Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 201

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 201 (GBl. DDR 1952, S. 201); Gesetzblatt Nr. 33 Ausgabetag: 14. März 1952 291 durch Zeitverlust, Nachteile irgendwelcher Art oder Wertminderungsansprüche werden nicht ersetzt. Ferner sind Schäden infolge Fabrikations- oder Materialfehler von der Versicherung ausgeschlossen. (8) Für Postsendungen gelten folgende Versandvorschriften: Bis zum Werte von 100, DM ist gewöhnliche Versendung als Brief oder Päckchen zulässig; bis zum Werte von 1500, DM ist Versendung als Einschreibebrief oder -päckchen oder als Postpaket, bei Werten von über 1500, DM bis 3000, DM als Wertpaket, bei Werten von mehr als 3000, DM als versiegeltes Wertpaket erforderlich. Wertangaben müssen in jedem Falle mindestens 10®/# betragen. § 6 (1) Die VEB oder WB sind versichert für den Fall, daß sie auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden (2) Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht a) aus dem Betriebe einschl. aller Nebenwagnisse, z. B. Tierhaltung, Unterhaltung von Be-herbergungs- und Gaststätten, Kränen und Winden, einschl. der gesetzlichen Haftpflicht aus der Beschädigung der zu be- oder entladenden Land- und Wasserfahrzeuge, ferner aus dem Betriebe von Lokomotiven und Eisenbahnwagen sowie betriebseigenen Bahnen aller Art; b) aus der Tätigkeit als Architekt; c) aus Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit Sprengungen in einem Umkreis von über 150 m um die Sprengstelle entstehen; d) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Instandsetzungen, Abbruchsarbeiten, Grabearbeiten); e) aus dem Bestehen einer Betriebssportgemeinschaft, insbesondere aus dem Überlassen von Räumen- und Geräten; f) aus der Beteiligung an Ausstellungen und Messen innerhalb Deutschlands; g) als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten; h) aus Ansprüchen gegen die mit der Verwaltung, Bedienung, Reinigung und Beleuchtung der Betriebsgrundstücke beauftragten Personen aus Anlaß der Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen; i) sämtlicher Betriebsangehörigen aus Ansprüchen, welche gegen sie aus Anlaß der Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen erhoben werden; k) aus betriebseigenen Sozialeinrichtungen (Badeanstalten, Kulturhäusern, Erholungsheimen uswt); /) aus Betriebsausflügen und -Veranstaltungen (einschl. Filmvorführungen, jedoch mit Ausschluß der Schäden an den'Fiimkopien), Feuerwehrübungen sowie -einsätzen; m) aus der Garderobenhaftung für die von den Gästen der Gaststätten und Beherbergungsbetriebe oder für die von den Teilnehmern an kulturellen und sonstigen Betriebsveranstaltungen zur Aufbewahrung übergebenen Sachen (BGB § 688) ausgenommen Fahrzeuge aller Art und deren Zubehör sowie Tiere ebenso wegen Abhandenkommens oder Beschädigung der von den Gästen der Beherbergungsbetriebe eingebrachten Sachen (BGB §§ 701 und 702). Die Versicherungssumme beträgt 500, DM; sie stellt den Höchstbetrag der Ersatzleistung für alle Schäden dar, die einem Gast an ein und demselben Tage zustoßen. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, daß 1. die Garderobe ständig bewacht ist, 2. der Zutritt nur dem Garderobenpersonal gestattet ist, 3. nicht leicht zu fälschende Kontrollmarken ausgegeben werden. (3) In Abänderung des § 4 Ziffer 1 Buchst, a der * Allgemeinen Bedingungen für Haftpflichtversicherung*) wird die Haftpflicht aus dem Abschluß von Anschlußgleis-, Grundstücksmiet- und Gestattungsverträgen mit der Deutschen Reichsbahn übernommen. In Abänderung des § 4 Ziffer 2 Buchst, b der Allgemeinen Bedingungen für Haftpflichtversicherung sind gegenseitige Ansprüche zwischen verschiedenen VEB, die zur gleichen WB gehören, in den Versicherungsschutz ein geschlossen. Der Versicherungsschutz erstredet sich ferner auf Haftpflichtansprüche, die von leitenden Angestellten und deren Angehörigen gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. § 7 (1) Die Kraftfahrhaftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, daß die VEB oder WB als Halter von auf ihren Namen zugelassenen Kraftfahrzeugen aller Art oder der berechtigte Fahrer des Fahrzeuges auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Schadenersatz in Anspruch genommen werden. (2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf gesetzlich begründete Schadenersatzansprüche aus der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, sofern die erforderliche Genehmigung oder Zulassung erteilt ist. (3) Der gemäß Abs. 1 gewährte Versicherungsschutz erstredet sich auch auf fremde zugelassene Kraftfahrzeuge, die sich in einer volkseigenen Kraftfahrzeug-Handlung oder Kraftfahrzeug-Werkstatt °) Einzusehen bei den Landesversicherungsanstalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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