Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 229

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 229 (GBl. DDR 1952, S. 229); Gesetzblatt Nr. 38 Ausgabetag: 27. März 1952 229 Verordnung über die Senkung des Preises für Margarine in den Staatlichen Handelsorganisationen. Vom 20. März 1952 § 1 In den Staatlichen Handelsorganisationen (HO) ist der Preis für Margarine um 33Vs°/o zu senken. § 2 Die dem demokratischen Magistrat von Groß-Berlin bereitzustellenden Warenmengen an Margarine ermöglichen dem demokratischen Magistrat von Groß-Berlin, eine entsprechende Preisherabsetzung auch für die Bevölkerung im demokratischen Sektor von Groß-Berlin anzuordnen. § 3 Diese Verordnung tritt am 24. März 1952 in Kraft. Berlin, den 20. März 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium Der Ministerpräsident für Handel und Versorgung , Grotewohl Dr. Hamann Minister -r j 51 M 'Jdi Verordnung vo 25.3.52 über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1952. 3° 1099 OB1 52 229 UBl VO 25.3.52 Hinweis VO 4.10.51 51 1115 OBI Vom 25. Die Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen Betrieben haben einen hervorragenden Anteil an der Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne, die dem Aufbau unserer Friedenswirtschaft und damit der Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung dienen. Zum Zwecke ihrer besonderen Beteiligung an den wirtschaftlichen Erfolgen der volkseigenen Wirtschaft sind in den volkseigenen Betrieben Direktorfonds zu bilden. Die Mittel dieser Direktorfonds sind zur weiteren Verbesserung der kulturellen und sozialen Einrichtungen im Betrieb, zur Förderung der Aktivisten- und der Wettbewerbsbewegung und zur Förderung und Entwicklung des Vorschlagsund Erfindungswesens zu verwenden. Die Bildung und richtige Verwendung dieser Fonds sind somit ein wichtiger Beitrag für weitere große Erfolge unserer volkseigenen Wirtschaft. Es wird deshalb folgendes verordnet: I. Bildung des Direktorfonds § 1 (1) In den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft ist im Planjahr 1952 ein Direktorfonds zu bilden. (2) Der Direktorfonds unterteilt sich in den „Fonds zur Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter und Angestellten“ und in den „Fonds für Rationalisierung und Erfindungswesen“, im folgenden kurz Fonds I und Fonds II genannt. II. Berechnungsgrundlage § 2 (1) Im Planjahr 1952 erfolgt die Bildung des Direkorfonds in allen Betrieben der volkseigenen März 1952 Wirtschaft in Höhe von lV*°/o der Lohn- und Gehaltssumme für den Fonds I und 1% der Lohn- und Gehaltssumme für den Fonds II. (2) Betriebe der volkseigenen Wirtschaft, die die Voraussetzungen für die Bildung des Direktorfonds gemäß §§ 6 und 7 erfüllen, bilden einen Direktorfonds in Höhe von 3°/o der Lohn- und Gehaltssumme für den Fonds I und 1% der Lohn- und Gehaltssumme für den Fonds II. (3) Berechnungsgrundlage für die Zuführungen zum Direktorfonds gemäß Abs. 1 und Abs. 2 ist die tatsächlich gezahlte Bruttolohn- und -gehaltssumme, soweit dieser Betrag sich aus den in Kollektivverträgen, Tarifverträgen und Einzelverträgen vereinbarten Löhnen und Gehältern zusammensetzt. Prämien auf Grund dieser Verordnung und anderer gesetzlicher Bestimmungen sowie Sonderzulagen und Zuwendungen besonderer Art (z. B Wegegelder u. ä.) bilden keine Grundlage für die Zuführung zum Direktorfonds. § 3 (1) Im Planjahr 1952 erfolgen Zuführungen an den Direktorfonds in allen Betrieben der volkseigenen Wirtschaft aus der in den Betrieben überplanmäßig erzielten Selbstkostensenkung. (2) Die Höhe der Zuführungen zum Direktorfonds gemäß Abs. 1 beträgt in allen Betrieben, mit Ausnahme der in Abs. 3 genannten Betriebe, 30°/o der überplanmäßig erzielten Selbstkostensenkung. (3) Soweit Betriebe in der Musterprämientabelle A für das Planjahr 1951 (Verordnung vom 21. Juni 1951 über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal einschließlich der Meister und für das kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben GBl. S. 625/628) angeführt sind, beträgt die Höhe der Zuführungen zum Direktorfonds 45% der überplanmäßig erzielten Selbstkostensenkung. 52 229 (iBI VO 25.3. 5 Hinweis V() 12. ü. 5 32 -173 (iBI - 52 229 OP - VC) 25. 3. . 1.1X3 22. 52 0 39 OE 52/229 G VO 25.3. Hinweis V0 6.11. 52/1192 C;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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