Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 263

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 263 (GBl. DDR 1952, S. 263); Gesetzblatt Nr. 41 Ausgabetag: 3. April 1952 263 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Preisverordnung Nr. 93. Preisbildung im Drechsler-Handwerk. Vom 23. Januar 1952 Zur weiteren Durchführung der Preisverordnung Nr. 93 vom 17. August 1950 Verordnung über die Preisbildung im Drechsler-Handwerk (GBl. S. 888) wird folgendes bestimmt: § 1 Die Erste Durchführungsbestimmung vom 19. August 1950 zur Preisverordnung Nr. 93 Preisbildung im Drechsler-Handwerk (GBl. S. 894) wird wie folgt geändert: § 1 Abs. 2 Zu Buchst. A Ziffer 1: Fertigungslöhne Ziffer 4: „Als effektiver Lohn für die Lehrlingsarbeit gelten die nachweisbar gezahlten, zulässigen Lehrlingsentgelte. Das monatliche Entgelt ist durch die Zahl der monatlichen Gesamtarbeitsstunden zu dividieren.“ § 1 Abs. 2 Zu Buchst. A Ziffer 2: Fertigungsgemeinkostenzuschlag Ziffer 1: „Als Gemeinkostenzuschlag wird festgesetzt: 82%. Bei Lohnerhöhungen nach dem 31. März 1952 sind die Selbstkosten entsprechend zu senken. In dem vorstehenden Zuschlagsatz darf für Gewinn und Wagnis ein Höchstsatz von 10% enthalten sein. Der genannte Gemeinkostenzuschlag kann ohne besonderen Nachweis von allen Betrieben angewendet werden.“ § 2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1952 . Ministerium der Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär 1. Durchfb. (GBl. 1950 S. 894). Zweite Durchführungsbestimmung* zur Preisverordnung Nr. 94. Preisbildung im Böttcher-Handwerk. Vom 23. Januar 1952 Zur weiteren Durchführung der Preisverordnung Nr. 94 vom 17. August 1950 Verordnung über die Preisbildung im Böttcher-Handwerk (GBl. S. 895) wird folgendes bestimmt: § 1 Die Erste Durchführungsbestimmung vom 19. August 1950 zur Preisverordnung Nr. 94 Preisbil- dung im Böttcher-Handwerk (GBl. S. 900) wird wie folgt geändert: § 1 Abs. 2 Zu Buchst. A Ziffer 1: Fertigungslöhne Ziffer 4: „Als effektiver Lohn für die Lehrlingsarbeit gelten die nachweisbar gezahlten, zulässigen Lehrlingsentgelte. Das monatliche Entgelt ist durch die Zahl der monatlichen Gesamtarbeitsstunden zu dividieren.“ § 1 Abs. 2 Zu Buchst. A Ziffer 2: Fertigungsgemeinkostenzuschlag Ziffer 1: „Als Gemeinkostenzuschlag wird festgesetzt: 69%. Bei Lohnerhöhungen nach dem 31. März 1952 sind die Selbstkosten entsprechend zu senken. In dem vorstehenden Aufschlagsatz darf für Gewinn und Wagnis ein Höchstsatz von 10% enthalten sein. Der genannte Gemeinkostenzuschlag kann ohne besonderen Nachweis von allen Betrieben angewendet werden.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär 1. Durchfb. (GBl. 1950 S. 900). * § Zweite Durchführungsbestimmung* zur Preisverordnung Nr. 95. Preisbildung im Korbmacher-Handwerk (grüne Kerbwaren). Vom 23. Januar 1852 Zur weiteren Durchführung der Preisverordnung Nr. 95 vom 17. August 1950 Verordnung über die Preisbildung im Korbmacher-Handwerk (GBl. S. 902) wird folgendes bestimmt: § 1 Die Erste Durchführungsbestimmung vom 19. August 1950 (GBl. S. 906) zur Preisverordnung Nr. 95 Preisbildung im Korbmacher-Handwerk wird wie folgt geändert: § 1 Abs. 2 Zu Buchst. A Ziffer 1: Fertigungslöhne Ziffer 4: „Als effektiver Lohn für die Lehrlingsarbeit gelten die nachweisbar gezahlten, zulässigen Lehrlingsentgelte. Das monatliche Entgelt ist durch die Zahl der monatlichen Gesamtarbeits-stunden zu dividieren.“ § 1 Abs. 2 Zu Buchst. A Ziffer 2: Fertigungsgemeinkostenzuschlag Ziffer 1: „Als Gemeinkostenzuschlag wird festgesetzt: 54% in der Leistungsklasse I, 51% in der Leistungsklasse II, 49% in der Leistungsklasse III.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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