Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 276

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 276 (GBl. DDR 1952, S. 276); 276 Gesetzblatt Nr. 43 Ausgabetag: 8. April 1952 erlaß bekanntgegeben wird. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so ist der Straferlaß zu widerrufen. (5) Der Antrag auf Straferlaß ist von der Werkleitung zu stellen. Wird der Antrag von dem Leiter der Strafanstalt befürwortet, so ist er von ihm an die für die Strafvollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiterzuleiten. § 3 Sobald die Strafe nach §§ 1 und 2 als verbüßt gilt, Ist der Strafgefangene von dem Leiter der Strafanstalt zu entlassen. Hiervon ist die für die Vollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen. Arbeitsrechüiche Bestimmungen § 4 (1) Die auf Grund dieser Verordnung beschäftig-tigten Strafgefangenen werden nach den Lohnsätzen der geltenden Kollektivverträge entlohnt. Die Bestimmungen über Deputate finden keine Anwendung. (2) Für die Entrichtung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge gelten die allgemeinen Bestimmungen. § 5 Der Strafgefangene kann ein Viertel des ihm nach Abzug der Haftkosten zustehenden Lohnes für seinen persönlichen Bedarf verwenden. Ein weiteres Viertel wird ihm bei der Haftentlassung ausgezahlt. Der restliche Teil des Lohnes ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Unterhalt der Familienangehörigen des Strafgefangenen oder sonstiger Personen, für die er unterhaltspflichtig ist, zu verwenden. Den danach verbleibenden Rest oder, falls Unterhaltsberechtigte nicht' vorhanden sind, den gesamten Rest des Lohnes erhält der Strafgefangene ebenfalls bei der Haftentlassung. § 6 Dem Strafgefangenen können für besonders gute Arbeit Geldprämien gewährt werden, über die er in voller Höhe verfügen kann. § 7 (1) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeitskraft, insbesondere die Verordnung vom 25. Oktober .1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) und die Arbeitsschutzbestimmungen gelten für die Beschäftigung von Strafgefangenen entsprechend. (2) Die Arbeitsschutzinspektoren führen ihre Kontrollen im Beisein eines Angehörigen der Volkspolizei durch. § 8 (1) Hat sich ein Strafgefangener mindestens ein Jahr einwandfrei geführt, so soll ihm eine Arbeitsruhe gewährt werden. Die Verordnung vom 7. Juni 1951 über Erholungsurlaub (GBl. S. 547), insbesondere über die Dauer des Grundurlaubs (§ 5) und über die Urlaubsvergütung (§ 13), gelten entsprechend. Der Strafgefangene darf während der Arbeitsruhe zu keiner Arbeit herangezogen werden. (2) Dem Strafgefangenen kann durch die Strafvollzugsbehörde gestattet werden, den Urlaub bei seiner Familie zu verbringen, wenn der noch verbleibende Strafrest nicht mehr als vier Monate beträgt. § 9 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und den zuständigen Fachministerien oder Staatssekretariaten der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. § 10 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung j in Kraft. (2) Gleichzeitig treten entgegenstehende Bestimmungen und Vereinbarungen außer Kraft. Berlin, den 3. April 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Justiz I. V.:Rau Rechner Stellvertreter Minister des Ministerpräsidenten Verordnung zur Durchführung und Änderung der Verordnung über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Vom 3. April 1952 Zur Durchführung und Änderung der Verordnung vom 20. September 1951 über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (GBl. S. 865) wird folgendes verordnet: § 1 (l) Die Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg in Potsdam (Versicherungsanstalt) ist der Träger der zusätzlichen Altersversorgung für die gesamten Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Die Deutsche Akademie der Wissenschaften hat der Versicherungsanstalt über den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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