Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 422 (GBl. DDR 1952, S. 422); 422 Gesetzblatt Nr. 67 Ausgabetag: 30. Mai 1952 Die vorstehend genannten Höchstpreise verstehen sich gemäß Spalte 3 und 4 ab Altstoffsammler und Lebensmitteleinzelhandel (HO, Konsum und privater Einzelhandel), gemäß Spalte 5 und 6 für den Altstoffsammler und Lebensmitteleinzelhandel frei Altstoffgroßhandel und Lebensmittelgroßhandel sowie der Hauptgeschäftsleitung der HO und Kreiskonsumgenossenschaft. (2) Der Altstoffgroßhandel und der Lebensmittelgroßhandel sowie die Hauptgeschäftsleitung der HO und die Kreiskonsumgenossenschaft erhalten bei dem Weiterverkauf der leeren Flaschen und Gläser bei Lieferung an die Spirituosen-, Konserven- und Marmeladenfabriken sowie sonstige Abfüllbetriebe die nachfolgend in den Spalten 3 und 4 genannten Höchstpreise: Sorte Inhalts- c maß unsortiert sortiert 1 2 3 4 Einheitsflaschen ohne Patentverschluß (Kombinationsflaschen für Kronen- DM DM korkverschluß verwendbar), Weißwein-, Rotwein-, Spirituosen-, Wasser-, Vichy- und Sektflaschen mit - 0,331 bis 1,01 0,18 0,21 Hohl- und Flachboden, alle Farben 0,901 0,18 0,21 Industriekonservengläser 0,30 l 0,14 0,17 0,45 i 0,14 0,17 Marmeladengläser bis 500 g 0,11 0,13 Die vorstehend genannten Höchstpreise verstehen sich für den Großhandel frei Waggon Versandstation. (3) Holt der Altstoffgroßhandel leere Flaschen und Gläser vom Lebensmittelgroßhandel sowie von der Hauptgeschäftsleitung der HO und der Kreiskonsumgenossenschaft ab, so dürfen die Preise gemäß Abs. 1 Spalte 5 und Spalte 6 nicht überschritten werden. (4) Es gelten die Sortierungsvorschriften der Staatlichen Verwaltung für Materialversorgung nach den Bestimmungen gemäß § 1 Abs. 4 der Anordnung vom 16. Mai 1952 über den Rücklauf und die Wiederverwertung gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser (GBl. S. 420). § 3 (l) Beim Verkauf von gebrauchtem Getränke- und Verpackungsglas, der in den §§ 1 und 2 nicht geregelt ist, dürfen folgende Höchstpreise im Altstoffhandel nicht überschritten werden: Inhalts- maß a b c Sorte Anfall- stelle Altstoff- sammler Altstoff- großhandel 1 2 3 4 5 DM DM DM Spirituosen-, Wasser- und Vichy-flaschen, alle Farben 0,1 l bis 0,25 l 0,04 0,08 0,12 Bier-, Limonaden- und Selterflaschen mit Patentverschluß bis 0,5 l 0,12 0,18 0,22 Milchtransportflaschen 0,251 0,03 0,06 0,10 Großgläser Ballons, Gärflaschen und ähnliche, Weithals-, Zylinder-, Roll- und Standflaschen jeden Inhaltsmaßes ohne und mit Stopfen je 1,01 0,10 0,15 0,18 Die vorstehend genannten Abgabepreise verstehen sich a) für die Anfallstelle (Gaststätten, gewerbliche Betriebe, Haushalte u. ä.) ab Anfallstelle, b) für den Altstoffsammler frei Empfänger, c) für den Altstoffgroßhandel frei Waggon Versandstation. (2) Der Altstoffgroßhandel ist verpflichtet, ölhaltiges, farbhaltiges, medizinhaltiges sowie mündungsoderbodenbeschädigtes Getränke-und Verpadkungsglas als Scherben weiter zu verkaufen sowie den abfüllenden Betrieben nur einwandfrei sortierte und wiederverwendungsfähige Ware zu liefern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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