Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 275 (GBl. DDR 1952, S. 275); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1952 Berlin, den 8. April 1952 j Nr. 43 Tag Inhalt Seite 3. 4. 52 Verordnung über die Beschäftigung von Strafgefangenen 275 3. 4. 52 Verordnung zur Durchführung und Änderung der Verordnung über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 276 27. 3. 52 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Ver kauf und die Abfuhr von eingeschlagenem Rohholz 278 4. 3. 52 Preisverordnung Nr. 236 über Verwaltungskostenzuschläge der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) 278 iBl 52 Vcrf Bl t BI V2 .12.50 \inB1 GBl 1.52 s 11.50 GBl Verordnung über die Beschäftigung von Strafgefangenen. Vom 3. April 1952 Der Strafvollzug beruht nach Artikel 137 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gedanken der Erziehung der Besserungsfähigen durdi gemeinsame produktive Arbeit. Um diesen Verfassungsgrundsatz zu verwirklichen und den Strafgefangenen die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitskraft für Aufgaben der Volkswirtschaft einzusetzen, hat die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik folgende Verordnung beschlossen: Allgemeine Bestimmungen § 1 (1) Für die zu Freiheitsentzug Verurteilten, die während des Strafvollzuges in bestimmten Zweigen der Industrie arbeiten, gelten die in den nachfolgenden Bestimmungen aufgeführten Vergünstigungen. (2) Zu Arbeiten nach Abs. 1 können Strafgefangene nur mit ihrem Einverständnis herangezogen werden. (3) Das Verzeichnis der Industriezweige, in denen ein Strafgefangener durch geleistete Arbeit Vergünstigungen nach dieser Verordnung erwerben kann, sowie die Gruppen der Strafgefangenen, die zu solcher Arbeit zugelassen werden, werden von den Ministern des Innern und der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in einer Anordnung festgelegt. Die Festlegung der Industriezweige bedarf der Zustimmung der zuständigen Ministerien oder Staatssekretariate der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. § 2 (1) Die Strafe gilt nach Ablauf eines Teiles der Strafzeit als verbüßt, wenn sich der Strafgefangene während dieser Zeit gut führt. (2) Für jeweils zwei Arbeitstage, an denen der Strafgefangene die in § 1 genannten Arbeiten ausgeführt hat, gelten drei Tage der Strafzeit als verbüßt, wenn der Strafgefangene bei guter persönlicher Führung die ihm übertragenen Arbeiten ständig erfüllt. (3) Dem Strafgefangenen, der die ihm übertragenen Arbeiten ständig bedeutend übererfüllt, kann darüber hinaus ein noch verbleibender Strafrest bis zu einem Jahr erlassen werden. Die Strafe wird nur dann erlassen, wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten. (4) Übernimmt der Strafgefangene diese Verpflichtung, so tritt die Wirkung des Erlasses des Strafrestes mit dem Tage ein, an dem ihm der Straf- Bfe nächste Ausgabe des Gesetzblattes, Nr. 44 vom 9. April 1952, enthält folgende Beilagen: a) das Titelblatt zum 2. Halbjahr des Jahrgangs 1951 und die Inhaltsübersicht für diesen Zeitabschnitt (16 Seiten); b) das Stichwortverzeichnis, das den ganzen Jahrgang 1951 des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik umfaßt, mit einer Liste von Abkürzungen aus dem Jahrgang 1951 (49 Seiten).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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