsanweisungen. Berlin, den 17. Mai 1952 Ministerium für Arbeit C h w a 1 e k Minister Staatliche Plankommission Der Vorsitzende Leuschner Durchführungsbestimmung zur Ergänzung der Verordnung über nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen. Vom 16. Mai 1952 Zur restlosen Einbeziehung bisher nichtbewirt-schafteter landwirtschaftlicher Nutzflächen in ordentliche Bewirtschaftung und zur Durchführung des Verfahrens zur Gewährung von Vergünstigungen bei der Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird auf Grund des § 8 der Ergänzung der Verordnung vom 20. März 1952 über nichtbe-wirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen (GBl. S. 227) im folgenden genannt: Ergänzungsverordnung vom 29. März 1952 folgendes bestimmt: § 1 (1) Nach §§ 5 und 6 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 werden für das Jahr 1952 fol- gende nichtbewirtschaftete landwirtschaf tliche Nutzflächen von der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befreit: a) LandwirtschaftlicheNutzflächen, die vom 8. Februar 1951 bis zum 31. Dezember 1951 von den Gemeinde-Kommissionen gemäß § 1 der Verordnung vom 8. Februar 1951 über nichtbewirtschaftete landwirtschaf tliche Nutzflächen (GBl. S. 75) im folgenden genannt: Verordnung vom 8. Februar 1951 als nichtbewirt-schaftet festgestellt 'wurden. b) Landwirtschaftliche Nutzflächen, die in der Zeit nach dem 1. Januar 1951 bis zum 15. März 1952 aufgegeben und als nichtbewirtschaftet durch die Gemeinde-Kommissionen festgestellt wurden. (2) Die Vergünstigungen gemäß § 5 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952 finden keine Anwendung auf geschlossene landwirtschaftliche Betriebe, die unter Gewährung der Vergünstigungen der Verordnung vom 8. Februar 1951 neu verpachtet wurden. Die bisherigen Vergünstigungen gemäß § 7 Abs. 1 Buchstaben c oder d der Verordnung vom 8. Februar 1951 können für diese Betriebe beibehalten werden; es gelten für sie aber die Bestimmungen der Verordnung vom 20. März 1952 über devastierte landwirtschaftliche Betriebe (GBL S. 226) und der Berichtigung (GBl. S. 303). (3) Neubauernstellen, die nach der Verordnung vom 21. Juni 1951 über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel von Bauernwirtschaften aus der Bodenreform (GBl. S. 629) zu behandeln sind, fallen nicht unter die Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952; desgleichen fallen darunter nicht landwirtschaftliche Nutzflächen, die nach den allgemeinen Pachtbestimmungen durch den Abschluß ordentlicher Pachtverträge übernommen werden. § 2 (1) Die Befreiung von der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (§ 5 Ziffer 2 der Ergänzungsverordnung vom 20. März 1952) umfaßt Getreide einschl. von Hülsenfrüchten, Kartoffeln, Ölsaaten, Schlachtvieh, Milch und Eiern. (2) Für Getreide einschl. von Hülsenfrüchten, Ölsaaten, Kartoffeln werden die Vergünstigungen für die übernommenen nichtbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen anteilmäßig nach den Kulturen, die im Anbauplan für das Jahr 1951/1952 festgelegt sind, gewährt. (3) Die Gewährung der Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse setzt eine Paehtdauer (Pachtvertrag) für die in Bewirtschaftung übernommene nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens fünf Jahren voraus. (4) Wird die Umwandlung eines Pachtvertrages für die gemäß der Verordnung vom 8. Februar 1951 bereits in Bewirtschaftung übernommenen nichtbe-wirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren abgelehnt, so entfällt die Befreiung von der Pflichtab-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 424 (GBl. DDR 1952, S. 424) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 424 (GBl. DDR 1952, S. 424)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X