Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 226

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 226 (GBl. DDR 1952, S. 226); 226 Gesetzblatt Nr. 38 Ausgabetag: 27. März 1952 Rechte sind in das Grundbuch als Eigentum des Volkes“ unter Bezeichnung des volkseigenen Betriebes einzutragen. § 5 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich. § 6 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft. (2) Entgegenstehende Bestimmungen treten gleichzeitig außer Kraft. (3) Unberührt bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Verbesse- rung der Arbeit der Deutschen Handelszentralen (GBl. S. 1145). (4) Rechtshandlungen, die in der Zeit vom 1. Januar 1952 bis zwei Wochen nach dem Tage der Verkündung dieser Verordnung auf Grund der bisher geltenden Bestimmungen vorgenommen wurden, bleiben wirksam. Berlin, den 20. März 1952 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium des Innern Grotewohl I.V.: Wamke Staatssekretär Verordnung über devastierte landwirtschaftliche Betriebe. Vom 20. März 1952 Zur Wiederherstellung der vollen Produktionsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die infolge der bauernfeindlichen Kriegspolitik und Kriegsführung des deutschen Imperialismus verschuldet sind und deren Produktionsleistungen auch seit 1945 trotz der Hilfsmaßnahmen der Regierung noch nicht wieder voll hergestellt werden konnten, wird im Interesse der Erfüllung der Aufgaben der Landwirtschaft im Fünf jahrplan folgendes verordnet: § 1 (1) Bei Betrieben, die von ihrem Eigentümer verlassen wurden, ist vom Landrat ein Treuhänder einzusetzen. Die Treuhandschaft kann einem volkseigenen Gut übertragen werden. Für den Treuhänder gelten die Ausführungsbestimmungen vom 10. März 1949 zu der Anordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 45 des Kontrollrats (ZVOB1. S. 139). (2) Während der Treuhandschaft sind Leistungen für die bisher auf dem Betrieb lastenden Verbindlichkeiten nicht zu erbringen. Bei Übernahme ist eine ordnungsmäßige Bilanz aufzustellen. Dem Betrieb ist Vollstreckungsschutz zu gewähren. (3) Über die Regelung rückständiger Löhne für Landarbeiter, Schulden bei der VdgB (BHG), bei den MAS und für den Betrieb getätigte Handwerkerleistungen, hat das Ministerium der Finanzen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik nach Überprüfung zu entscheiden. Rückständige Löhne für Landarbeiter sind bevorzugt abzugelten. (4) Rückständige Steuern, Sozialbeiträge und sonstige öffentliche Leistungen sind gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. (5) Die Deutsche Bauernbank wird ermächtigt, wenn nachweisbar erforderlich, dem Betrieb über die bestehenden Kredit-Richtlinien hinaus einen Sonderkredit bis zu 500, DM je Hektar zu gewähren. Hiervon sind in der Regel 200, DM als kurzfristiger und 300, DM als mittelfristiger Kredit zu geben. Die Ausreichung des Kredites erfolgt nach den geltenden Bedingungen. Der Kredit ist durch Sicherungsübereignung der dafür angeschafften Werte zu sichern. § 2 (1) Bei Betrieben, die infolge Arbeitsunfähigkeit der Eigentümer oder infolge schlechter Wirtschaftsführung des Eigentümers oder Bewirtschafters eine weit unter dem Durchschnitt liegende Produktion haben und bei denen unter dem Eigentümer oder Bewirtschafter keine Gewähr auf Verbesserung der Produktionsleistung gegeben ist, ist entsprechend dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 vom 20. Februar 1947 (Amtsbl. d. KR. S. 256) ein Treuhänder einzusetzen oder die Verpachtung durchzuführen. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch den Landrat, der dem Rat des Kreises darüber zu berichten hat. (2) Während der Treuhänderschaft oder Pachtung sind Leistungen für die bisher auf dem Betrieb lastenden Verbindlichkeiten nicht zu erbringen. Bei Übernahme ist eine ordnungsmäßige Bilanz aufzustellen. Vollstreckungsschutz ist zu gewähren, solange der Betrieb von einem Treuhänder oder Pächter, der vom Rat des Kreises eingesetzt ist, bewirtschaftet wird. (3) Rückständige Steuern, Sozialbeiträge und sonstige öffentliche Leistungen sind gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. (4) Die Deutsche Bauernbank wird ermächtigt, für die Dauer der Treuhandschaft oder Pacht einen zusätzlichen Kredit in Höhe von 500, DM je Hektar einzuräumen. Hiervon sind in der Regel 200, DM als kurzfristiger und 300, DM als mittelfristiger Kredit zu geben. Die Ausreichung des Kredites erfolgt nach den geltenden Bestimmungen. Der Kredit ist durch Sicherungsübereignung der dafür angeschafften Werte zu sichern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

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