Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 377

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 377 (GBl. DDR 1952, S. 377); 377 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 27. Mai 1952 Nr. 64 Tag Inhalt Seite 20. 5. 52 Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten 377 20. 5. 52 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten 383 20. 5. 52 Verordnung über den Neuabschluß der Kollektivverträge in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben für das Jahr 1 952 384 20. 5. 52 Bekanntmachung des Musters eines Rahmenkollektivvertrages 385 20. 5. 52 Richtlinien zur Ausarbeitung und Einführung technisch begründeter Arbeitsnormen in den volkseigenen und ihnen gleich-gesteliten Betrieben 401 Verordnung 52 377 Gt - VO 20.5.: 2. DB 4.9 52 839 GB über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten. Vom 20. Mai 1952 Durch die gemeinsame Arbeit der Arbeiter, Angestellten und der schaffenden Intelligenz, an deren Spitze die Helden der Arbeit und die Aktivisten stehen, wurden unsere Volkswirtschaftspläne übererfüllt und die Voraussetzungen für eine ständige Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung in der Deutschen Demokratischen Republik geschaffen. Hierdurch haben die Werktätigen einen wichtigen Beitrag im Kampf unseres Volkes um die Herstellung der Einheit Deutschlands und zur Sicherung des Friedens geleistet. Um die Rechte der Werktätigen in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Arbeit zu sichern, wird auf Grund des § 59 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 (GBl. S. 349) folgendes verordnet: i L Ordnung zur Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten § 1 (1) Die Lohn- .und Gehaltszahlung ist, sofern sie in bar erfolgt, in der Regel im Betrieb und während der Arbeitszeit vorzunehmen. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Ministeriums für Arbeit zulässig. (2) Die Zahltage sind von der Betriebsleitung oder dem Betriebsinhaber mit der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) zu vereinbaren und im Betrieb bekanntzumachen. (3) Fällt ein Zahltag auf einen Sonn- oder Feiertag, so hat die Lohn- oder Gehaltszahlung ein oder zwei Tage vorher zu erfolgen. (4) Werden in Betrieben an Zahltagen Abschlagszahlungen auf später zu berechnende Lohnabrechnungen geleistet, so sind diese in einer Höhe von mindestens 90% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der vorangegangenen Lohnzahlungsperiode zu leisten. (5) Die Bezahlung der Zuschläge und der geleisteten Überstunden hat in der Lohnabrechnungsperiode zu erfolgen, in der die Zuschläge fällig sind und die Arbeit geleistet worden ist. (6) Jeder Betriebsleiter oder Betriebsinhaber ist verpflichtet, Aufzeichnungen (z. B. Lohnbücher) zu führen, aus denen die ordnungsgemäße Berechnung der zu zahlenden Löhre einschl. der Zuschläge für den Arbeiter und Angestellten und für die Kontrollorgane ersichtlich ist. 52 377 ■ . VC) 211 52 377 GBl VO 2U. 3.52;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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