Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 402

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 402 (GBl. DDR 1952, S. 402); 402 Gesetzblatt Nr. 64 Ausgabetag: 27. Mai 1952 bisherigen Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen bei gleicher Arbeitsleistung nicht erfolgen. Die Einführung höherer Arbeitsnormen ist so durchzuführen, daß für eine Übergangszeit von höchstens 3 Monaten ein Lohnausgleich bis zur Höhe des bisherigen Durchschnittsverd’enstes zu zahlen ist, damit in der festgesetzten Frist die höheren Normen erfüllt und übererfüllt werden können (2) Widersprechen bisher gültige Normen dem Leistungsprinzip in grober Weise, entspricht also die Entlohnung nicht der Leistung, so sind Sonderregelungen zu treffen, die in jedem Falle von dem Min'ster oder Staatssekretär mit eigenem Geschäftsbereich in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft und mit Zustimmung des Ministers für Arbeit bestätigt werden müssen. (3) Für Arbeiten, für die erstmalig eine Arbeitsnorm festgelegt wird, ist diese vom Abteilungsleiter für die Dauer bis zu 3 Monaten als vorläufige Arbeitsnorm zu erklären. Vor Ablauf dieser Frist sind diese vorläufigen Arbeitsnormen zu überprüfen und die als Ergebnis dieser Überprüfung ausgearbeiteten Arbeitsnormen vom Werkdirektor als technisch begründete Arbeitsnormen zu bestätigen. § 9 (1) Wird der technologische Prozeß von den Organen der Werkleitung durch Verbesserung der alten Produktionseinrichtungen verändert oder werden neue Maschinen, Aggregate usw. eingeführt, sind neue Arbeitsnormen auszuarbeiten. (2) Verändert ein Arbeiter durch einen Verbesserungsvorschlag oder eine Erfindung den technologischen Prozeß grundsätzlich, so ist eine neue Arbeitsnorm zu erarbeiten. Wird diese Arbeitsnorm für alle Arbeiter verbindlich erklärt und eingeführt, so hat dieser Arbeiter das Recht, neben der Prämie für die Dauer von 4 Monaten Lohn auf der Grundlage der bisherigen Arbeitsnorm zu erhalten. (3) Kann errechnet werden, wie hoch der Mehrverdienst dieses Arbeiters innerhalb der 4 Monate sein wird, so ist ihm der errechnete Betrag bei der nächsten Abrechnung auszuzahlen. IV. Aufgaben der Arbeiter, Brigadiers, Meister und des ingenieurtechnischen Personais § 10 (1) Die Arbeiter verwirklichen durch Anwendung der besten Arbeitsmethoden, Erfüllung und Übererfüllung der technisch begründeten Arbeitsnormen, sorgfältige Behandlung der Betriebsausrüstungen, sparsamen Materialverbrauch und Verbesserung j der Qualität die in den Betriebsplänen festgesetzten Produktionsziele. (2) Der Brigadier unterstützt die Initiative seiner Brigade bei der Erfüllung Und Übererfüllung der Betriebspläne, leitet sie bei der Einführung fortschrittlicher Arbeitsmethoden an und vermittelt den Arbeitern seine Erfahrungen zur Erfüllung und Übererfüllung der technisch begründeten Arbeitsnormen. (3) Im Bereich seiner Brigade sorgt der Brigadier für die gewissenhafte Einhaltung der Arbeitsdisziplin, organisiert einen gleichmäßigen Arbeitsablauf, beseitigt die Wartezeiten und verbessert die Auslastung der Maschinen und Werkzeuge. § 11 (1) Der Meister ist für die Ausarbeitung und Erfüllung der Betriebspläne in seinem Bereich verantwortlich. Als Organisator der Produktion obliegt ihm die richtige Verteilung der Produktionsaufgaben entsprechend der Qualifikation der Arbeiter, die beste Auslastung der Betriebseinrichtungen und die Ausarbeitung und Einführung technisch begründeter Arbeitsnormen. Er leitet und kontrolliert den Ablauf des Produktionsprozesses, veranlaßt im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten seine ständige Verbesserung sowie die weitestgehende Mechanisierung der Arbeitsvorgänge. Er ist für die Einhaltung der Lohnsumme, die Senkung des Materialverbrauchs und die Aufstellung von Kennziffern für die Auslastung der Betriebseinrichtungen in seinem Bereich verantwortlich. (2) Der Meister leitet gemeinsam mit den Brigadiers die Arbeiter bei der Erfüllung ihrer Produktionsaufgaben an und sorgt dafür, daß der Arbeitstag voll ausgenutzt wird. Er ist für die Einhaltung der Arbeitsdisziplin verantwortlich. Er leitet den Arbeitsnormenbearbeiter bei der Ausarbeitung der Arbeitsnormen an und legt zusammen mit ihm und den Arbeitern durch Untersuchung der Arbeitsvorgänge die produktivste Arbeitsmethode fest. § 12 (1) Das ingenieurtechnische Personal zeigt den Arbeitern die geplante technologische Entwicklung des Betriebes und der Betriebsabteilung auf und berät sie mit ihnen. Dadurch werden die Arbeiter befähigt, ihre Initiative auf die Vervollkommnung des Produktionsprozesses in Übereinstimmung mit der Entwicklung des Betriebes zu lenken. (2) Das ingenieurtechnische Personal wird verpflichtet, bei der Ausarbeitung und Einführung der technisch begründeten Arbeitsnormen durch Feststellung der Möglichkeiten zur Verbesserung des technologischen Prozesses sowie der Konstruktion der Werkstücke verantwortlich mitzuarbeiten. § 13 Der Werkdirektor hat die Abteilungsleiter und Meister bei der Aufstellung und Einführung technisch begründeter Arbeitsnormen anzuleiten und die Entwicklung der Arbeitsnormen im gesamten Betrieb zu kontrollieren. Er ist dafür verantwortlich,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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