Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 312 (GBl. DDR 1952, S. 312); 312 Gesetzblatt Nr. 43 Ausgabetag: 25. April 1952 plan Plan der Investitionen, Plan der Generalreparaturen, Plan der Werterhaltung bestätigt worden sind, dürfen nur nach Erteilung einer Lizenz durchgeführt werden. (2) Als lizenzpflichtiges Investitionsvorhaben gilt der gesamte Umfang eines Vorhabens einschl. aller Nebenanlagen, Ausrüstungen und Einrichtungen. Die anderen Bestimmungen dieses Paragraphen entfallen. 2. § 2 erhält folgende Fassung: Die Lizenzpflicht nach § 1 erstreckt sich nicht auf Investitionsvorhaben, für deren Durchführung planmäßig verteilte Materialien und Waren nicht gefordert werden. 3. § 3 Abs. 1, Zeile 1 bis 5, erhält folgende Fassung: (l) Eine Lizenz ist bei den im Abs. 2 genannten Dienststellen zu beantragen. Dabei sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen in zweifacher, bei Vorhaben über 25 000, DM in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. 4. § 3 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Vor Erteilung einer Lizenz bei Investitionsvorhaben über 250 000, DM hat das Ministerium für Aufbau der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das Einverständnis der zuständigen Ministerien der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik einzuholen. 5. § 4 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: Die Lizenznehmer sind zu verpflichten, die lizenzerteilende Dienststelle unverzüglich zu unterrichten, wenn das geplante Vorhaben nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. In diesen Fällen ist die Lizenz zu kürzen. O 6. § 7 erhält folgende Fassung: Das für die Durchführung der Bauarbeiten erforderliche Material wird dem bauausführenden Betrieb auf Grund der Bauverträge zugewiesen oder dem Lizenznehmer, wenn er die Bauarbeiten ohne Inanspruchnahme eines Baubetriebes ausführt. Die Zuweisung erfolgt a) für die zentralgeleiteten bauausführenden Betriebe durch das für die Durchführung des Planes der Bauwirtschaft verantwortliche Ministerium für Aufbau; b) für die örtlichen volkseigenen Baubetriebe, die sonstigen bauausführenden Betriebe und das bauausführende Handwerk durch die Landesregierungen. 7. § 9 erhält folgende Fassung: Die Bearbeitung eines Lizenzantrages, von der Einreichung bis zur Entscheidung, ist gebührenfrei. Berlin, den 31. März 1952 Staatliche Plankommission Der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Leuschner Staatssekretär Erste Durchführungsbesünaimmg zur Verordnung über die Lieferung von Erntebindegarn an die Landwirtschaft zur Ernte 1952. Vom 10. April 1952 Auf Grund § 7 der Verordnung vom 10. April 1952 über die Lieferung von Erntebindegarn an die Landwirtschaft zur Ernte 1952 (GBl. S. 296) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. 2 § 1 (1) Anspruch auf Bezug von Erntebindegarn über die zuständige Bäuerliche Handelsgenossenschaft haben sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe einschl. der landwirtschaftlichen Betriebe der öffentlichen Hand, die einen Anbaubescheid zur Ernte 1952 erhalten haben, soweit es sich nicht um von der Maschinenausleihstation (MAS) zu bindernde Flächen handelt. Ausgenommen hiervon sind volkseigene Betriebe, die den bisherigen Vereinigungen Volkseigener Güter angehörten (vgl. § 3). (2) Erntebindegarn darf grundsätzlich nur gegen Vorlage des Anbaubescheides an die Endverbraucher bis zur Höhe der auf dem Anbaubescheid vermerkten Bezugsbereehtigung in vollen Rollen abgegeben werden. (3) Mit Abschluß eines Mahdvertrages hat die MAS gleichzeitig auf der Rückseite des Anbaubescheides folgenden Vermerk einzutragen: „Mahdvertrag überha abgeschlossen. Erntebindegarn wird von der MAS gestellt.“ Die Eintragung ist durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Soweit Mahdverträge vor Erlaß dieser Verordnung abgeschlossen wurden, sind die entsprechenden Eintragungen unverzüglich nachzuholen. (4) Für alle landwirtschaftlichen Betriebe wird das Bezugsrecht vom zuständigen Bürgermeister auf der Rüdeseite des Anbaubescheides wie folgt vermerkt: „1. Gesamtanbaufläche für Getreide und Winterölfrüchte ha 2. Von der MAS zu bindernde Fläche ha verbleiben für den Bezugsanspruch ha Bezugsanspruch: ha mal kg (Grundnorm) . = kg Erntebindegam + Zusatzmenge lt. Entscheid der Gemeindeanbauplankommission = kg Erntebindegam Insgesamt kg Erntebindegarn (in Worten kg) Ort und Datum * Stempel und Unterschrift des Bürgermeisters.“ (5) Ist die Rückseite des Anbaubescheides anderweitig beschriftet und kein Platz für die einzutragende Bezugsberechtigung vorhanden, so ist vom Bürgermeister ein Blatt als Verlängerung anzukleben. Die Klebestelle ist zweimal mit dem Dienstsiegel zu versehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind Werber, die direkt zur Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte eingesetzt werden. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Kontakte zu Geheimnisträgern den Geheimschutzmaßnahmen feindlicher Objekte.

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