Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 420

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 420 (GBl. DDR 1952, S. 420); 420 Gesetzblatt Nr. 67 Ausgabetag: 30. Mai 1952 mitteln und umgehend Maßnahmen einzuleiten, durch die die Erfüllung des Planes der Viehhaltung gewährleistet wird. Die für die .einzelnen Gemeinden zur Durchführung festgelegten Maßnahmen sind seitens der Kreisverwaltungen in ihrer Erfüllung laufend zu überwachen. § 6 Die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen haben die Viehzählungsergebnisse umgehend nach Vorliegen derselben auszuwerten. Diejenigen Kreise, in denen die Entwicklung der Viehbestände nicht im Rahmen des Planes der Viehhaltung 1952 erfolgt, sind durch Brigaden der Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen zu überprüfen. ■ § 7 Die Räte der Kreise haben für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl gekörter Vatertiere Sorge zu tragen. Die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen haben zu diesem Zweck laufend den Bedarf an Vatertieren innerhalb der einzelnen Kreisgebiete zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit den Zuchtgemeinschaften der VdgB (BHG) Maßnahmen zur Steigerung der Aufzucht leistungsfähiger Vatertiere einzuleiten. Die Landeskörstellen haben im notwendigen Umfange Sonderkörungen durchzuführen. § 8 Zur Sicherung der Erfüllung des Planes der Viehhaltung haben die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen sowie die Kreis-und Gemeindeverwaltungen den örtlich gegebenen Verhältnissen entsprechende Anordnungen zu erteilen. g g Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1952 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Scholz Minister Anordnung über den Rücklauf und die Wiederverwertung gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser. Vom 16. Mai 1852 In Durchführung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1951 wurden im letzten Jahre die Preise für Gebrauchsgüter erheblich gesenkt und gleichzeitig eine größere Warenmenge bereitge-stellt. Das bewirkte u. a. auch einen erhöhten Verbrauch giasverpackter Lebens- und Genußmittel, was wiederum einen größeren Bedarf an Flaschen und Gläsern zur Folge hat. Zum Zwecke der Einsparung wertvoller Rohstoffe ist es daher notwendig, den Rücklauf gebrauchter Getränkeflaschen und Gläser besser zu organisieren. Darum wird folgendes angeordnet: § 1 (l) Der einschlägige Lebensmitteleinzelhandel HO, Konsum und privater Einzelhandel ist neben dem Altstoffhandel verpflichtet, sämtliche handelsüblichen Getränkeflaschen und Gläser für Lebensmittel in jeder Menge und ohne Rücksicht darauf, 52 420 iBI ' S M4) A() 16. 5. V2 ] ob der Glas- oder Flaschenbesitzer gleichzeitig Lebensmittel irgendwelcher Art einkauft oder nicht, gegen Bezahlung abzunehmen. (2) Handelsübliche Flaschen und Gläser für die Lebensmittelindustrie gemäß Abs. 1 sind: a) Spirituosenflaschen aller Art in den Größen 0,35 /, 0,5 l, 0,7 /, 1,0 l, ausgeschlossen hiervon sind Formflaschen (z. B. Zeigefinger- und Autoformen o. ä.) sowie Flaschen mit veralteten Schriftzeichen, die eine Wiederverwendung ausschließen, b) Weiß- und Rotweinflaschen in allen Größen. c) Sektflaschen mit Hohl- und Flachboden, d) Industriekonservengläser in allen Größen, auch mit den Schriftzeichen „H“ und „K“ (letztere nur für Kaltkonservierung), e) Marmeladengläser mit 500 g Inhalt. (3) Alle übrigen Flaschen und Gläser werden vom Altstoffhandel erfaßt und ihrer weiteren Verwendung zugeführt. Falls keine anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten bestehen, werden solche Flaschen und Gläser als Glasbruch an die Glas- hütten geliefert. Dasselbe gilt für Getränke- oder Verpackungsglas, welches durch technische Öle, I Farben, stark wirkende Medizin o. ä. verunreinigt ist. (4) Das Ministerium der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik setzt neue Preise für sortiertes und unsortiertes gebrauchtes Getränke- und Verpackungsglas einheitlich im Altstoff- und Lebensmittelhandel fest. (5) Als sortiert gelten Flaschen und Gläser, wenn mindestens 2000 Stück derselben Art und Form an den Abnehmer weitergeliefert werden. Lieferungen in kleineren Mengen werden als unsortiert abgenommen. § 2 Das Zentralamt für Forschung und Technik wird beauftragt, bis zum 30. Juni 1952 die Standardisierung für Getränkeflaschen und Gläser für die Lebensmittelindustrie verbindlich herauszugeben und für ihre Durchführung Sorge zu tragen. § 3 (1) Beim Verkauf von handelsüblichen Flaschen und Gläsern für Lebensmittel durch die Herstellerbetriebe ist ein Haushaltsaufschlag zu berechnen, j der von dem Herstellerbetrieb monatlich an die ! Abgabenverwaltung abzuführen ist/ Dieser Auf- schlag auf den Abgabepreis ist in der Rechnung ge-j sondert auszuweisen und darf von den Spirituosen-, den Konserven- und Marmeladenfabriken sowie den sonstigen Abfüllbetrieben nicht an ihre Ab- nehmer weiterberechnet werden. (2) Der im Abs. 1 genannte Aufschlag beträgt bei a) Getränkeflaschen mit 0,35 l bis 1,0 l Inhalt: je Stück = 0,20 DM, b) Honig-, Marmeladen- und Industriekonservengläsern (Inkoglas) aller Größen: je Stück = 0,10 DM. § 4 Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmun- gen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird nach ; § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. Sep-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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